Beschlussvorlage - 2018/0342

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss beschließt die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses in Höhe von 5.000 €r das Demenznetz StädteRegion Aachen e. V. ab dem Jahr 2019.

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Sachlage:

Das Demenznetz StädteRegion Aachen e. V. wurde im Jahr 2012 gegründet und erhält seitdem eine Förderung seitens der StädteRegion, die ursprünglich an die Förderung durch das Land und die Pflegekasse gekoppelt war. Im Rahmen der Strukturdiskussion ist der Zuschuss ohne Voraussetzung in den Haushalt übernommen worden. Im Jahr 2018 betrug die Fördersumme seitens der StädteRegion Aachen 20.000 €. Das Land NRW hat signalisiert, dass die bisherige rderung ab dem Jahr 2019 eingestellt wird. Die dauerhafte Finanzierung des Vereins ist somit nicht gesichert.

 

Der Verein bietet eine spezielle Beratung für Demenzerkrankte und deren Angehörige, Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit und weitere Aktivitäten an. Hierzu geren beispielsweise Sportangebote für junge Menschen mit Demenz, die Veranstaltungsreihe „Meet the doctor“ oder die Begleitung von Angehörigentreffen. Auf die regelmäßigen Erfahrungsberichte (zuletzt Jahresbericht 2015, vgl. SV-Nr. 2016/0329) wird verwiesen.

Aufgrund der unsicheren Finanzsituation ist eine kontinuierliche Weiterbeschäftigung des Personals nicht möglich. Daher wurde seitens des Vereins der Vorschlag unterbreitet, die Beratung, die Netzwerkarbeit und die Öffentlichkeitsarbeit in die Pflegeberatung der StädteRegion Aachen zu verlagern und als Verein lediglich die eigenen Aktivitäten fortzuführen und mit den anderen in der Versorgung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen tätigen Gruppierungen und Institutionen zu kooperieren. Zur Fortführung dieser Aufgaben beantragte der Verein einen Zuschuss von 5.000 €. Der Förderantrag für das Jahr 2019 des Demenznetzes StädteRegion Aachen e. V. ist als Anlage beigefügt.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird der Vorschlag des Demenznetzes begrüßt. Durch die Übernahme der Aufgaben in die Pflegeberatung kann eine für die Klientel wichtige Kontinuität sichergestellt und die bereits vorhandene Netzwerkarbeit ausgebaut werden. Hierzu ist vorgesehen, die Pflegeberatung mit einer 0,5 Stelle zu verstärken.

 

Rechtslage:

Bei der Förderung des Demenznetzes StädteRegion Aachen e. V. handelt es sich um eine freiwillige Leistung der StädteRegion Aachen. Gemäß § 12 Ziff. b und § 4 Abs. 1 Buchstabe c der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 ist der Städteregionsausschuss nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses zuständig für die Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € bis 250.000 €.

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Personelle Auswirkungen:

Die Gewährung des Zuschusses hat keine personellen Auswirkungen. Die Verstärkung der Pflegeberatung ist beantragt (siehe Sitzungsvorlage Nr. 2018/0315 ).

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsentwurf 2019 sind entsprechende Haushaltsmittel eingeplant worden. Über die konkrete Mittelbereitstellung entscheidet der Städteregionstag im Zuge der Beschlussfassung über den Haushalt.

 

Soziale Auswirkungen:

Die Beratung von demenzerkrankten Menschen und ihrer Angehörigen ist eine große Gegenwarts- und Zukunftsaufgabe. Mit der Gewährung des Zuschusses wird das Angebot für diesen Personenkreis aufrechterhalten und eine gute Vernetzung erzielt.

 

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg

 

 

 

 

 

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Anlagen

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