Mitteilungsvorlage - 2018/0333
Grunddaten
- Betreff:
-
Dreiländerpark (3LP) - Kooperationsvereinbarung zur Fortführung des grenzüberschreitenden Projekts "Dreiländerpark" für den Zeitraum 2020 - 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 70 - Umweltamt
- Antragstellend:
- Thorwesten, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
|
Kenntnisnahme
|
|
|
20.09.2018
|
Sachlage:
Der Dreiländerpark (3LP) ist seit 2001 eine grenzüberschreitende Arbeitsgemeinschaft zwischen neun öffentlichen Partnern aus den Niederlanden, Belgien und Deutschland. Ziel der Arbeitsgemeinschaft sind der Erhalt, die Entwicklung und die nachhaltige Bewirtschaftung des offenen Raums zwischen den MHHAL-Städten (Maastricht – Hasselt – Heerlen – Aachen und Lüttich). Mit ihrer Arbeit wollen die Partner zu einer nachhaltigen Entwicklung der Euregio Maas-Rhein beitragen, insbesondere zur Erhaltung und Verbesserung
•der Lebensqualität von Bewohnern und zukünftigen Generationen,
•der Biodiversität und
•der Attraktivität des Dreiländerparks für Tourismus und Wirtschaft, sowie
•einer engeren Stadt-Land-Beziehung.
In Ergänzung zu den Aktivitäten der Partner in den Regionen liegt der Mehrwert des Dreiländerparks insbesondere in folgenden Punkten:
•Finden von Synergien zwischen den Tätigkeiten der Partner und diese, wo möglich, durch den Aufbau grenzüberschreitender Zusammenarbeit zu verstärken.
•Management von grenzüberschreitenden ‚Strömen‘ und Wechselwirkungen, wie z.B. Wasser, wandernde Arten, Sichtbeziehungen, Information, Touristenströme, Landnutzungsänderungen etc..
•Entwickeln von grenzüberschreitenden raumplanerischen, ökologischen, sozialen und ökonomischen Verbindungen.
•Aufwertung lokaler Gebiete durch den euregionalen und europäischen Kontext und Erreichen einer kritischen Masse für die Entwicklung von Projekten.
•Inspiration und gegenseitiges Lernen von verschiedenen Methoden, Ansätzen, Praxiserfahrungen und Beispielprojekten aus den Partnerregionen.
Das Gebiet bildet als einzigartige länderübergreifende Landschaft das „Grüne Herz der Euregio“ und bietet in unmittelbarer Nähe zu den großen Städten einen enormen Reichtum an kulturhistorischen, landschaftlichen und ökologischen Qualitäten. In den Sitzungsvorlagen 2013/0122, 2015/0189 und 2016/0085 wurde der Ausschuss bereits über die Inhalte und ein ESPON-Projekt informiert.
Der Dreiländerpark hat sich in den letzten Jahren zu einer euregionalen Plattform zur Diskussion grenzüberschreitender Probleme, von Chancen und neuen Initiativen in den Bereichen Landwirtschaft, Landschafts-, Wasser- und Naturbewirtschaftung entwickelt und auch Projekte gefördert bzw. realisiert (z.B. Aquadra, Habitat Euregio und das Espon-Projekt LP3LP).
Nunmehr steht ein neuer Zeitabschnitt der trinationalen Zusammenarbeit von 2020 bis Ende 2023 an. Die Euregio Maas-Rhein (EMR) hat hierzu einen Kooperationsvertrag erstellt, der die Zusammenarbeit, die finanziellen Beteiligungen, sowie die Mitwirkung der Partner regelt.
Ziel ist u.a., die in Phase 2016-2019 initiierten Aktivitäten fortzuführen:
•Arbeitsgruppe GEO Daten und Projekt euregionaler GIS Viewer,
•Arbeitsgruppe invasive Arten,
•Teilnahme an anderen grenzüberschreitenden Arbeitsgruppen und Projekten, z.B. im Bereich Wasser und Klimaanpassung,
•Fortsetzung Projekt(-entwicklung) zu einem zusammenwachsenden Netz grüner Infrastruktur im Dreiländerpark (EU Fonds: LIFE, Natural Capital Financing Facility),
•Organisation weiterer fachlicher und teils öffentlicher Veranstaltungen zum trinationalen Austausch.
Rechtslage:
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Für die ersten beiden Jahre 2020 bis 2021soll künftig der jährliche Partneranteil von derzeit 3.500 € auf dann 5.000 € für die Städteregion Aachen angehoben werden. Die Stadt Aachen leistet den gleichen jährlichen Beitrag; die Bezirksregierung Köln übernimmt 60% (15.000 €/Jahr) des deutschen Anteils von insgesamt 50.000 € für die Dauer der ersten 2 Jahre.
Für die Jahre 2022 und 2023 muss noch ein angepasster Haushalt seitens des 3LP verabschiedet werden.
Für die Partnerschaftsbeiträge stehen beim Produkt 130401 „Landschaftsentwicklung und Artenschutz“ bei Sachkonto 521162 „Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes“ – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Städteregionstages über die entsprechenden Haushaltsansätze in den jeweiligen Jahren - entsprechende Mittel zur Verfügung.
Ökologische Auswirkungen:
Das 3LP-Projekt gibt wertvolle Ansätze, wie künftig neben dem Klimaschutz auch die Landschaft selber geschützt und entwickelt und aufgewertet werden kann. Die Steigerung der Ökosystemleistungen wirken nachhaltig positiv auf die Gesundheitsvorsorge der Menschen im 3LP, die Sicherung des ökologischen Gleichgewichts und die Förderung der Biodiversität.
Im Auftrag:
gez. Pilgrim