Beschlussvorlage - 2018/0434

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Der in Anlage 1 zur Sitzungsvorlage-Nr. 2018/0434 ausgewiesene Raumbedarf an der Regenbogenschule, Förderschule der Städteregion Aachen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, wird anerkannt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zu erstellen.
  3. Dem Städteregionstag ist zu gegebener Zeit ein abschließender Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten.
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Sachlage:

Unter Berücksichtigung der tatsächlich zu verzeichnenden und noch zu erwartenden Schülerzahlentwicklung an den drei rderschulen der StädteRegion Aachen im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ hat die Verwaltung den Ausschuss für Schulen und Bildung am 14.06.2018 darüber informiert, dass an der Regenbogenschule in Stolberg Baubedarf zu verzeichnen ist. Nähere Einzelheiten können der Sitzungsvorlagen-Nr.:2018/0194 entnommen werden.

 

Unter Berücksichtigung der Beratung am 14.06.2018 hat die Verwaltung nochmals alle Alternativlösungen ausgelotet. Die Verwaltung ist jedoch mit der Unteren Schulaufsicht weiterhin davon überzeugt, dass die anderweitige Unterrichtung der Schüler/innen (SuS) aus dem Einzugsgebiet der Regenbogenschule aus folgenden Gründen nicht zielführend wäre:

 

-        An allen drei rderschulen der StädteRegion mit diesem Förderschwerpunkt ist die Schülerzahl weiter gestiegen.

-        Die Roda-Schule verfügt unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzrichtwertes von 10 SuS ebenfalls bereits jetzt über zu wenigeume; es besteht keine Erweiterungsmöglichkeit.

-        An der Kleebachschule wird der vermeintliche Raumüberhang auf Grund der zunehmenden Zahl an Schwerstmehrfachbehinderten SuS  (v.a. aus dem Vinzenzheim) und der damit verbundenen, besonders aufwendigen Beschulung selber benötigt.

-        Einmal an einer anderen Förderschule eingeschulte SuS könnten bis zum Ende der Schulzeit dort bleiben. Überlappende Schuleinzugsbereiche würden daher nur sehr zeitverzögert greifen.

-        Es müssten SuS aus der heren Umgebung der Regenbogenschule zur Kleebachschule fahren, da sonst für die SuS aus den entfernt gelegenen Kommunen aus der Eifel unzulässig lange Fahrzeiten entstehen würden. Es ist davon auszugehen, dass dies bei den Eltern der SuS wenig Akzeptanz fände.

 

Eine Alternative zu einem Erweiterungsbau ist somit nicht erkennbar. Die Empfehlung der Verwaltung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung vom 14.06.2018 schulfachlich durch die Untere Schulaufsicht geteilt.

 

Unter Punkt 2 der vorgenannten Sitzungsvorlage hat der Ausschuss für Schulen und Bildung die Verwaltung beauftragt, den Baubedarf bis zum Ende des Jahres zu konkretisieren. Diesem Beschluss entsprechend, hat die Verwaltung mit allen Beteiligten abgestimmt, in welchem Umfang zusätzliche ume benötigt werden (Anlage 1) und welcher grundsätzliche Flächenbedarf (Anlage 2) daraus resultiert.

 

Im weiteren Prozess sind die folgenden Besonderheiten zu berücksichtigen:

 

a)      Im Rahmen einer seitens der Lebensmittelüberwachung durchgeführten Kontrolle wurde umfangreicher Handlungsbedarf in der Schulküche geltend gemacht. Wenn - die noch ausstehende Zustimmung des Amtes 39 Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen zu der damit verbundenen Zeitschiene vorausgesetzt - im Rahmen des ohnehin anstehenden Baubedarfs eine neue Küche gebaut würde, geht die Verwaltung davon aus, dass dies voraussichtlich kostengünstiger wäre. Ein Ortstermin wird vor der Beratung im Ausschuss für Schulen und Bildung stattfinden. Als Folge re zu prüfen, inwieweit der freiwerdende (Küchen)Raum zur Deckung des Baubedarfs herangezogen werden könnte.

 

b)     Vergleichbares gilt bezüglich des erforderlichen einheitlichen Lehrerzimmers. Der hierfür benötigte Raumbedarf kann sinnvollerweise nur durch die Schaffung dieses Raumes im Erweiterungsbau abgedeckt werden. Als Folge müsste in diesem Zusammenhang Überlegungen nachgegangen werden, den gesamten Verwaltungsbereich in den Erweiterungsbau zu verlagern.

 

c)      Im Rahmen der Überlegungen nach den Buchstaben a) und b) nnte ggf. der gesamte Eingangsbereich (ca. 350 m2) in die Abdeckung des zusätzlichen Raumbedarfs einbezogen werden. Im Rahmen des dann neu zu schaffenden Eingangsbereichesnnte eventuell dem Wunsch der Schule nach einem neuen Mehrzweckraum mit Bühne nachgegangen werden, da hierfür eine zutzliche Fläche von ca. 100 m2 ausreichen sollte.  

 

 

Die Klärung der unter den Buchstaben a) bis c) dargelegten Besonderheiten bedingt, dass bereits eine detaillierte Entwurfsplanung durch ein zu beauftragendes Architekturro erstellt wird. Vor diesem Hintergrund kann der in Anlage 2 ausgewiesene Flächenbedarf derzeit nur als Richtwert betrachtet werden.

 

 

Rechtslage:

Nach § 79 Schulgesetz sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Die Regenbogenschule verfügt unter Becksichtigung des Klassenfrequenzrichtwertes derzeit über zu wenige Räume, weshalb Handlungsbedarf für den Schulträger besteht.

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Personelle Auswirkungen:

Keine

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Um hinreichend zuverlässige Aussagen zu den benötigten finanziellen Mitteln zu erhalten, beabsichtigt die Verwaltung, ein Architekturro mit einer Vorentwurfsplanung zu beauftragen.

 

Die benötigten Mittelr diese Planungsleistung in Höhe von 100.000 € r das Jahr 2019 und in Höhe von 250.000 € r das Jahr 2020 wurden/werden in die entsprechenden Haushaltsentrfe eingestellt.

 

 

Soziale Auswirkungen:

Mit der Erweiterung der Regenbogenschule wird ein wesentlicher Beitrag geleistet, damit die Schule ihren pädagogischen Auftrag, die Schüler/innen der Schule zum Ende der Schulpflicht im bestmöglichen Umfang auf den Alltag vorzubereiten, gut erllen kann.

 

 

 

Im Auftrag      Im Auftrag

gez.: Terodde gez.: Jücker

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Anlagen

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