Beschlussvorlage - 2018/0341

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

A) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag am 11.10.2018:

 

Der Städteregionstag nimmt die Stellungnahmen der regionsangehörigen Städte und Gemeinden zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zur Sitzung des Städteregionstages am 13.12.2018 eine Bewertung mit einer Beschlussvorlage vorzubereiten, im Rahmen derer über die Einwendungen beschlossen wird (§ 55 Abs. 2 Satz 3 KrO).

 

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag am 13.12.2018:

 

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

1) Er ……

 

2) Er ……

 

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Sachlage:

 

Ausgangssituation:

 

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements trat im September 2012 das Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagegenehmigungsgesetz UmlGenehmG) in Kraft.

 

Aus Art. 1 UmlGenehmG resultiert, dass der Haushaltsaufstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) ein Benehmensverfahren mit den regionsangehörigen Kommunen zur Festsetzung der Regionsumlage vorgeschaltet ist.

 

Das Verfahren ist sechs Wochen vor der Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten und soll den kreis-/regionsangehörigen Kommunen eine frühzeitige Beteiligung noch während der Planungsphase zur Aufstellung des Haushaltsentwurfes des Kreises/ der Städteregion Aachen bieten. Gegenstand der Benehmensherstellung ist dabei ausschließlich die Bestimmung des Umlagesatzes der Regionsumlage und nicht die Haushaltsplanung insgesamt.

 

Das verbindlich durchzuführende Benehmensverfahren wurde mit der Übersendung der Eckdaten zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes 2019 am 01.08.2018 sowie einer gemeinsamen Besprechung mit dem OB und der Bürgermeisterin / den Bürgermeistern (BM-Konferenz) am 28.08.2018 eingeleitet. Das Eckdatenpapier ist dieser Vorlage als Anlage 11 beigefügt. Da nach dem 01.08.2018, aber vor der BM-Konferenz vom Land die Orientierungsdaten hinsichtlich der Steigerung der Umlagegrundlagen (Regionsumlage und Landschaftsumlage) für die mittelfristige Haushaltsplanung 2020ff. vorgelegt wurden, erfolgte zur Besprechung am 28.08.2018 eine entsprechende Aktualisierung der Eckdaten für die Jahre 2020 bis 2022 (Anlage 12).

Im Vorfeld der BM-Konferenz hatten die Kämmerer der ra. Kommunen eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet (Anlage 13), die im Rahmen der BM-Konferenz einvernehmlich beschlossen wurde und als einheitliche Grundlage für die Stellungnahmen der ra. Kommunen dienen sollte.

Die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen der regionsangerigen Kommunen lief aufgrund einer gewährten Fristverlängerung bis zum 21.09.2018.

 

 

Im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte haben in der Zeit vom 01.08.2018 bis 21.09.2018 die regionsangehörigen Kommunen ihre Stellungnahme abgegeben:

 

 

Stadt Alsdorf, Stellungnahme vom 20.09.2018 (Anlage 1)

 

Stadt Baesweiler, Stellungnahme vom 19.09.2018 (Anlage 2)

 

Stadt Eschweiler, Stellungnahme vom 19.09.2018 (Anlage 3)

 

Stadt Herzogenrath, Stellungnahme vom 07.09.2018 (Anlage 4)

 

Stadt Monschau, Stellungnahme vom 05.09.2018 (Anlage 5)

 

Gemeinde Roetgen, Stellungnahme vom 17.09.2018 (Anlage 6)

 

Gemeinde Simmerath, Stellungnahme vom 20.09.2018 (Anlage 7)

 

Stadt Stolberg, Stellungnahme vom 18.09.2018 (Anlage 8)

 

Stadt Würselen, Stellungnahme vom 18.09.2018 (Anlage 9)

 

Stadt Aachen, Stellungnahme vom 21.09.2018 (Anlage 10)

 

   

Alle vorgelegten Stellungnahmen der ra. Kommunen sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 1 bis 10 beigefügt.

 

 

Zulässigkeit der Einwendungen:

 

Die Beteiligungsrechte der regionsangehörigen Kommunen bei der Aufstellung der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen resultieren aus § 55 KrO NRW.

 

§ 55 KrO NRW hat folgenden Wortlaut:

 

Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden

 

(1) Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

 

(2) Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.“

 

Die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind als Einwendungen im Sinne des § 55 Abs. 2 KrO zu werten und dem Städteregionstag zusammen mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung und deren Anlagen zur Kenntnis zu geben.

 

Das Benehmen ist seinem Rechtscharakter nach eine bestimmte Form der rechtlichen Mitwirkung an einem Verfahren. Im Unterschied zum Einvernehmen ist eine Entscheidung, die im Benehmen mit einer anderen Stelle, hier den regionsangehörigen Kommunen, zu treffen ist, nicht zwingend mit dem Einverständnis dieser zu fällen. Vielmehr kann von den Äerungen der regionsangehörigen Kommunen aus sachlichen Gründen abgewichen werden.

  

Gegen die Zulässigkeit der Einwendungen gem. § 55 KrO NRW bestehen keine Bedenken.

 

 

Herstellung des Benehmens durch die städteregionsangehörigen Kommunen:

 

Die Städte und Gemeinden Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Simmerath und Stolberg stellen das Benehmen hinsichtlich des von der Städteregion Aachen in ihren Eckpunkten zum Haushalt 2019 mitgeteilten Umlagesatzes für die allgemeine Städteregionsumlage gemäß § 55 KrO NRW in Höhe von 41,3031%, verbunden mit Bedingungen / Erwartungen, her.

 

Die dabei erhobenen Forderungen, die sich auf konkrete Veränderungen der Entwurfsansätze bezogen, nämlich

 

a) Einbeziehung von Erkenntnissen hinsichtlich einer möglichen Senkung der Landschaftsumlage in die Planung und

 

b) Reduzierung des Umlagebedarfs durch den Einsatz eines bestimmten Teils der Mittel aus der Ausgleichsrücklage

 

 sind im vorliegenden Haushaltsentwurf 2019 berücksichtigt.

 

Zu a)

Die Verwaltung des LVR hat in der Vorlage für die Verabschiedung des Haushalts in der Landschaftsversammlung am 08.10.2018 einen Umlagesatz von 14,43% für 2019 sowie von 15,9% für die Jahre 2020 bis 2022 vorgeschlagen. Die daraus resultierende Verbesserung gegenüber dem bisher in den Eckdaten vorgesehenen Umlagesatz von 14,7% für 2019 wurde im Haushaltsentwurf der Städteregion berücksichtigt.

 

Zu b)

Im Haushaltsentwurf wurde der geforderte Anteil von 3.194.397 € aus der Ausgleichsrücklage berücksichtigt, in dieser Höhe wird ein Fehlbedarf r 2019 veranschlagt, der aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden soll.

 

Insgesamt ergibt sich damit eine Senkung des Allgemeinen Umlagesatzes im vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 von 41,3031% laut Eckdatenpapier auf nunmehr 40,3862%.

Die differenzierte Umlage der Stadt Aachen für das Jahr 2019 sinkt von 36,1787% laut Eckdatenpapier auf 35,8795% im vorliegenden Haushaltsentwurf.

 

 

Die Stadt rselen sowie die Gemeinde Roetgen stellen das Benehmen hinsichtlich des vorgenannten Umlagesatzes in Höhe von 41,3031% nicht her.

 

Die von der Regionsumlage-Mehrbelastungr das Jugendamt betroffenen Städte und Gemeinden Baesweiler, Monschau und Simmerath stellen das Benehmen hinsichtlich des Umlagesatzes in Höhe von 24,3367% her. Die Gemeinde Roetgen lehnt die positive Beschlussvorlage insgesamt ab, so dass auch das Benehmen r die Mehrbelastung nicht hergestellt wird.

 

Die von der Regionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV betroffenen Städte und Gemeinden Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Simmerath und rselen stellen das Benehmen hinsichtlich des jeweiligen individuellen Umlagebetrages bzw. Umlagesatzes her.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass im vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 die zwischenzeitlich vom Zweckverband AVV mitgeteilten neuen Umlageschlüssel auf Basis des Fahrplans Sommer 2018 berücksichtigt wurden (diese lagen zur Benehmensherstellung noch nicht vor, worauf ausdrücklich hingewiesen wurde) und zu Verschiebungen der Umlagebelastungen der Kommunen untereinander führen. Der zu verteilende Gesamtbetrag für 2019 von 13.730.000 € ist unverändert.

 

Die Gemeinde Roetgen lehnt die positive Beschlussvorlage insgesamt ab, so dass auch das Benehmenr die Mehrbelastung nicht hergestellt wird.

 

Die Stadt Aachen stellt das Benehmenr die differenzierte Regionsumlage her.

 

 

Zusammenfassung der Einwendungen der regionsangehörigen Kommunen (Ziff. 1 bis 5 entnommen aus dem gemeinsamen Papier der Kämmerer, das Grundlage für die Stellungnahmen war):

 

  1.               Einsatz von Mitteln aus der Ausgleichsrücklage

Einsatz der absehbar zur Verfügung stehenden Ausgleichsrücklage (mindestens 3,1 Mio. € ggfs. zzgl. Haushaltsverbesserungen des lfd. Haushaltsjahres und 1,9 Mio. €cklage für Personalaufwendungen).

 

  1. Berücksichtigung von Verbesserungen, insbesondere einer möglichen Senkung des Umlagesatzes durch den LVR

Berücksichtigung absehbarer Veränderungen des laufenden Haushaltsjahres und in der Haushaltsplanung, insbesondere die Anpassung der Landschaftsverbandsumlage auf der Grundlage der neuen Umlagegrundlagen.

 

  1.               Einführung einer differenziertzen Umlage Stadt Aachen

Die ra. Kommunen begrüßen die Einführung einer differenzierten Umlage für die Stadt Aachen. Sie sehen darin eine große Chance, die andauernden und die die Entwicklung der Städteregion hemmenden Finanzdiskussionen zu beenden.

 

  1. Beteiligung der Altkreiskommunen an der Festlegung der Verteilschlüssel für die Zuordnung zu Stadt Aachen bzw. Altkreis

Es wirdr zwingend erforderlich gehalten, die Altkreiskommunen bei der Festlegung der Abrechnungsschlüssel und Ausgleichsparameter für die differenzierte Umlage im Detail zu beteiligen. Die Begleitung durch die GPA sollte geprüft werden. Darüber hinaus sollen die Regelungen rückwirkend wie vereinbart auch für die Spitzabrechnung 2017 gelten.

 

  1. Kein weiterer Aufgabenzuwachs mit den damit verbundenen Personal- und Sachkosten

Die ra. Kommunen sehen aufgrund der sich abzeichnenden negativen Veränderungen der Wirtschaftsentwicklung die Notwendigkeit des Einhalts des fortschreitenden Aufgabenzuwachses und der damit ansteigenden Personalkosten bei der Städteregion.

 

 

  1. Freiwilliges HSK und Auflistung neuer bzw. nichtpflichtiger  Aufgaben

Von der Stadt Würselen werden folgende weiteren Forderungen aufgestellt:

 

-     Die Städteregion soll sich zur nachhaltigen Konsolidierung freiwillig den aufsichtsbehördlichen Regelungen für die Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten unterwerfen

-Vorlage einer Auflistung der ergebniswirksamen neuen Aufgaben und deren Auswirkungen

-Vorlage einer Auflistung der ergebniswirksamen nichtpflichtigen Aufwendungen

 

  

 

Bewertung der Einwendungen:

 

Die Würdigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird im Wege des Beratungsverfahrens zum Haushalt 2019 von der Verwaltung im Rahmen eines Beschlussvorschlages für den Städteregionstag am 13.12.2018 mit einer Ergänzungsvorlage eingebracht. Die Forderungen zu Ziff. 1 und 2 sind im vorliegenden Haushaltsentwurf 2019 bereits umgesetzt.

 

 

 

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für den Erlass der Haushaltssatzung zuständig.

 

Die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind als Einwendungen im Sinne des § 55 Abs. 2 KrO zu werten und dem Städteregionstag zusammen mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung und deren Anlagen zur Kenntnis zu geben.

 

Im Auftrag

gez.: Jansen

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Im Auftrag

gez. Jansen

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Anlagen

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