Beschlussvorlage - 2018/0309

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Die gemäß § 61 Abs. 1 SchulG NRW vorgesehene Vorstellung von Bewebern/innen um Schulleitungsstellen an Schulen der StädteRegion Aachen beim Schulträger erfolgt nicht mehr im Ausschuss für Schulen und Bildung, sondern in einer dafür gebildeten Auswahlkommission. Diese wird - unter Vorsitz der/des Vorsitzenden des Ausschusses für Schulen und Bildung - aus je einer/m Vertreter/in pro Fraktion, der/m für die Schulen zuständigen Dezernent/in (Vertretung: Amtsleitung A 40-Schulverwaltung) und der Amtsleitung von A 40-Schulverwaltung (Vertretung: stv. Amtsleitung A 40) gebildet.

2. Davon abweichend findet das Vorstellungsgespräch bei stellvertretenden Schulleitungsstellen vor einer verkleinerten Auswahlkommission statt. Diese besteht aus der/dem Ausschussvorsitzenden, der/m für die Schulen zuständigen Dezernent/in (Vertretung: Amtsleitung A 40-Schulverwaltung) und der Amtsleitung von A 40-Schulverwaltung (Vertretung: stv. Amtsleitung A 40).

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Sachlage:

Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2016/0031 (einschließlich E 1 und E 2). Durch das 12. Schulrechtsänderungsgesetz wurde mit Wirkung vom 01.08.2015 das Verfahren zur Bestellung von Schulleitungen neu geregelt.

 

Gemäß der Handreichung Verfahren zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW gab und gibt es von Seiten der Schulaufsicht keine Vorgaben, wie die Vorstellungsgespräche in der Schulkonferenz und beim Schulträger mit den Bewerberinnen und Bewerbern durchgeführt werden. Daher war es erforderlich, dass der Städteregionstag das konkrete Verfahren festlegt.

 

Die damalige Einschätzung des Landkreistages (LKT) NRW vom 02.03.2016, die als Anlage der Sitzungsvorlage-Nr. 2016/0031-E 1 beigefügt war, ist dieser Vorlage noch einmal als Anlage beigefügt. Darin äerte sich der Vertreter des LKT insoweit, als er im Wesentlichen aus zwei Gründen eine verpflichtende Mitwirkung des Schulausschusses nicht für zweckmäßig hielt:

 

  • Es bestehe das Problem der 8-Wochen-Frist bei nur vier Sitzungen pro Jahr.
  • Zudem sei die verpflichtende Beteiligung des Schulausschusses nicht notwendig, da aus Sicht des LKT NRW nach der neuen Konstellation vieles dafür spräche, dass es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, da keine Entscheidungskompetenz des Schulträgers bestehe (anders als zuvor bei der Wahl der erweiterten Schulkonferenz unter Beteiligung des Schulträgers mit zumindest einer Stimme).

 

Aufgrund der Meinungsbildung in der Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung vom 18.02.2016, konkret des dort durch die Politik geäerten Wunsches nach Partizipation, brachte die Verwaltung gleichwohl den Vorschlag ein, die Vorstellungen der Bewerber/innen grds. im Ausschuss für Schulen und Bildung in nichtöffentlicher Sitzung vorzunehmen, sofern dies innerhalb der bestehenden 8-Wochen-Frist erfolgen kann. Andernfalls erfolgt die Vorstellung vor einer Kommission, die aus Vertreterinnen und Vertretern von Politik und Verwaltung gebildet wird (s. Sitzungsvorlage-Nr. 2016/0031-E 1).

 

Die damalige Einschätzung des LKT hat sich zwischenzeitlich als zutreffend gezeigt:

  • Von den bisher zehn Vorstellungen von Kandidaten konnten aufgrund des Sitzungsplans und der bestehenden 8-Wochen-Frist lediglich fünf Vorstellungen im Ausschuss für Schulen und Bildung stattfinden.
  • nf Vorstellungen erfolgten vor der Auswahlkommission.
  • Dabei handelte es sich um sechs Schulleitungsstellen und vier stellvertretende Schulleitungsstellen.

 

Ferner hat sich allseits die Einschätzung bestätigt, dass nach dem neuen Verfahren seitens des Schulträgers keine Entscheidungskompetenz im Besetzungsverfahren besteht die Besetzungsvorschläge von Schulkonferenz und Schulträger werden durch das Land bei der Entscheidung lediglich gerdigt.

 

Vor dem Hintergrund, dass seitens der Politik Unmut über die Dauer der letzten Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung am 14.06.2018 geäert wurde, in der - neben einigen Präsentationen im öffentlichen Teil (v.a. aufgrund von politischen Anträgen) - im nichtöffentlichen Teil Vorstellungen von Bewerberinnen/Bewerbern um Schulleitungsstellen erfolgten, hält die Verwaltung es insgesamtr sachgerecht, dass die Vorstellungennftig nicht mehr im Ausschuss für Schulen und Bildung erfolgen. Das kleinere Format wird im Übrigen den Bewerberinnen und Bewerbern mehr gerecht und unterstützt die Möglichkeit, in einen Dialog zu kommen.

 

Die Verwaltung schlägt r die Zukunft folgendes Verfahren für die Abgabe eines Besetzungsvorschlags des Schulträgers zur Besetzung von Schulleitungsstellen vor:

 

-        r Schulleitungsstellen findet das Vorstellungsgespräch vor der Auswahlkommission unter Vorsitz der/des Vorsitzenden des Ausschusses für Schulen und Bildung statt, die aus je einer/m Vertreter/in pro Fraktion sowie der/m für die Schulen zuständigen Dezernent/in (Vertretung: Amtsleitung A 40-Schulverwaltung) und der Amtsleitung von A 40-Schulverwaltung (Vertretung: stv. Amtsleitung A 40) gebildet wird [entspricht dem bisherigen Vorgehen, wenn keine SCHUL-Sitzung innerhalb der 8-Wochen-Frist stattfindet].

-        Davon abweichend findet das Vorstellungsgespräch bei stellvertretenden Schulleitungsstellen vor einer verkleinerten Auswahlkommission unter Vorsitz der/des Vorsitzenden des Ausschusses für Schulen und Bildung statt, die außer aus der/dem Ausschussvorsitzenden - aus der/m für die Schulen zuständigen Dezernent/in (Vertretung: Amtsleitung A 40-Schulverwaltung) und der Amtsleitung von A 40-Schulverwaltung (Vertretung: stv. Amtsleitung A 40) gebildet wird.

 

Rechtslage:

Mit dem 12. Schulrechtsänderungsgesetz vom 25. Juni 2015 wurde das Verfahren zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern neu gestaltet (§ 61 Schulgesetz). Diese Neuregelung war erforderlich, da die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die schulgesetzliche Regelung in wesentlichen Teilen für rechtswidrig erklärt hatte. Die Neuregelung sieht vor, dass Schulkonferenz und Schulträger im Wege einer Anrung am Besetzungsverfahren teilnehmen und so zu den Bewerberinnen und Bewerbern Stellung nehmen können. Das bisherige Wahlrecht (Schulkonferenz) und das Vetorecht (Schulträger) entfallen.

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Personelle Auswirkungen:

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Vom Städteregionstag gewählte Vertreter/innen erhalten Ersatz der Fahrkosten und des Verdienstausfalls.

 

Im Auftrag

gez.: Terodde

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Anlagen

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