Beschlussvorlage - 2018/0371

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

1.Die Suchthilfe soll ab 2020 als „Suchthilfeverbund der StädteRegion Aachen“ weitergeführt werden. Hierbei wird das sog. Standortmodell umgesetzt. Träger neben der Aufgabenwahrnehmung durch die StädteRegion werden unverändert der Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V. (CV) sowie das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. (DW) sein. Die Aufteilung der Standorte ist dabei wie folgt vorgesehen:

 

-Stadt Aachen (Hermannstraße, Herzogstraße, Kaiserplatz) CV

-Alsdorf (Otto-Wels-Straße) DW

-Eschweiler (Bergrather Straße) StädteRegion

 

Zur Realisierung des „Suchthilfeverbundes der StädteRegion Aachen“ wird ein Kooperationsvertrag geschlossen.

 

2.Er beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den Trägern alle notwendigen Schritte zur Umsetzung des Verbundes einzuleiten. Dazu gehört festzulegen, wo - neben der operativen Arbeit - die Verbundtätigkeiten organisatorisch und finanziell angesiedelt sein sollen und das dafür notwendige Budget in die weiteren politischen Beratungen einzubringen. Um eine frühere finanzielle Entlastung des DW auf dem Gesamtgebiet der StädteRegion erreichen zu können, soll das Standortmodell in der Stadt Aachen möglichst bereits zum 01.01.2019 umgesetzt werden, indem der CV die Aufgaben des DW übernimmt.

 

3.Darüber hinaus stellt er fest, dass

3.1unter Beibehaltung des bisherigen Leistungsumfanges in der Suchthilfe zunftig über die bisherigen Zuschüsse hinaus zusätzliche Kosten entstehen werden, die in den Haushalt 2020 einzubringen sind und zu denen die Verwaltung zeitnah weitere Beschlussvorlagen vorbereiten wird,

3.2nach Auslaufen der derzeit gültigen Verträge und des zugehörigen Finanzvolumens die weitere finanzielle Planung ab 2022 auf der Basis eines mit der Politik abgestimmten aktualisierten Suchthilfeplanes erfolgen soll und dieser die Leistungsfähigkeit der Träger berücksichtigen muss,

3.3ab 2020 die durch den Verein unirea e. V., Aachen, erbrachten Leistungen im Bereich Suchthilfe weitergeführt werden, die derzeit/vorübergehend als Einzelfallhilfen gewährt werden.

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Sachlage:

 

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Probleme des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e. V. (DW) hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 05.07.2018 dem DW einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 30.000 r das Jahr 2019 gewährt (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0294). Dieser Zuschuss war an verschiedene Bedingungen geknüpft.

 

Bereits in dieser Sitzungsvorlage hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Situation genutzt werden soll, die Suchthilfe in der Gesamtheit auf den Prüfstand zu stellen. Ebenfalls wurde ausgeführt, dass dies insgesamt ein komplexer Prozess ist, der aufgrund des trägerübergreifenden Arbeitens und der drei beteiligten Träger (neben der StädteRegion und dem DW ist dies der Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V./CV) eine längere Vorlaufzeit benötigt.

 

Aus diesem Grunde hatte die Verwaltung vorgeschlagen, dem DW den erhöhten Zuschuss für das Jahr 2019 zu gewähren, um die notwendige Zeit für die Neuordnung der Suchthilfe zu gewinnen.

 

Zwischenzeitlich konnten gemeinsam mit den Trägern erste Überlegungen zu einem zukunftsfähigen Konzept entwickelt werden, das dem Grunde nach in mehreren Teilschritten umgesetzt werden soll:

 

Zeitraum bis 31.12.2021 (= derzeitiger Vertragszeitraum)

 

Das bewährte Angebot der Suchthilfe in der StädteRegion wird bis 2021 inhaltlich nicht verändert.

 

Daneben gibt es eine organisatorische Veränderung. Neu ist das sog.

 

Standortmodell im Suchthilfeverbund StädteRegion Aachen“

 

Hiernach wird zukünftig an jedem der 5 Standorte des Suchthilfeverbundes jeweils ein Träger tätig sein (Punkt 1 des Beschlussvorschlages). Ziel der Neuordnung ist es, bestehende organisatorische, historisch gewachsene strukturelle und rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen, die sich durch die gemeinsamen Trägerschaften ergeben haben oder demnächst ergeben könnten.

 

Umsetzung des Modells in der Stadt Aachen

Die operative Umsetzung erfolgt durch die geplante Übernahme des Personals des DW durch den CV. Bis 2021 tritt der CV in die Verpflichtungen des DW im Rahmen der geltenden Verträge ein.

 

Umsetzung des Modells im Altkreis Aachen

Bei der Aufteilung der derzeit mit gemischten Teams (Mitarbeitende des DW und der StädteRegion) besetzten Standorte im Altkreis mit Übernahme des Standortes Alsdorf durch das DW und des Standortes Eschweiler durch die StädteRegion ist geplant, dass die Mitarbeitenden der StädteRegion von Alsdorf nach Eschweiler und die Mitarbeitenden des DW von Eschweiler nach Alsdorf wechseln. Danach kann durch Aufgabenverlagerungen beim DW sowie eine Stellenumwandlung (Sozialarbeiter statt Assistenz) mit geringfügiger Anhebung des Stellenumfanges bei der StädteRegion ein gleichbleibendes Angebot an beiden Standorten erreicht werden. Im Falle der Realisierung sind die notwendigen personalrechtlichen Schritte und Beteiligungsverfahren noch zu vollziehen.

 

Veränderungen der Kosten- und Finanzierungssituation

Bei Übernahme der 3 Standorte in der Stadt (Hermannstraße, Herzogstraße und Kaiserplatz) durch den CVnnen durch Übernahme des Personals des DW bereits erhebliche Kostenbegrenzungen auf Seiten des DW erreicht werden. Dies erfolgt unter der Zusage des CV, dass neben der Übernahme der Leistungsentgelte (vormals Sach- und Personalkosten DW) auf dem Gebiet der Stadt Aachen keine Forderung einer Zuschusserhöhung für die unmittelbaren Leistungen der Suchthilfe erfolgt. Das ist jedoch nur möglich, weil der CV bis zum Ende des derzeit gültigen Vertrages weiterhin erhebliche Eigenmittel einbringt, die vom Träger selbst anderweitig erwirtschaftet werden. Hier kommen ab 2019 neben dem künftig einzubringenden jährlichen Eigenanteil in Höhe von 90.000 € (bislang 45.000 € CV und 45.000 DW) weitere ca. 130.000 € pro Jahr Eigenmittel des Trägers hinzu.

 

Die grundsätzliche Umsetzung des Modells ist zum 01.01.2020 vorgesehen. Um eine frühzeitige Entlastung des DW zu erreichen, besteht die Bereitschaft der beiden freien Träger (DW und CV), eine Umsetzung in der Stadt Aachen auch schon zum 01.01.2019 anzustreben. Aus Sicht der Verwaltung sollte dies ermöglicht werden, sofern dies zwischen den beiden Trägern einvernehmlich gelingt.

 

In einem neuen/angepassten Kooperationsvertrag zwischen den drei am Suchthilfeverbund beteiligten Trägern  und entsprechenden Leistungsvereinbarungen soll zudem eine Verpflichtung zu einem einheitlichen und abgestimmten Suchthilfekonzept vereinbart werden. Es hat sich gezeigt, dass eine trägerübergreifende Dokumentation, Klientenverwaltung und ein Qualitätsmanagement weiterhin erforderlich und sinnvoll sind und daher inhaltlich und finanziell berücksichtigt werden müssen. Dies war bisher nur unzureichend der Fall.

 

Das DW hat deutlich gemacht, ab dem Jahr 2020 über den Eigenanteil hinaus keine weiteren Eigenmittel in die Finanzierung der Suchthilfe einbringen zu können. Dies ist einer der Faktoren, der ab dem Jahr 2020 finanzielle Mehraufwendungen bedingt. Auf der anderen Seite ergeben sich Mehraufwendungen durch einen Zuschussmehrbedarf des DW in Höhe von 127.000 €. Dieser lässt sich auf bisher nicht kompensierte Kostensteigerungen des DW aus Vorjahren zurückführen. Er beinhaltet insbesondere fehlende Ausgleiche der Personalkostensteigerungen der letzten Jahre (mit mittlerweile rd. 50.000 hrlich seit 2012 aufgebaute Differenz aus Zuschusserhöhungen in den vergangenen Jahren von 0-max. 2% vs. Tarifsteigerungen in Höhe von 2 3,4%; vgl. auch Eruterungen in der Verwaltungsvorlagen-Nr.: 2018/0294), Zusatzkosten für einen notwendigen Umzug in dann teurere umlichkeiten und bisher über den eingebrachten Eigenanteil von 30.000 € hinausgehend ausgewiesene Defizite. Diesem erhöhten Zuschussbedarf stehen Einnahmen aus der Ambulanten Rehabilitation Sucht (ARS) bei der Verwaltung (A 53) gegenüber, die bisher über das DW verbucht worden sind, so dass der Netto-Mehraufwand beim DW ca. 92.000 € beträgt. Zudem sind Kosten für ein gemeinsames EDV-System, QM-System und dessen kontinuierliche Betreuung nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden, wobei letztere zukünftig als sog. Verbundkosten in Höhe von ca. 90.000 € gesondert ausgewiesen werden sollen. Diese sind im Suchthilfeverbund ab 2020 zu veranschlagen und im Haushalt zu berücksichtigen.

 

Ansonsten ergeben sich Kostenverlagerungen zwischen dem DW und der StädteRegion (Übernahme des Standortes Eschweiler).

Im A 53 wäre voraussichtlich eine Assistenzstelle in eine Sozialarbeiterstelle umzuwandeln und der Beschäftigungsumfang von 0,64 auf 0,81 (Kosten ca. 30.000 €) anzuheben. Darüber hinaus ergibt sich in einzelnen Fällen ein Wechsel des Dienstortes (derzeit Alsdorf, künftig Eschweiler).

 

An dieser Stelle sei angemerkt, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, basierend auf ersten Kalkulationen, die im Rahmen bisheriger Erörterungen aber als realistisch erscheinen.

 

Zu den gesamten finanziellen und personellen Auswirkungen wird die Verwaltung zeitnah eine weitere Beschlussvorlage erstellen und dem Städteregionstag zur Entscheidung für den Haushalt 2020 vorlegen.

 

Konsequenzen bei Nichtbewilligung des Mehrbedarfs ab 2020

Bei Nichtbewilligung des Mehrbedarfs wären die derzeit gültigen Verträge bis Ende 2021 umzusetzen. Hierbei werden dem DW die real anfallenden Aufwendungen (mit Ausnahme des vereinbarten Eigenanteils von 30.000 in 2019) nicht erstattet.

 

In der Konsequenz würde dies für das DW eine weitere finanzielle Schieflage nach sich ziehen und das DW letztlich zwingen, sich bereits 2020 aus der Suchthilfe vollständig zurückzuziehen. Dies hätte zur Folge, dass die StädteRegion mit eigenem Personal die Leistungen erbringen oder ein anderer Träger gefunden werden müsste, der die Aufgaben übernimmt. Die eigene Aufgabenwahrnehmung wird nicht kostennstiger erfolgen können als vorstehend dargestellt; ein anderer neuer Träger wird ebenfalls seine real anfallenden Kosten geltend machen.

 

Dies bedeutet, dass das Standortmodell insgesamt nicht umsetzbar wäre. Der CVrde dann nicht in die vertraglichen Verpflichtungen des DW einsteigen.  Die weitere Aufrechterhaltung der wichtigen Verbundklammer ist nur realisierbar, wenn auch dafür die Mittel bereitgestellt werden. Diese ist aber aus der Vergangenheit als besonders wichtig anerkannt worden, da nur so eine systematische und standardisierte Zusammenarbeit in der Klientenbetreuung gewährleistet ist, wurde aber bisher von den Trägern finanziert.

 

Zeitraum ab 01.01.2022

Ab dem 01.01.2022 sind mit den Trägern der Suchthilfe neue Verträge abzuschließen. Aus Sicht der Verwaltung muss dabei wie heute auch Grundlage der Suchthilfeplan sein. Dieser muss bis dahin in einem gemeinsamen Prozess mit allen Beteiligten (u.a. auch den politischen Vertretern) aktualisiert und fortgeschrieben werden. Neu abzuschließende Verträge ab dem Jahr 2022 müssen einerseits die Standards des Suchthilfeplanes, andererseits aber auch die Leistungsfähigkeit der Träger berücksichtigen. Die konkreten finanziellen Auswirkungen sind daher heute nicht absehbar.

Sollten die Aufgaben des Suchthilfeplanes allerdings ähnlich fortgeschrieben werden, ist nicht von sinkenden Finanzwirkungen auszugehen.

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Personelle Auswirkungen:

In den Jahren 2018/2019: keine

 

Finanzielle Auswirkungen:

r die Haushalte 2018 bzw. 2019: keine

 

Soziale Auswirkungen:

Mit Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Angebote der Suchthilfe in der StädteRegion Aachen in bisheriger Qualität und Umfänglichkeit ohne Einschränkungen erhalten bleiben und die Erfüllung des derzeit geltenden Suchthilfeplanes gewährleistet wird.

 

 

 

 

 

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg

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