Mitteilungsvorlage - 2018/0472

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Beratungsfolge

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Sachlage:

Die StädteRegion Aachen ist als untere Katastrophenschutzbehörde verpflichtet, Vorkehrungen für Großeinsatzlagen und Katastrophen zu treffen. Im städteregionalen Katastrophenschutzplan, der gem. § 4 Abs. 3 und § 30 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) durch die Städteregion aufzustellen ist, findet sich auch der Bereich „Betreuung“, der durch das Konzept für den Einsatz des Betreuungsdienstes für den operativen Gebrauch konkretisiert wird.

 

Unter Betreuung versteht man einen Aufgabenbereich des Katastrophenschutzes zur sozialen und psychosozialen Versorgung von durch ein Schadensereignis o. ä. betroffenen, aber unverletzten Personen. Im Wesentlichen bedeutet Betreuung in diesem Zusammenhang die Sicherstellung der Unterbringung, der Verpflegung und der sozialen Betreuung.

 

r die Erarbeitung und Fortentwicklung des Betreuungsdienstkonzeptes gibt es seit einigen Jahren einen regelmäßig tagenden Arbeitskreis „Betreuung“, in dem zur Zeit neben dem federführenden Fachamt Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes und der Johanniter Unfallhilfe mitarbeiten.

 

Ziel dieses  Arbeitskreises ist es, den Betreuungsdienst im Bereich der StädteRegion Aachen für unterschiedliche Aufgaben strukturell, organisatorisch und materiell

bestmöglich aufzustellen und fortzuentwickeln sowie das Betreuungsdienstkonzept fortzuschreiben.

 

Im Rahmen dieser Fortschreibungen ergeben sich kontinuierlich Überlegungen zu weiteren Ergänzungen und Verbesserungen. Daraus wiederum ergeben sich Beschaffungen, die sich in der Regel im Bereich des Verbrauchsmaterials oder kleinerer Geräte und Ausrüstungsgegenstände bewegen.

 

Darüber hinaus wurde bislang der Bedarf an folgenden Fahrzeugen festgestellt und deren Beschaffung veranlasst:

 

Zusätzliches Wechselladerfahrzeug (in der Beschaffung, Auftragsvergabe im SRA vom 07.12.2017, Vorlagennummer 2017/0480)

Drei Anhänger für die drei städteregionalen Anlaufstellen (bereits beschafft aus laufendem Haushalt 2018)

 

Im vergangenen Jahr bereits hat sich im Arbeitskreis der Fortschreibungsbedarf an einem Abrollbehälter „Betreuung/Aufenthalt“ ergeben, der wie folgt in die gegenrtige Entwurfsfassung des Konzeptes aufgenommen wurde:

 

II. Einsätze innerhalb der StädteRegion

 

II. 6. Großgerät

 

Der Abrollbehälter „Betreuung/Aufenthalt“ ist vornehmlich für die Betreuungslagen innerhalb der StädteRegion vorgesehen. Er kann durch seine Multifunktionalität und (über Wechselladerfahrzeug sichergestellte) Mobilität lageabhängig und völlig unabngig von gegebenen Infrastrukturen für Betroffene und Helfer eingesetzt werden.

Die Nutzung als Anlaufstelle, Betreuungsstelle, Führungsstelle, insb. als Einsatzabschnittsleitung „Betreuung“ sind vorrangig.

Über die Nutzung im Bereich der Betreuung hinaus ergeben sich zahlreiche Verwendungsmöglichkeiten direkt im Katastrophenschutz wie auch in zahlreichen angrenzenden, alltäglichen Aufgabengebieten des A 38.

Um all diesen Aufgaben gerecht zu werden ist der Abrollbehälter so zu konzipieren, dass er auch ohne externe Energieversorgung seinen Zweck erfüllen kann.“

 

Eine ergänzende Mitteilung über die Vergabe dieses Abrollbehälters liegt dem RETT unter Beschlussvorlage 2018/0475 zur heutigen Sitzung zur Vorberatung vor.

 

Übung am 06.10.2018

 

Um die Wirksamkeit des im Schlussentwurf befindlichen Konzeptes vorab zu überprüfen, hat das Fachamt mit erheblichem Fortbildungs-, Planungs- und Organisationsaufwand am 06.10.2018 eine Übung im BK ESCHWEILER durchgeführt, bei der über 75 Helfer und Helferinnen der beiden vorgenannten Hilfsorganisationen einen Betreuungsplatz 500 erkundet und aufgebaut haben. Die Übung ist sehr gut  verlaufen und hat gezeigt, dass der Betreuungsplatz der StädteRegion Aachen im Bedarfsfall funktionieren wird. Diese Übung wurde zwischenzeitlich ausgewertet und nachbearbeitet. Organisatorische Regelungen wurden angepasst, noch fehlendes Material wurde beschafft bzw. vorhandenes optimiert.

 

Das Ergebnis aller Überlegungen um das Betreuungswesen, insbesondere die Er-kenntnisse aus der beschriebenen Übung, wird die Verwaltung dem RETT im ersten Halbjahr 2019 als Fortschreibung des Betreuungsdienstkonzeptes vorlegen.

 

Nach entsprechender Beschlussfassung wird das bestätigte Konzept schließlich Teil des Katastrophenschutzplanes der StädteRegion Aachen und im Rahmen dieses zentralen Planungsinstrumentes weiter evaluiert und aktualisiert.

 

Rechtslage:

Grundlage für die Überlegungen zum Betreuungsdienst sind die §§ 4 Abs. 3 und 30 Absatz 1 des BHKG, wonach jede untere Katastrophenschutzbehörde in einem Katastrophenschutzplan Vorkehrungen für Betreuungslagen treffen muss. Zusätzlich fordert das Landeskonzept überörtliche Hilfe NRW von der StädteRegion auf Anforderung die alarmmäßige Bereitstellung einer „Betreuungsplatzbereitschaft 500 NRW“.

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Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

Im Auftrag

gez. Jansen

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