Beschlussvorlage - 2018/0389

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Städteregionstag fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Errdert den bienenfreundlichen öffentlichen Raum, indem Bauprojekte und insbesondere die Planung von Garten- und Außenanlagen mit bienenfreundlichen Pflanzen umgesetzt werden.

2.Er setzt sich für bienenfreundliche Schulen ein, indem Projekte, wie beispielsweise eine Bienenforschungsstation zur Umweltbildung an den Schulen der Städteregion gefördert werden.

3.Er wirkt auf die Sensibilisierung der Bevölkerung im Hinblick auf Bienengesundheit hin, indem beispielsweise Informationsmaterial bereitgestellt und ein jährlich stattfindender Informationstag veranstaltet wird.

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Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 27.06.2018 beantragt die FDP-Städteregionstagsfraktion, den als Anlage beigefügten Antrag „Die StädteRegion Aachen als Bienenregion - Bienenschutz gemeinsam mit der Bevölkerung umsetzen und Imker fördern! auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Seit etlichen Jahren ist bundesweit in Deutschland ein drastischer Schwund an heimischen Insekten festzustellen. Dies stellt das Umweltbundesamt anhand wissenschaftlicher Studien fest. Durch Intensivierung der Landnutzung (Flächenverbrauch durch Versiegelung, Verlust an blütenreichen Wildkrautfluren) und fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft (Einsatz von Insektiziden und Herbiziden, Verlust an früher unbewirtschafteten Nebenflächen wie Bankette) gehen Nahrungsflächen verloren und werden Insekten direkt getötet. Dies trifft die heimische Insektenwelt (und alle Tiere in der folgenden Nahrungskette) und das Nutztier Honigbiene.

 

Seit Jahren arbeiten die Biologische Station und die Städteregion Aachen Hand in Hand aktiv in vielen Projekten am Erhalt und an der Förderung von Lebensräumen für unsere heimische Insektenwelt (und damit auch für Wildbienen und für die gezüchteten Honigbienen). Hierzu zählen u.a. folgende Maßnahmen, die im Rahmen der Eingriffsregelung, erforderlicher Artenschutzmaßnahmen bei Bauprojekten, der Umsetzung der Festsetzungen des Landschaftsplanes, von Verträgen im Vertragsnaturschutz und bei speziellen Großprojekten (z.B. Life-Projekte) umgesetzt werden:

 

  • Anlage und Erweiterung von Streuobstwiesen
  • Anlage und Pflege von Hecken und Gehölzstrukturen mit heimischen Gehölzen
  • Umwandlung von Äckern in extensives Grünland
  • Extensivierung von Dauergrünland
  • Wiederherstellung von Wildkrautfluren durch Bekämpfung invasiver Neophyten
  • Anlage von Blühstreifen und Schwarzbrachen
  • Wiederherstellung komplexer Lebensräume in den Bachtälern

 

Zusätzlich erreicht die Biologische Station im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit durch Beratung, Info- und Anschauungsmaterial viele Bürger.

 

Mit diesen Maßnahmen wird der Erhalt und Schutz aller Insekten vorangetrieben, eine spezielle Förderung der Honigbiene erfolgte bisher nicht. Weder die Imkerei als Ganzes noch die Honigbienenzucht im Speziellen sind Aufgabenschwerpunkte der Biologischen Station und der unteren Naturschutzbehörde.

 

Diese Bereiche werden seit Jahren erfolgreich und mit hoher Fachkompetenz durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen über das Referat 33 „Tierproduktion, Aufgabengebiet Bienenkunde“ und dem an die LWK angegliederten Verein zur Förderung der Bienenkunde Apis e.V. betreut.

 

Die Imkerei gehört neben Schweine-, Rinder-, Pferde-, Schaf- und Geflügelhaltung zu den Schwerpunkten der landwirtschaftlichen Tierproduktion. Die entsprechenden Internetseiten der Landwirtschaftskammer NRW geben ausführliche Informationen über die Förderung und umfangreiche Ausbildungsmöglichkeiten sowohl für Berufsimker wier Private, die das Imkern hobbymäßig erlernen und ausüben möchten. Seit einigen Jahren bietet das Lernportal „Die Honigmacher“ der Landwirtschaftskammer, insbesondere für Jugendliche, einen kostenlosen Online-Kurs zu den Themen Honig, Bienen und Imkerei. Die sogenannte Imkerakademie, eine Kooperation zwischen den Landwirtschaftskammern NRW und Rheinland-Pfalz, koordiniert imkerliche Fort- und Ausbildung und informiert über Veranstaltungen und Tagungen. Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung abweichend vom Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vor, den Punkt 4 des Beschlussvorschlages nicht aufzugreifen.

 

Die Städteregion fördert weiterhin im Rahmen der oben aufgeführten Maßnahmen und Projekte einen bienenfreundlichen öffentlichen Raum.

 

In der Vorlage 2018/0278 „Herstellung von Bienenweiden an den Berufskollegs und Förderschulen der Städteregion Aachen“ wird ein zurzeit laufendes Projekt zur Umwandlung von Rasenflächen in blütenreiche Kräuterwiesen mit Errichtung von Bienenhotels beschrieben. Geplant ist, noch in diesem Jahr die ersten Flächen anzulegen und entsprechend einzusäen, so dass sie in der Vegetationsperiode 2019 auch den Wild- und Honigbienen zur Verfügung stehen. Durch Einbindung der Schulen insbesondere bei der Herstellung von Nisthilfen für Wildbienen wird ein Beitrag zur Umweltbildung an den Schulen gefördert und eine Entwicklung zu mehr Insektenfreundlichkeit erreicht.

 

Zum Thema „Insektenschutz, Bienenschutz“ wird die untere Naturschutzbehörde beim nächsten Obstwiesenfest in 2019 einen Schwerpunkt setzen. Dieser Informationstag soll dann zur weiteren Sensibilisierung der Bevölkerung in Richtung Insektenschutz genutzt werden.

 

Eine städteregionale Förderung für Imker wäre eine zusätzliche freiwillige Aufgabe und ist angesichts der Fördermöglichkeiten über die Landwirtschaftskammer, den Verein Apis e.V. und die Imkerverbände nicht erforderlich. Bei der Herstellung entsprechender Kontakte für private Imker ist die untere Naturschutzbehörde gerne behilflich.

 

Rechtslage:

 

Die Durchführung der Maßnahmen ist eine freiwillige Leistung.

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Personelle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Die oben aufgeführten und durch die Städteregion durchgeführten Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Pflichtaufgaben der Städteregion. Die Herstellungskosten der Bienenweiden an den Schulen werden aus den zweckgebundenen Ersatzgeldern des A 70 bereitgestellt, sie wirken sich daher bilanziell nicht auf den Haushalt der Städteregion aus.

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen dienen dem Zweck der Erhaltung der heimischen Insektenfauna und damit auch der Erhaltung der heimischen Honigbienen und wirken dem Artenrückgang insgesamt entgegen.

 

 

Im Auftrag:

gez.: Pilgrim

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Anlagen

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