Mitteilungsvorlage - 2018/0372

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Beratungsfolge

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Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen sind die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen der Vertretungskörperschaft vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen.

 

In der Anlage werden dem Städteregionstag die im II. Rechnungsvierteljahr 2018 geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von 65.542,45 zur Kenntnis gebracht. Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.

 

 

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

Im Auftrag

gez. Jansen

 

 

 

 

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Anlagen

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