Mitteilungsvorlage - 2018/0364

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Beratungsfolge

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Sachlage:

 

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 05.07.2018 die Überlegungen des Jobcenters begrüßt, mit einem Kommunalen Beschäftigungsprogramm 11 Helferstellen für Langzeitarbeitslose zur Entlastung von Fachkräften zu fördern. Gleichzeitig hat er sich dafür ausgesprochen, entsprechende Haushaltsmittel zunächst für das Jahr 2019 in den Haushalt einzustellen. Im Jahr 2019 soll das Programm evaluiert und geprüft werden, ob eine Überführung in das Bundesprogramm möglich und sinnvoll ist. Sollte eine Überführung der Teilnehmer/innen nicht möglich sein, werden weitere Haushaltsmittel bis 2023 bereitgestellt.

 

Zum aktuellen Sachstand wird wie folgt berichtet:

 

Durch die Integrationsfachkräfte des Jobcenters wurden seit Mitte Juli 2018 über 50 potentielle Teilnehmer/-innen für das Programm identifiziert. Das Auswahlverfahren ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Parallel hierzu wurden/werden erste Kontakte zu möglichen Arbeitgebern hergestellt, um entsprechende Stellen bewerberorientiert zu akquirieren. Erste Stellenbesetzungen können nach einem vorgeschalteten, in der Regel 4-wöchigen Vorbereitungspraktikum, voraussichtlich Anfang September erfolgen.

 

Die Besetzung der 0,5-Stelle Job-Coach ist fristgerecht zum 01.08.2018 erfolgt.

 

Über den Projektverlauf erfolgt jeweils zum 15. des Monats ein Monitoring des Jobcenters an das Sozialdezernat.

 

Auf Bundesebene liegt zwischenzeitlich der Kabinettsentwurf eines „Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz) vor. Mit dem Teilhabechancengesetz sollen Langzeitarbeitslosen neue Chancen zur Eingliederung und Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt eröffnet werden. Durch intensivere Betreuung, gute Beratung und wirksame Förderung soll ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessert werden. Zugleich sollen ihnen vermehrt konkrete Beschäftigungen auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt angeboten werden.

 

Zu diesem Zweck werden zwei neue Förderinstrumente in das SGB II aufgenommen:

Es wird mit einem neuen § 16i SGB II das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren. In den ersten beiden Jahren soll ein Zuschuss von 100 Prozent auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns gezahlt werden. Der Zuschuss wird degressiv ausgestaltet und soll ab dem dritten Jahr um zehn Prozentpunkte jährlich sinken. Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre. Während der Förderdauer findet eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) statt.

 

Um mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Personen mit einer längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erglichen und zu unterstützen, werden der bestehende § 16e SGB II mit dem Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ neu gefasst und eine Rechtsgrundlage für einen weiteren neuen Lohnkostenzuschuss geschaffen. Gefördert werden sollen Arbeitsverhältnisse mit Personen, die trotz besonderer vermittlerischer Unterstützung und Förderung seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Der zu zahlende Lohnkostenzuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 %, im zweiten Jahr 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. Auch hier soll eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) stattfinden.

 

Inwieweit der Gesetzentwurf im Rahmen der weiteren Beratung Änderungen erfahren wird, bleibt abzuwarten. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 01.01.2019 vorgesehen.

 

 

 

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wird das Jobcenter für jeden Teilnehmenden des Kommunalen Beschäftigungsprogramm einzelfallbezogen prüfen, ob eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen des Teilhabechancengesetzes möglich ist. In der ersten Sitzung des Fachausschusses im Jahr 2019 wird erneut berichtet.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

 

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg

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