Mitteilungsvorlage - 2018/0392

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Beratungsfolge

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Sach- und Rechtslage:

 

Seit dem 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz NRW (ProstSchG) in Kraft, in dessen Rahmen diejenigen Personen eine gesundheitliche Beratung nachweisen müssen, die in der Prostitution tätig sind. Die im Gesundheitsamt zur Beratung eingerichteten Stellen (2 x 0,5 Sozialarbeiterinnen) konnten zum 01.10.2017 besetzt werden. Zuvor vereinzelt angeforderte Beratungen erfolgten durch vorhandenes Personal.

 

In den ersten Monaten erreichten das Gesundheitsamt zunächst nur sehr zögerlich Anfragen einer Beratung (59 Beratungen vom 01.07.-31.12.2017, vgl. Tabelle unten). Dies wurde aus vielen Kommunen landesweit analog berichtet. Seit dem 01.01.2018 finden vermehrt Beratungen statt, wobei die Anzahl weiterhin deutlich hinter den Prognosen, die auf statistischen Angaben des Landes beruhten, zurückbleibt. Von Jahresbeginn bis zum 25.08.2018 wurden 210 in der Prostitution Tätige beraten. Die prognostizierte Zahl erforderlicher Beratungen in der Städteregion lag hingegen bei ca. 1000-1200 Beratungen pro Jahr.

 

Aufgrund dessen sind die beiden Stelleninhaberinnen zusätzlich mit anderen Tätigkeiten im Rahmen des Aufgabengebietes der zuständigen Arbeitsgruppe „Infektionsschutz“ betraut.

 

Die Mehrzahl der Beratungsgespräche erfolgt in deutscher Sprache. In 85 von insgesamt 269 Beratungen seit dem 01.07.2017 wurde ein Sprachvermittler eingesetzt.

 

In 20 Fällen wurde im Anschluss an die Beratung eine freiwillige Testung auf sexuell übertragbare Krankheiten in der Arbeitsgruppe „Infektionsschutz“ des Gesundheitsamtes wahrgenommen.

 

 

Bis dato fand sich kein Fall, der eine Zwangssituation der/des Betroffenen offenlegte, die einer sofortigen Intervention durch das Gesundheitsamt bedurfte bzw. eine solche durch den/die Betroffene/n erbeten wurde (z.B. Hinzurufen der Polizei, in Sicherheit bringen der/des Betroffenen).

 

Aufgrund der oben genannten deutlichen Differenz zwischen prognostizierten Zahlen und den tatsächlich durchgeführten Beratungen wurde die Einsparung einer 0,5-Stelle im Haushalt 2019 bereits berücksichtigt (vgl. Beschluss Sdteregionstag am 05.07.2018; Vorlage 2018/0200, Beschlussvorschlag Ziffer 4.5).

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

 

Im Auftrag:

gez. Hirtz

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