Mitteilungsvorlage - 2018/0397
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf von RWE-Aktien zur Finanzierung von Maßnahmen der StädteRegion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- S 80 - Wirtschaftliche Beteiligungen und Zentrales Controlling
- Antragstellend:
- Fuchs, Hermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungen
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19.09.2018
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Kenntnisnahme
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27.09.2018
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Sachlage:
Nachdem die Fraktionen über die Entwicklungen zum geplanten Verkauf von RWE-Aktien informiert worden sind, wird an dieser Stelle auch im Fachausschuss und nachfolgend im Städteregionsausschuss gleichgerichtet informiert. Dabei werden die Rahmenbedingungen, die Zeitachse, die Kursentwicklung und die Finanzierungsanlässe erläutert:
Im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2018 hat der Städteregionstag beschlossen, RWE-Aktien im Wert von ca. 4,5 Mio. € zur Finanzierung folgender Maßnahmen zu veräußern:
1.1 Kapitaleinlage bei der AKM Aachener Kreuz Merbrück GmbH § Co.KG zur Entwicklung des Gewerbegebiets Merzbrück: 2,0 Mio. €,
1.2 Kapitaleinlage bei der GWG Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der StädteRegion Aachen GmbH zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus:
2,0 Mio. €,
1.3 Fonds zur Bewältigung des Strukturwandels: 0,5 Mio. €
Die Beschlussfassung über den Haushalt erfolgte im Städteregionstag am 14.12.2017. Die Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln erfolgte am 05.04.2018 mit einer formellen Auflage, die vom Städteregionstag am 12.04.2018 beschlossen wurde. Mit öffentlicher Bekanntmachung am 16.04.2018 ist die Haushaltssatzung rechtskräftig geworden.
Im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2018 hat die Städteregionsvertretung erklärt und durch Veranschlagung der vollen RWE-Dividende deutlich gemacht, dass eine Veräußerung der Aktien nicht vor der Dividendenzahlung Anfang Mai 2018 erfolgen soll.
Für den Verkauf der RWE-Aktien gelten die Verkaufsbedingungen des VkA - Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH, d.h. Andienungspflicht an die VkA-Gesellschafter, Fristen und Verkaufspreis (Kurs zum Zeitpunkt der Andienung). Die Vorgaben des VkA wurden von der Gesellschafterversammlung beschlossen und gelten für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020. Die Fraktionen wurden hierzu informiert.
Eine Marktplatzierung der Aktien in einer Summe in Höhe von 4,5 Mio. € sollte vermieden werden, da wegen der dann erforderlichen Zwischenanlage der Finanzmittel mit möglichen Negativzinsen zu rechnen ist. Es ist beabsichtigt, die RWE-Aktien gemäß dem Liquiditätsbedarf für die drei Maßnahmen in drei Tranchen zu gliedern. Da die Kapitaleinlage für die AKM GmbH & Co.KG bereits eingezahlt ist, wäre eine erste Tranche mit RWE-Aktien im Volumen von 2 Mio. € am Markt zu platzieren.
Die Kursentwicklung war seit April 2018 bedingt durch geopolitische Einflüsse (US-Einfuhrzölle, Südkorea-Konflikt, Asylpolitik etc. und das erneute Aufflammen des Dieselskandals) seitwärts bis rückläufig, so dass eine abwartende Haltung hinsichtlich des Aktienverkaufs angezeigt war. Aufgrund der zwischenzeitlich beendeten Sommerferien, die erwartungsgemäß auch an der Börse mit nur verhaltenen Kursentwicklungen verbunden waren, sollte die 1. Transaktion (Aktienverkauf im Wert von 2 Mio. €) nunmehr konkret vorbereitet werden.
Diese Auffassung hat sich bestätigt. Z.Zt. hat sich der RWE-Kurs moderat erholt (21,79 €/Aktie per 12.09.2018). Anfang Juli lag der Kurswert noch bei 19,94 €. Alleine dieser Kursanstieg um ca. 1,85 €/Aktie (+9,3%) bedeutet bei dem angestrebten Erlös von 2 Mio. €, den Verkauf von 91.785 Aktien anstelle von 100.300 Aktien, die bei einem Kurs von 19,94 € hätten verkauft werden müssten. Die Differenz von 8.515 Aktien stellt aktuell immerhin einen Marktwert von 185.540 € dar. Die Kursentwicklung der RWE-Aktien wird fortlaufend beobachtet.
Sachstand zur Finanzierung der Maßnahmen zu 1.1 bis 1.3:
Die Kapitaleinlage AKM wurde über den bestehenden, nicht ausgeschöpften Liquiditätskredit der StädteRegion zwischenfinanziert.
Bei der GWG wurden die Gremienberatungen bezüglich der Förderung des sozialen Wohnungsbaus aktuell am 02.07.2018 fortgesetzt. Die Umsetzung von Baumaßnahmen gestaltet sich schwierig, da die Kommunen nur vereinzelt über geeignete Grundstücke verfügen und - soweit Verkaufsbereitschaft für geeignete Flächen besteht - Marktpreise aufgerufen werden, die die Kalkulation der GWG deutlich unwirtschaftlicher gestalten. Es ist aktuell (noch) nicht absehbar, wann der Finanzierungsbedarf für die GWG eintritt und die bereitgestellten Mittel abgerufen werden. Die mittelfristigen strategischen Planungen der GWG im Bereich des sozialen Wohnungsbaus werden in der Sitzung des Fachausschusses am 19.09.2018 durch den Geschäftsführer detailliert dargestellt (s. Sitzungsvorlage 2018/0385).
Ein „Strukturfonds“ wurde bisher nicht gebildet. Die Aktien ohne konkrete Verwendung der daraus erzielten Liquidität zu veräußern und die liquiden Mittel zu „parken“, erscheint aus Sicht der Verwaltung – auch angesichts derzeitiger Negativzinsen – nicht zielführend. Der Strukturfonds ist aus Sicht der Verwaltung das ideale Instrument, um im Rahmen des städteregionalen Gewerbeflächenkonzepts entwickelte kommunenübergreifende Instrumente (Gewerbeflächenpool) und flächenbasierte überregional bedeutsame Projekte (bspw. Railport Stolberg/Industriedrehkreuz Eschweiler) voranzutreiben. Angesichts der sich aktuell entwickelnden Förderkulissen (Unternehmen Revier/Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung) könnte der Strukturfonds in solidarischer Form notwendige kommunale Eigenanteile für investive Maßnahmen auf der Ebene der regionsangehörigen Kommunen ergänzen/ersetzen.
Die Überlegungen der Verwaltung laufen darauf hinaus, aus den Mitteln notwendige kommunale Eigenanteile für investive Maßnahmen bereitzustellen. Die in Summe eines Jahres so verwendeten Mittel – bis zur veranschlagten Grenze von je 500.000 € in den Jahren 2018 bis 2021 – könnten durch Veräußerung von RWE-Aktien im gleichen Jahr und in der entstandenen Höhe finanziert werden. Die Finanzierung über den Erlös aus der Veräußerung von RWE-Aktien lässt ausschließlich eine investive Verwendung im Sinne des Haushaltsrechts zu, d.h. letztlich den Tausch von Wertpapiervermögen in eine andere Form von zu bilanzierendem Vermögen. Dazu würde beispielweise der Erwerb von Grundstücken oder die Erschließung und damit Wertsteigerung eigener Grundstücke zählen.
Aufgrund der Komplexität der beschriebenen Instrumente und Projekte ist mit einer Inanspruchnahme des Strukturfonds – dessen konkrete Verwendung zudem regelmäßig durch die Politik zu beraten und beschließen wäre – ggf. erst in 2019 zu rechnen.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Im Auftrag: gez. Wirtz