Mitteilungsvorlage - 2018/0374

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Beratungsfolge

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Sachlage:

 

Als Anlage wird dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Haushaltsvorentwurf  der differenzierten Regionsumlage „Jugendhilfe“ (diff. RU) r das Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis vorgelegt. Nach dem abgeschlossenen Beteiligungsverfahren (Benehmensherstellung mit den regionsangehörigen Kommunen vom 06.08.-14.09.2018) und der Einbringung des Entwurfs des Haushalts 2019 in die politischen Gremien am 11.10.2018 erfolgt die endgültige Beschlussfassung am 13.12.2018 im Städteregionstag.

1. Entwicklung des Jugendamtsbudgets 2018:

Als Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (Zuschussbedarf) wurden im Haushaltsjahr 2018 19.747.304 € (abzüglich der Inklusionspauschale umlagefähiger Gesamtaufwand 19.707.304 €) in der differenzierten Regionsumlage „Jugendhilfe“ vom Städteregionstag beschlossen. Nach der Prognose im 2. Budgetbericht zum 30.06.2018 geht die Verwaltung lediglich von einer Verschlechterung in Höhe von rd. -14.000 € aus.

Im Produkt 05.07.01 Aufgaben/Leistungen nach dem Unterhaltsvorschuss UVG (diff. RU) wird zum Stand 30.06.2018 eine Verbesserung in Höhe von rd.
+115.000 € prognostiziert. Aufgrund der UVG-Reform (Erweiterung der Leistungsberechtigten um die Altersgruppe der 12 bis 18-Jährigen; Aufhebung der Höchstbezugsdauer von 72 Monaten) sind im Haushaltsjahr 2018 für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Mittel in Höhe von rd.1.381.000 € eingeplant worden. Die Prognose für Aufwendungen nach dem UVG liegt bei rd. 1.394.000 €. Im Haushaltsjahr 2017 wurde eine Rückstellung gebildet für Zahlungen, die erst in 2018 bewilligt werden können, jedoch wirtschaftlich dem HH-Jahr 2017 zuzuordnen gewesen wären. Diese Rückstellung in Höhe von rd. 120.000 € wurde dabei aufwandsmindernd berücksichtigt. Weiterhin können erhöhte privatrechtliche Erträge gegen Unterhaltsschuldner von rd. 128.000 € prognostiziert werden.

Im Produkt  06.02.01 - Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfen für junge Volljährige ergibt sich im 2. Budgetbericht eine prognostizierte Verbesserung in Höhe von rd. +102.000 € gegenüber dem Haushaltsansatz 2018. Die Aufwendungen für Sachkosten/Hilfeaufwendungen nach den §§ 27 ff. SGB VIII werden nicht überschritten. Die Finanzmittel für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer
(umA) wurden im April 2017 mit rd. 2.313.000 eingeplant. Die Prognose für die umA beträgt jedoch nur noch rd. 1.481.000 € (Differenz 832.000 €). Dieshrt allerdings zu keiner Haushaltsverbesserung, weil der Betrag auf der Ertrags- und Aufwandsseite in gleicher Höhe eingeplant wurde, da r diese Aufwendungen eine Kostenerstattung durch das Land erfolgt. Im Teilprodukt 951330 Hilfen für junge Volljährige werden die Aufwendungen um rd. 194.000 € überschritten. Einerseits resultiert dies daraus, dass viele unbegleitete minderjährige Ausländer auch über das 18. Lebensjahr hinaus weiterhin Hilfe benötigen. Auf der anderen Seite wird deutlich, dass Jugendliche und junge Heranwachsende einen längeren Unterstützungsbedarf haben. Bei der Prognose der Hilfeaufwendungen ist zu erkennen, dass die Position Inobhutnahmen sich im Vergleich zum 1. Budgetbericht um rd. 114.000 € erhöht hat. Eine Rückkehr nach Inobhutnhame in die Herkunftfamilien ist leider nicht immer möglich, wodurch die Suche nach bedarfsgerechten Anschlussmaßnahmen notwendig wird. Dies verursacht höhere Aufwendungen in der Position Inobhutnahmen.

 

Im Produkt 06.03.01 Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU) ergibt sich eine Verschlechterung in Höhe von rd. -288.000 €. Durch den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen in den Jugendamtskommunen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0116) entstehen Mehrkosten, die durch die allgemeinen Landeszuweisungen nicht gedeckt werden können. Die Mittel aus dem ersten KiTa-Rettungspaket können für Kostensteigerungen im Haushaltsjahr 2018 eingesetzt werden. Im zweiten Budgetbericht sind Mittel inhe von 100.000 € aus dem KiTa-Rettungspaket zur Deckung des Fehlbetrages eingeflossen. Im nächsten Budgetbericht wird sich zeigen, ob eine größere Inanspruchnahme der Mittel aus dem Rettungspaket notwendig ist oder ob es effizienter ist, die Mittel im Haushaltsjahr 2019 für weitere entstehende Mehraufwendungen einzusetzen.

 

Die weiteren Produkte der differenzierten Regionsumlage „Jugendhilfe“ (Zentrale Aufgaben, Jugendarbeit, Jugendgerichtshilfe, Soziale Arbeit an Schulen) ergeben eine Verbesserung in Höhe von rd. +46.000 €.

 

2. Haushaltsvorentwurf für das Jugendamtsbudget 2019

Die Verwaltung hat die Haushaltsvoranschläge für 2019 auf der Grundlage der Prognose des 1. Budgetberichtes 2018 und der zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung (April 2018) erkennbaren Entwicklungen ermittelt. Auf der Grundlage der weiteren Entwicklung im Jahr 2018 und nach kritischer Prüfung wurde der Haushaltsvorentwurf 2019 den Jugendamtskommunen mit einem Zuschussbedarf (Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit) in Höhe von -19.759.563 vorgestellt. Damit erhöht sich der Zuschussbedarf von 2018 nach 2019 um lediglich -12.260 €.

 

 

Produkt

Ansatz        2018 in €

Prognose 2018 in € (30.06.18)

Ansatz     2019 in €

Aufgaben/Leistungen nach dem UVG

550.274

435.058

487.475

Zentrale Aufgaben

266.242

222.742

263.704

Jugendarbeit, Jugendgerichtshilfe etc.

638.311

622.844

632.344

Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Beistandschaften etc.

8.533.244

8.430.813

8.477.638

Kindertageseinrichtungen/tagespflege

9.587.686

9.865.506

9.715.806

Schulsozialarbeit

171.546

184.455

182.596

Summe:

19.747.303*

19.761.418

   19.759.563

*Reduzierung des Zuschussbedarfes im Haushaltsjahr 2018 um 40.000 € aufgrund der Inklusionspauschale (umlagefähiger Gesamtaufwand)

Erläuterungen zu den einzelnen (Teil-)produkten:

Im Produkt 050701 Aufgaben/Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz UVG sind Erträge/Aufwendungen aufgrund der neuen Erkenntnisse zur UVG-Reform veranschlagt. Die Reform ist rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft getreten. Durch die Ausweitung sind grundsätzlich dauerhaft wesentlich mehr Personen anspruchsberechtigt als bisher. Die Aufwendungen für Unterhaltsvorschussleistungen sind aufgrund der Gesetzesänderung von 563.000 € im Haushaltsjahr 2016 auf 1.381.000 € im Haushaltsjahr 2018 gestiegen. Für diese Aufwendungen wird folgender neuer Kostenverteilungsschlüssel angewendet: Bund 40 %, Land 30 % und Kommune 30 %. Es findet dadurch eine höhere Kostenbeteiligung durch Bund und Land statt. Weiterhin ist laut der aktuellen Prognose auf der Ertragsseite mit erhöhten privatrechtlichen Erträgen (Rückgriff) zu rechnen. Hier steigt der Ansatz von 207.000 € (2018) auf 293.000 € (2019).

Zum 01.07.2019 wird die Bearbeitung des Rückgriffs auf den Unterhaltsschuldner auf das Land NRW übergehen. Danach plant das Land „einen Aufgabenübergang nach Antragsannahme, Beratung und Bewilligung und Auszahlung. Die Alt- und Bestandsfälle verbleiben bei den Kommunen. Diese Regelung bedeutet für die StädteRegion, dass zuchst über den 01.07.2019 hinaus Personal für die Betreuung der Alt- und Bestandsfälle zur Verfügung stehen muss.

 

Im Produkt 060201 - Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Amtspflegschaften, Amtsvormund- und Beistandschaften, Hilfe für junge Volljährige ist der in 2019 veranschlagte Zuschussbedarf um rd. 56.000 € gegenüber 2018 gesunken. Die Verwaltung hat für das Haushaltsjahr 2019 nicht wie in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 mit prozentualen Steigerungen bei den Hilfeaufwendungen gerechnet. Es wird versucht, die aktuellen Haushaltsansätze 2018 auch für 2019 auf diesem Niveau zu halten. Grundlage für diese Veranschlagung sind die Prognosen des 1. Budgetberichtes. Die Prognosen des 2. Budgetberichtes lassen eine leicht negative Tendenz aufgrund der Kostenentwicklung bei den Inobhutnahmen erkennen. Es wird angestrebt, u.a. durch das Fachcontrolling (Start 01.10.2018) dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Die Verwaltung erhofft sich hierdurch eine noch zielgerichtetere Steuerung des Hilfeplanprozesses, um die bestmöglichen Entwicklungschancen für Kinder und Jugendliche und gleichzeitig einen effizienten Mitteleinsatz zu gewährleisten.

 

Auch sind in den Teilprodukten 951300 Allgemeine Familienberatung und Hilfen zur Erziehung sowie bei 951330 Hilfen für junge Volljährige weiterhin Aufwendungen/Auszahlungen für die Betreuung von umA eingeplant. Für die stationäre und ambulante Betreuung von umA in Form von Vollzeitpflege, Heimunterbringungen oder intensiver ambulanter Einzelbetreuung hat die Verwaltung Aufwendungen und Erträge durch das Land in Höhe von rd. 1.800.000 € (2018: 2.313.000 €) eingeplant.

 

Im Produkt 060301 - Kindertageseinrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege ist gegenüber dem Ansatz 2018 eine Erhöhung um rd. 128.000 € veranschlagt. Die Kinderzahlen steigen in allen vier Jugendamtskommunen aufgrund verstärkter Zuzüge von Familien (neue Baugebiete und Schließung von Baulücken) weiter an. Im Allgemeinen geht die Verwaltung von einem geplanten, nachhaltigen Wachstum der Bevölkerungszahlen im Jugendamtsbereich aus, so dass ein langfristiger Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten die Folge ist. Mit den Vertreterinnen und Vertretern der Jugendamtskommunen wurden daher eine Reihe von Maßnahmen besprochen, die notwendig sind, um den Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung für Kinder ab einem Jahr weiter auf dem bisher erreichten Niveau zu erfüllen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0116). Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, steigen die Aufwendungen in allen Bereichen in diesem Produkt (Personalkosten, Sachkosten, Abschreibungen für neue Gebäude und neues Inventar etc.). Der Kostenanstieg in Höhe von „nur“ rd. 128.000 € kommt dadurch zustande, dass die Mittel aus dem KiTa-Rettungspaket 2018/2019 größtenteils für das Haushaltsjahr 2019 veranschlagt sind. Weiterhin hat das Land ein Gesetz r einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten KinderbiIdungsgesetz angekündigt. Der Anteil aus diesem 2. KiTa-Rettungspaket r 2019 wurde mit in den Antzen für 2019 veranschlagt.

Bei den übrigen Produkten Zentrale Dienste, Schulsozialarbeit, Jugendarbeit, Jugendgerichtshilfe erfolgt eine Verschlechterung des Zuschussbedarfs für das Haushaltsjahr 2019 i.H.v. rd. -2.500 €.

Bei den mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern/Vertretern der Jugendamtskommunen in der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe am 17.07.2018 abgestimmten Haushaltsvoranschlägen nnte es noch zu Abweichungen kommen. Die für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe eingeplanten Aufwendungen entsprechen nicht dem Durchschnitt der letzten Jahre und können bei schlechter Entwicklung zu überplanmäßigen Aufwendungen führen.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

Hinweis:
Die im Text der Vorlage genannte Anlage wird lediglich den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und in weiteren Exemplaren den Fraktionen separat zur Verfügung gestellt. Sie ist im Übrigen über das Ratsinformationssystem (allris) abrufbar.

 

Rechtslage:

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 3 der Satzung für das Jugendamt der Städteregion Aachen vom 13.12.2012 in der zur Zeit geltenden Fassung wird der Haushalt für den Bereich der Jugendhilfe im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorberaten.

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Personelle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Nach § 6 Nr. 5 der Haushaltssatzung 2018 der Städteregion wird die Regionsumlage Mehrbelastung „Jugendhilfe“ mit den Jugendamtskommunen spitz abgerechnet.

 

Der Zuschussbedarf aus dem Haushaltsjahr 2019 muss nach geltender Systematik im übernächsten Haushaltsjahr (2021) beglichen werden.

 

 

Im Auftrag:

gez. Terodde

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Anlagen

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