Mitteilungsvorlage - 2018/0336
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt-Land-Plus: Beteiligung der StädteRegion Aachen am BMBF-Förderaufruf für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Themenbereich "Ressource Land"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 70 - Umweltamt
- Antragstellend:
- Drossard, Andrea
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
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Kenntnisnahme
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20.09.2018
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Erledigt
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Ausschuss für regionale Zusammenarbeit, Mobilität und Europa
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Kenntnisnahme
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22.11.2018
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Sachlage:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Förderrichtlinie "Stadt-Land-Plus" zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Themenbereich "Ressource Land" bekannt gemacht.
Die Förderrichtlinie ist Teil der „Leitinitiative Zukunftsstadt“ innerhalb des BMBF-Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklung“. Die Leitinitiative fokussiert auf einen integrativen Ansatz zur Entwicklung nachhaltiger Städte.
Eine nachhaltige Stadtentwicklung kann nicht ausschließlich innerhalb der Stadtgrenzen erfolgen. Hierfür müssen Stadt, städtisches Umland und ländlicher Raum gemeinsam betrachtet werden, da ihre Entwicklung funktional eng verflochten ist.
Zugleich geht jedoch die Schere zwischen diesen Lebenswelten weiter auseinander. In wachsenden Regionen intensivieren sich häufig Nutzungsinteressen hinsichtlich der Ressource Land. Da Land nur begrenzt zur Verfügung steht, führt dies zu einem verstärkten Nutzungsdruck und zu Konflikten. Dies macht sich u. a. in steigenden Boden- und Immobilienpreisen und in intensivierter Landnutzung bemerkbar. Das städtische Umland und der ländliche Raum sind nicht nur Ver- und Entsorger der Städte, sie beeinflussen ebenfalls die Entwicklungsoptionen der Städte. Um eine langfristig tragfähige regionale Entwicklung zu erreichen, sind verstärkt sektorübergreifende und interkommunale Anstrengungen für ein ressourcenschonendes Landmanagement notwendig. Es bestehen erhebliche Defizite im Wissen über die Wechselwirkungen von Stadt-Land-Beziehungen auf die Nachhaltigkeit von Regionen. Benötigt werden Erkenntnisse über messbare Indikatoren, die die regionale Entwicklung plausibel und transparent abbilden und Optionen zur gemeinsamen Gestaltung von Städten, städtischem Umland und ländlichen Räumen aufzeigen können.
Fragen administrativer Grenzen sowie Governance-Aspekte, z. B. das Zusammenspiel von Institutionen, Zuständigkeiten, Verantwortungsbereichen und Organisationsformen, sind innerhalb der Stadt-Land-Beziehungen von grundlegender Bedeutung. Funktionale Beziehungen zwischen städtischen und ländlichen Räumen reichen jedoch häufig weiter als die jeweiligen administrativen Zuständigkeiten. Eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Stadt, städtischem Umland und ländlichen Räumen in Regionen bietet große Chancen für eine nachhaltige Entwicklung.
In diesem Themenfeld erfolgreiche Forschung muss anschlussfähig zur Praxis sein.
Im Rahmen des Förderaufrufs „Stadt-Land-Plus“ sind daher transdisziplinäre Forschungsansätze gefordert. Nur so sind anstelle von Einzelaspekten Systeminnovationen für übergreifende Lösungen möglich.
Unter Projektträgerschaft der RWTH Aachen (Cybernetics Lab IMA & Ifu) hat sich die StädteRegion Aachen gemeinsam mit der Stadt Aachen, der Landwirtschaftskammer NRW, dem Wuppertal Institut sowie dem gaiac – Forschungsinstitut für Ökosystemanalyse und –bewertung an der RWTH Aachen an der Erarbeitung und Einreichung einer Projektskizze zu o. g. Themenkomplex beteiligt.
Im Fokus der derzeit in Bearbeitung stehenden Projektskizze steht das Lebensmittel-Wertschöpfungssystem. Dieses soll auf seine Wechselwirkungen zwischen Produzenten, Händlern, Logistikern und Konsumenten hin untersucht werden. Ziel des Forschungsvorhabens ist, die Transformation dieses Lebensmittel-Wertschöpfungssystems hin zu einem nachhaltigen, regionalen System zum wechselseitigen Vorteil von Stadt, städtischem Umland und ländlichem Raum zu fördern, beispielhaft für die StädteRegion Aachen. Darüber hinaus soll ein Nachhaltigkeitsbewertungsmodell für die beiden Akteursgruppen (Konsumenten sowie Produzenten, Händler und Logistiker) entwickelt werden.
Die Verwaltung wird ferner prüfen, inwieweit die grundsätzlichen Anregungen und Inhalte aus dem seinerzeit von der DIE LINKE-Städteregionstagsfraktion eingereichten Antrag zum städteregionalen Online-Einzelhandel (siehe Vorlage 2018/0171) in der Projektskizze Berücksichtigung finden können.
Das Forschungsvorhaben ist auf 5 Jahre angesetzt und gliedert sich in eine Forschungs- und Entwicklungsphase (3 Jahre) sowie eine Umsetzungs- und Verstetigungsphase (2 Jahre) mit Durchführung von Pilotprojeken.
Die StädteRegion Aachen fungiert im Projektkontext ebenso wie die Landwirtschaftskammer NRW als Praxispartner, der das Projektmanagement übernimmt und über Netzwerkkontakte und Kommunikation die Ergebnisse aus der 3-jährigen Forschungsphase in Praxis und Gesellschaft überträgt.
Abgabetermin für die einzureichende Projektskizze (1. Stufe des Förderaufrufs) ist der 26.09.2018.
Die Verwaltung wird über den Fortgang des Antragsverfahrens zu gegebener Zeit berichten.
Rechtslage:
Die Beteiligung am Projekt ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.
Personelle Auswirkungen:
Derzeit keine.
Sofern eine Förderzusage durch den Fördermittelgeber erfolgen sollte, ist beabsichtigt, im Rahmen des dann einzureichenden Förderantrags (2. Stufe des Förderaufrufs) eine Vollzeitstelle für das Projektmanagement während der gesamten 5-jährigen Projektlaufzeit geltend zu machen.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Derzeit keine.
Sofern eine Förderzusage durch den Fördermittelgeber erfolgen sollte, ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtzuwendungen, die der StädteRegion Aachen durch den Fördermittelgeber gewährt werden, zu erbringen.
Es ist von Gesamtkosten für die StädteRegion Aachen im Umfang von max. 298.000 € (max. 59.600 €/Jahr), davon Personalkosten i. H. V. von max. 275.000 € (max. 55.000 €/Jahr) für die gesamte 5-jährige Projektlaufzeit auszugehen. Bei einer 90 %-Förderung verbliebe ein Eigenanteil im Umfang von max. 29.800 € (5.960 €/Jahr) für die gesamte Projektlaufzeit von 5 Jahren.
Ein entsprechender politischer Beschluss ist zu gegebener Zeit einzuholen.
Ökologische Auswirkungen:
Im Rahmen des Projektvorhabens sollen Nachhaltigkeitsbewertungsmodelle und –instrumente für Akteure des Wertschöpfungssystems sowie Konsumenten entwickelt werden, die die Wechselwirkungen zwischen Stadt-Umland-Land fokussieren und Auswirkungen auf Land/Landschaft beleuchten.
Im Auftrag
gez.: Pilgrim