Beschlussvorlage - 2018/0365
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung der StädteRegion Aachen in Roetgen (Mitte)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Antragstellend:
- Franzen, Alexander
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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26.09.2018
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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27.09.2018
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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11.10.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag beschließt, vorbehaltlich der Realisierung des vergrößerten Neubaugebietes Roetgen (Greppstraße II), den Neubau einer Kindertageseinrichtung in Roetgen Mitte mit vier Gruppen (70 Plätze, davon 20 für U3-Betreuung) zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum KiTa-Jahr 2021/2022.
Sachlage:
Die StädteRegion Aachen plant und errichtet zurzeit eine neue viergruppige Kindertageseinrichtung in Roetgen, Haupstraße. Die Fertigstellung ist im Laufe des Jahres 2020 vorgesehen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2017/0290).
Grundlagen für den Errichtungsbeschluss waren (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0281):
•drei Neubaugebiete in der Bebauungsphase in Roetgen Mitte (Wiedevenn, Greppstraße I und Greppstraße III) mit einem Gesamtbedarf für zwei Gruppen. Diese beiden Gruppen (sowie die Bestandsgruppen) sind im Kindergartenjahr 2018/2019 voll belegt.
•ein Baugebiet, das noch erschlossen werden sollte (Greppstraße II, 35 Bauplätze) mit Bedarf für eine Gruppe
•zwei Baugebiete in Rott mit Bedarf für eine Gruppe
•insgesamt: 4 Gruppen (davon eine auch für Rott)
Die Gruppe für Rott wird zwischenzeitlich teilweise und nur auf freiwilliger Basis auch durch den zum 01.08.2018 eröffneten Waldkindergarten abgedeckt (ortsnahe Lage auf Jugendzeltplatz Rotterdell).
Nunmehr hat die Gemeinde Roetgen jedoch mitgeteilt, dass das geplante Neubaugebiet „Greppstraße II“ nicht aus 35 Bauplätzen (= Wohneinheiten) bestehen wird, sondern voraussichtlich aus 60 bis 120 Wohneinheiten. Nach dem Erfahrungswert „dauerhafter Bedarf von einem Kita-Platz pro neuer Wohneinheit“ würde deshalb ein zusätzlicher Bedarf für eine viergruppige Kindertageseinrichtung (70 Plätze wegen hohem U2- und Ganztagsanteil) alleine für das vergrößerte Neubaugebiet Greppstraße II entstehen.
Die Planungen der Gemeinde Roetgen für das Neubaugebiet werden in den nächsten Monaten erfolgen. Im Falle der Realisierung des Neubaugebietes ist die Errichtung des KiTa-Neubaus zwingend erforderlich. In Abstimmung mit der Gemeinde Roetgen wird daher vorgeschlagen, mit den Planungen für den Neubau der Kindertageseinrichtung zeitnah zu beginnen, um zuziehenden Familien bedarfsgerechte Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen zu können. Nach Abschluss dieser Planungsphase wird die Verwaltung dem Städteregionstag einen Umsetzungsvorschlag, einschließlich der für die Jahre ab 2020-2022 zu veranschlagenden Auszahlungen für Grunderwerb und Baumaßnahmen sowie Erstausstattung, zur Entscheidung vorlegen.
Auch über die Trägerfrage ist rechtzeitig vor Inbetriebnahme zu entscheiden. Die Verwaltung strebt hierzu ein Interessenbekundungsverfahren an und wird das Ergebnis dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorlegen. Sollte kein freier Träger bereit oder in der Lage sein, die Trägerschaft zu übernehmen, müsste die StädteRegion die Einrichtung selbst betreiben.
Aufgrund des Zeitablaufes und der Familiensituation der neu hinzuziehenden Einwohner kann der Platzbedarf höher oder niedriger ausfallen. Auf die tatsächliche Bedarfslage kann durch flexible Weiternutzung der zwei Gruppen im Familienzentrum Hauptstraße I und der KiTa Lammerskreuzstraße reagiert werden. Zudem wurde die KiTa Hauptstraße II so geplant, dass im Bedarfsfalle weitere zwei Gruppen durch Anbau realisiert werden könnten.
Die Gemeinde schlägt nach ersten Gesprächen mit einer Eigentümerin ausreichend großer Grundstücke vor, die neue Einrichtung an der Rosentalstraße zu errichten. Zudem liegt die Rosenstalstraße in besonders günstiger Lage zum noch neuen Baugebiet Wiedevenn, aus dem künftig weitere Anmeldungen zu erwarten sind.
Rechtslage:
Die Errichtung und der Betrieb von bedarfsgerechten Kindertageseinrichtungen sind pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe) und dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe I) KrO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Städteregion Aachen- Gesetz entscheidet der Städteregionstag über die Errichtung von öffentlichen Einrichtungen.
Personelle Auswirkungen:
Für vier neue KiTa-Gruppen sind – vorbehaltlich der Übertragung der Trägerschaft an einen freien Träger - Stellen für 12 sozialpädagogische Fach- und Ergänzungskräfte in den Stellenplan ab dem Jahr 2021 einzustellen. Die Verwaltung wird hierzu einen Entscheidungsvorschlag im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Trägerfrage vorbereiten.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Für den Betrieb der vier Gruppen sind im Produkt 06.03.01 – Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU) voraussichtlich ab 2021 laufende Betriebskosten (konsumtiv, einschl. Abschreibungen auf das Gebäude) zusätzlich wie folgt zu veranschlagen:
Aufwendungen:
Personal- und Sachaufwendungen
bzw. Betriebskostenzuschüsse an freie Träger730.000 €/Jahr
Erträge:
Betriebskostenzuschüsse des Landes (SK 414100) 219.000 €/Jahr
Elternbeiträge (SK 432110) 146.000 €/Jahr
Die konkrete Kostenermittlung erfolgt im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung auf Grundlage der von den Eltern gebuchten Plätze und Betreuungszeiten.
Die Auszahlungen für Investitionen werden im Rahmen der Planung und des Vergabeverfahrens ermittelt. Auf dieser Grundlage wird ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt. Die Veranschlagung erfolgt in den Haushaltssatzungen 2020 ff.
Soziale Auswirkungen:
Bedarfsgerechte Kindertageseinrichtungen sichern die Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern im Alter ab vier Monaten bis zum Schuleintritt. Ihr Betreuungsangebot fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Im Auftrag:
gez. Terodde