Mitteilungsvorlage - 2018/0335
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung und Verpflichtung eines nachgerückten Städteregionstagsmitgliedes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 10 - Zentrale Dienste
- Antragstellend:
- Leyendecker, Hubert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Städteregionstag
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Kenntnisnahme
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11.10.2018
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Sach- und Rechtslage:
Das Städteregionstagsmitglied Bertram Eckert, Aachen, ist am 30.07.2018 verstorben. Für ihn ist mit Wirkung ab 17.08.2018 Herr Thomas Buhr, Aachen, in den Städteregionstag nachgerückt.
Gemäß § 46 Abs. 3 KrO NRW i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen werden die Städteregionstagsmitglieder vom Städteregionsrat eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass das Städteregionstagsmitglied durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Städteregion zu erfüllen.“
(Die Formel kann mit dem Zusatz „So wahr mir Gott helfe“ gesprochen werden.)
Über die Verpflichtung wird eine von dem Städteregionstagsmitglied und dem Städteregionsrat zu unterzeichnende Niederschrift gefertigt.
Herr Buhr bildet seit 17.08.2018 mit Herrn SRTM Hans-Jürgen Fink eine Gruppe im Sinne von § 40 Absatz 1 KrO NRW.
Im Auftrag:
gez.: Wirtz