Beschlussvorlage - 2018/0300

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss genehmigt die Dienstreisen der Mitglieder des Partnerschaftsbeirats gemäß vorgelegter Liste vom 05. 07.10.2018 im Rahmen des Riesengebirgstreffens in den polnischen Partnerkreis Jelenia Góra.

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Sachlage:

In diesem Jahr findet zum 20. mal die Verleihung des Riesengebirgspreises statt. Bei der Auszeichnung werden besondere touristische Leistungen im Kreis Jelenia Góra und touristische Promotion im Ausland gewürdigt. Aufgrund des Jubiläums hat der Partnerkreis Jelenia Góra eine Einladung zum Riesengebirgstreffen 2018 vom 05. 07.10.2018 an alle ehemaligen Preisträger des Riesengebirgspreises ausgesprochen.

Neben der Teilnahme am Riesengebirgstreffen und den Arbeitsgesprächen der Verwaltung findet ein touristischer Fachaustausch im Rahmen des LEADER Projekts mit der lokalen AktionsgruppeDuch Gór“, Kreis Jelenia Góra, statt.

Die Dienstreise nach Jelenia Góra erfolgt in der Zeit vom 05. bis 07. Oktober 2018.

Seitens der Verwaltung nehmen u.a. Mitarbeiter der zuständigen Stabstelle S 85 teil.

Die Reise- sowie die Unterbringungskosten für die Partnerschaftsbeiratsmitglieder und Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Eifel, die an der Verleihung des Riesengebirgspreises und an dem touristischen Fachaustausch teilnehmen werden, übernimmt die StädteRegion Aachen im Rahmen des LEADER Projekts. Die Verwaltung geht davon aus, dass von keinem Teilnehmer Reisekosten abgerechnet werden. Davon ausgenommen ist Verdienstausfall.

 

Eine aktuelle Teilnehmerliste wird zur Beschlussfassung im Städteregionsausschuss am 27.09.2018 nachgereicht.

 

Rechtslage:

Die Städtepartnerschaftsarbeit mit dem Kreis Jelenia Góra ist eine freiwillige Aufgabe der Städteregion Aachen.

Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 der Hauptsatzung der Städteregion Aachen erteilt der

Städteregionsausschuss die Zustimmung zu Dienstreisen von Städteregionstagsmitgliedern und sonstigen Mitgliedern der Ausschüsse.

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Personelle Auswirkungen:

kein

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Für das LEADER Projekt werden in den Jahren 2017 bis 2019 Kosten für Reise, Unterbringung, Verpflegung, Raummieten, Honorare, Projektdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 32.000,00 kalkuliert.

Eine Förderung über LEADER in Höhe von 65% der Kosten, d.h. 20.800,00 , ist genehmigt worden. 11.200,00ssen über Eigenmittel dargestellt werden.

In 2017 bis 2019 sollen daher jeweils anteilig 3.733,00 über das Produkt 15.01.01 „Strukturentwicklung und Wirtschaftsförderung“, Teilprodukt 990200 „Europa“, Sachkonto 549906 „Aufwendungen Partnerschaftspflege“ (jährlicher Haushaltsansatz 31.000,00 €) finanziert werden.

 

 

gez.: Etschenberg

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