Beschlussvorlage - 2018/0327
Grunddaten
- Betreff:
-
Kosten der Mandatierung bezüglich der städteregionalen Leitstelle; Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produkt 020701 (Leitstelle)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 38 - Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
- Antragstellend:
- Schloemer, Elke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
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Vorberatung
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20.09.2018
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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27.09.2018
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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11.10.2018
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Sachlage:
Die StädteRegion Aachen errichtet und unterhält als Trägerin des Rettungsdienstes gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) eine einheitliche Leitstelle für den Rettungsdienst und den Feuerschutz.
Gemäß § 3 Abs. 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen zwischen Stadt und StädteRegion Aachen ist die Stadt Aachen mit der Durchführung der Leitstellenaufgaben nach § 7 Abs. 1 RettG NRW, § 4 Abs. 4 und § 28 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) beauftragt. Die hierdurch bei der Stadt entstehenden, nachzuweisenden, angemessenen Kosten werden der StädteRegion in Rechnung gestellt.
Der Kreistag des Kreises Aachen als Rechtsvorgänger der StädteRegion Aachen hat in seiner Sitzung am 08.10.2009 (Sitzungsvorlage 2009/0391) die finanziellen Eckdaten für die städteregionale Leitstelle festgestellt. Demnach wird die Finanzierung der Leitstelle wie folgt abgewickelt:
-Erstattung der durch die Stadt Aachen vorfinanzierten Kosten durch die StädteRegion Aachen zu 100 % (monatlich als Abschlagzahlung).
-Die (Schluss-)Abrechnung der tatsächlichen Kosten erfolgt jährlich für das Vorjahr.
-Die Abschlagszahlungen werden jährlich neu berechnet.
-Die Refinanzierung der StädteRegion erfolgt teilweise über die Leitstellengebühr, darüber hinaus über den Haushalt der StädteRegion.
Aufwendungen für die Leitstelle beinhalten Leistungen für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Für die drei Aufgabenbereiche wird folgender, mit den Krankenkassen verhandelter Verteilungsschlüssel angewandt:
-Rettungsdienst 67 %
-Feuerschutz25 %
-Katastrophenschutz8 %
Die für den Rettungsdienst als kostenrechnende Einrichtung erbrachten Leistungen der Leitstelle sind gebührenrelevant. Die Refinanzierung erfolgt über die Leitstellengebühr, die von den Trägern der Rettungswachen (Städte Aachen, Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Stolberg sowie StädteRegion Aachen) und dem ADAC gezahlt wird. Die anteiligen Kosten des Feuerschutzes und des Katastrophenschutzes werden durch den städteregionalen Haushalt getragen.
Mit Sitzungsvorlage 2016/0053 hat die Verwaltung den Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz (RETT) in seiner Sitzung am 11.02.2016 grundsätzlich darüber informiert, dass sie mit der Stadt Aachen im Gespräch bezüglich zusätzlicher Stellen sowie deren Bewertungen ist.
Die Verwaltung teilte dem RETT mit Sitzungsvorlage 2016/0203 in der Sitzung am 01.06.2016 mit, dass die Erörterung mit der Stadt Aachen folgende Fragestellungen umfasst:
- Umsetzung der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr
- Berechnung des Personaleinsatzfaktors
- Zusätzliche Funktionen von Dienstgruppenleitern
- Besoldungsrechtliche Anhebung von Stellen
- Einführung eines 2. Stellvertreter Leiter Leitstelle
- Einführung eines leitenden Systemadministrators.
In der Sitzung des RETT am 08.09.2016 führte die Verwaltung mit Sitzungsvorlage 2016/0203-E1 aus, dass sich der Leitstellenbeirat in seiner Sitzung am 09.08.2016 mit den Forderungen der Stadt Aachen bezüglich des Personalmehrbedarfs der städteregionalen Leitstelle beschäftigt hat. Die Partner hatten sich einvernehmlich auch auf Basis des Gutachtens und der eigenen Berechnungen der Stadt Aachen auf die notwendigen Personalanpassungen verständigt. Eine erste Einschätzung der sich daraus ergebenen Kostenentwicklung war der Vorlage beigefügt:
Kosten der Mandatierung 2017:4.565.101,40 €
Kosten der Mandatierung 2018:4.863.728,94 €.
Herr Wolff, Leiter der Feuerwehr der Stadt Aachen, stellte in der Sitzung die Entwicklung der Arbeit in der Leitstelle vor und wies nochmals auf den erforderlichen Personalmehrbedarf hin. Die Präsentation wurde der Niederschrift beigefügt.
Die Stadt Aachen legte im Folgenden eine Kostenschätzung für die Jahre 2017, 2018 und 2019 vor, die die im Leitstellenbeirat vom 09.08.2016 beschlossenen Personalanpassungen berücksichtigte:
Kosten der Mandatierung 2017:4.692.000 €
Kosten der Mandatierung 2018:4.872.000 €
Kosten der Mandatierung 2019:4.992.000 €.
Mit Mail vom 23.08.2017 korrigierte die Stadt Aachen unter Bezugnahme auf Mails vom 03. und 04.11.2016 ihre Kostenschätzung für das Jahr 2017 auf 4.797.774,26 € und meldete damit Mehrkosten in Höhe von 105.774,26 € an. Grund dafür war die Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags, der durch das Personalamt der Stadt Aachen neu ermittelt wurde. Der Verwaltungskostenbeitrag umfasst die anteiligen Kosten der beteiligten Kern- oder Querschnittsämter (z. B. Gebäudemanagement). Er wurde bei der Stadt Aachen zuletzt 2010/2011 berechnet. Da von 2011 bis 2017 sowohl die Stellenanteile als auch die ordentlichen Aufwendungen stark angestiegen sind, war auch der starke Anstieg des Verwaltungskostenbeitrages nachvollziehbar. Bei jährlicher Neuberechnung des Verwaltungskostenbeitrages wäre ein stetiger Anstieg zu erwarten gewesen. Daher wurden diese Kosten anerkannt.
Die Spitzabrechnung des Jahres 2017 wies Kosten der Mandatierung in Höhe von 4.763.342,84 € auf.
Bezüglich der Kostenschätzung für das Jahr 2018 ist folgendes zu beachten:
Die von der Stadt Aachen am 23.08.2017 gemeldeten Mehrkosten in Höhe von 105.774,26 € sind zu der Kostenschätzung für das Jahr 2018 auf Basis des Leitstellenbeiratsbeschlusses vom 09.08.2016 zu addieren. Darüber hinaus wurden bei der Kostenschätzung auf Basis des Leitstellenbeiratsbeschlusses keine Besoldungserhöhungen berücksichtigt, die jedoch mit 126.500 € anzusetzen sind. Ferner ist von erhöhten Ausbildungskosten in Höhe von 68.000 € auszugehen. Der Betreibervertrag wurde bezüglich der Strukturierten Notrufabfrage, deren Einführung gemeinsam von Stadt Aachen und StädteRegion entschieden wurde und die erheblich zur Qualitätsverbesserung der Notrufabfrage beiträgt, erweitert. Daraus resultieren Kosten in Höhe von 58.500 €.
Die Stadt Aachen hat sich zwischenzeitlich entschlossen, dem Wunsch der StädteRegion Aachen zu folgen, und hat zum 01.01.2017 ein Produkt „Leitstelle“ eingerichtet. Die Stadtkämmerin hat im Rahmen dessen vorgegeben, dass die tatsächlich entstehenden Personalkosten in diesem Produkt ausgewiesen werden. Dies wird bei den Produkten der Verwaltung der StädteRegion ebenfalls so gehandhabt.
Zum 01.01.2018 erfolgte die Umstellung der Personalkosten von der bis dato praktizierten Pauschalberechnung auf die tatsächlichen Ist-Personalkosten, da auch die Multifunktionalität des Personals bezüglich des Einsatzes sowohl im Brandschutz als auch im Rettungsdienst als auch in der Leitstelle nicht mehr gegeben ist. Diese Umstellung führt zu zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 124.716,66 €.
Für das Jahr 2018 war damit von Kosten der Mandatierung in Höhe von 5.355.490,92 € auszugehen. Dies wurde durch die Stadt Aachen mit Mail vom 27.09.2017 mitgeteilt.
Da diese Kosten um 664.000 € vom Beschluss der im Leitstellenbeirat am 09.08.2016 besprochenen Kosten für das Jahr 2018 abwichen, wurde die Angelegenheit erstmalig durch den Dezernenten II im Leitstellenbeirat am 13.11.2017 gegenüber dem Beigeordneten der Stadt Aachen und dem Leiter der Feuerwehr Aachen thematisiert. Beide sagten eine Prüfung der Angelegenheit zu. Nach Erinnerung durch den Dezernenten II der StädteRegion Aachen wurde das Thema schließlich im Leitstellenbeirat am 11.06.2018 diskutiert. Dort wurden auch Absprachen zu Terminen für die Spitzabrechnung und die Haushaltsplanung sowie den Weg der Vorlage der Kosten festgelegt.
Mit Schreiben vom 18.06.2018 legte die Stadt Aachen am 05.07.2018 eine überarbeitete Kostenaufstellung für das Jahr 2018 vor. Der Verwaltungskostenbeitrag wurde um 25.000 € reduziert, so dass die Kosten der Mandatierung sich voraussichtlich auf 5.330.490,92 € belaufen werden.
Ferner teilte die Stadt Aachen mit Schreiben vom 11.07.2018 mit, dass aufgrund eines Überspannungsschadens mit außerplanmäßigen Kosten in Höhe von 57.000 € netto (=67.830 € brutto) zu rechnen ist. Derzeit wird geklärt, ob dieser Betrag ggf. von einer Versicherung übernommen wird.
Unter Berücksichtigung dieser außerplanmäßigen Kosten belaufen sich die Kosten der Mandatierung 2018 auf 5.398.320,92 €.
Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 ist im Produkt 020701 „Leitstelle“ beim Sachkonto 545215 „Kosten der Mandatierung“ ein Betrag in Höhe von 4.900.000 € ausgewiesen. Somit ist von Mehrkosten und damit von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von rund 500.000,00 € auszugehen.
Bezüglich der Kostenentwicklung für das Jahr 2019 hat die Stadt Aachen in ihrem Schreiben vom 18.06.2018 darauf hingewiesen, dass zwei zusätzliche Stellen gemäß des Leitstellenratsbeschlusses vom 09.08.2016 mit Kosten in Höhe von 130.000 € sowie bezüglich der Besoldungserhöhungen inkl. der Auswirkungen von Beförderungen Kosten in Höhe von 100.000 € zu berücksichtigen sind. Die derzeit prognostizierten Kosten der Mandatierung belaufen sich damit für das Jahr 2019 auf 5.560.490,92 €. Ein entsprechender Haushaltsansatz wurde für das Jahr 2019 berücksichtigt.
Eine Übersicht über die Kostenentwicklung für die Jahre 2018 und 2019 ist als Anlage 1 beigefügt. Der Anlage 2 ist die Entwicklung der Kosten für die Jahre 2010 bis 2019 zu entnehmen.
Die Verwaltung hat die Stadt Aachen mit Schreiben vom 26.07.2018 um eine mittelfristige Einschätzung der Kostenentwicklung bis zum Jahr 2022 gebeten. Mit Schreiben vom 02.08.2018 teilte die Stadt Aachen mit, dass diese Einschätzung zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht vorgenommen werden kann. Sie erklärte sich jedoch bereit, bis zur Ausschusssitzung am 20.09.2018 eine erste Kosteneinschätzung vorzubereiten. In der Sitzung wird dazu mündlich vorgetragen.
Bei den aus der Mandatierung entstandenen Mehrkosten handelt es sich um unabweisbare überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen, da diese zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrages der Errichtung und Unterhaltung der einheitlichen Leitstelle für den Rettungsdienst und Feuerschutz erforderlich sind.
Rechtslage:
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Jahr gewährleistet ist.
Die Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich im Sinne von § 7 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2018 in Verbindung mit § 83 GO NRW. Somit liegt die Zuständigkeit für die Zustimmung gemäß § 7 Satz 2 der Haushaltssatzung beim Städteregionstag.
Personelle Auswirkungen:
Keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Da die Mehrkosten und damit die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen schon einige Wochen bekannt sind, hat das Fachamt diese in einer Gebührenkalkulation, die den Kalkulationszeitraum vom 01.11.2018 bis zum 31.12.2019 umfasst, berücksichtigt. Die Gebührenkalkulation führt zu deutlich steigenden Gebühren für die Träger von Rettungswachen in der StädteRegion Aachen. Zudem zeichnen sich für das Jahr 2018 steigende Einsatzzahlen ab. Diese beiden Tatsachen führen zu der Einschätzung, dass die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen durch Mehreinnahmen im Sachkonto 432190 „sonstige Benutzungsgebühren“ gedeckt werden.
Im Auftrag
gez.: Jansen
Anlagen
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