Mitteilungsvorlage - 2018/0396

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Beratungsfolge

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Sachlage:

 

Am 07.06.2018 beschloss der Ausschuss für regionale Zusammenarbeit, Mobilität und Europa über den zeitlich eng gefassten Arbeitsprozess zugunsten der gewerblichen interkommunalen Zusammenarbeit und hier insbesondere zur Konkretisierung eines städteregionalen Gewerbeflächenpools (Verweis: Vorlage 2018/0212).

 

Das städteregionale Gewerbeflächenkonzept soll als Fachbeitrag im Rahmen der Überarbeitung des Regionalplans bei der Bezirksregierung Köln zum Ende des Jahres eingereicht werden. Insofern ist mit den beteiligten Kommunen vereinbart, im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für regionale Zusammenarbeit, Mobilität und Europa am 22.11.2018 den Beschluss über den Fachbeitrag zu fassen.

 

Interkommunale Zusammenarbeit

 

Im fortlaufenden Arbeitsprozess unter Federführung der AGIT bilanziert diese die abgebildete Flächen, um zukünftig der zu erwartenden Bedarfslage gerecht werden zu können. Da in acht von zehn Gemeinden der rechnerische Bedarf bis zum Jahr 2035 nicht anhand der Reserven gedeckt werden kann, haben sich die Hauptverwaltungsbeamten aller städteregionsangehörigen Kommunen in der Bürgermeisterkonferenz am 28.08.2018 auf eine räumlich/ inhaltlich gut begründete Zusammenarbeit in drei Teilräumen verständigt.

 

Avisierte Kooperationen und Arbeitsschritte

 

Nordraum

  • Alsdorf, Baesweiler in Kooperation mit Aldenhoven, Linnich
    (Einbeziehung Kreis Düren, StädteRegion Aachen)

 

Eifelgemeinden

  • Monschau, Roetgen, Simmerath

 

Gewerbeflächenpool

  • Aachen, Eschweiler, Herzogenrath, Roetgen, Stolberg, Würselen

 

Letter of Intent (LoI) und weiterer Arbeitsprozess

 

Am 28.08.2018 unterzeichneten die Bürgermeisterin und die Bürgermeister aller städteregionsangehörigen Kommunen eine Absichtserklärung (Letter of Intent) als Bestandteil des oben genannten Fachbeitrages.  Damit soll ebenso ein Signal nach Außen gesetzt werden, dass die gewerbliche Flächenpolitik einer städteregionsweiten Gesamtbetrachtung unterworfen wird, um zukünftiger Nachfrage und der Bedarfslage entsprechend ausreichend gerecht werden zu können (Anlage: LoI).

 

Der Geschäftsführer der AGIT, Herr Dr. Mahnke, wird in der Sitzung zum weiteren Vorgehen berichten.

 

Rechtslage:

 

Die Aufgabe ist freiwillig.

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i.A.

gez.: Terodde

 

Anlage: Letter of Intent

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Anlagen

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