Beschlussvorlage - 2018/0369
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung freier Träger in den Hilfen zur Erziehung und den Frühen Hilfen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Antragstellend:
- Beckmann, Dorothee
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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26.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:
- Er beschließt, mit dem Caritasverband für die Region Eifel e. V. mit Wirkung vom 01.09.2018 einen Ergänzungsvertrag über die pauschal finanzierte Leistung von zusätzlich 800 Fachleistungsstunden/Jahr in der Sozialpädagogischen Familienhilfe zu schließen.
2.Er beauftragt die Verwaltung, dem Antrag der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Land e. V. stattzugeben, den bestehenden Vertrag über die pauschal finanzierte Sozialpädagogische Familienhilfe einvernehmlich zum 30.09.2018 aufzulösen.
3.Er beschließt, dem Caritasverband für die Region Eifel e. V. ab 01.10.2018 einen Zuschuss aus Städteregionsmitteln in Höhe von 8.000 €/Jahr für die Beschäftigung einer Koordinationskraft der Familienpaten in den Eifelkommunen zu bewilligen.
Sachlage:
Mit dem Caritasverband für die Region Eifel e. V. in Schleiden (CV) besteht seit 1993 ein Vertrag über die pauschal finanzierte Leistung von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) in den Eifelkommunen des Jugendamtsbereiches. Im Jahr 2007 wurde eine ergänzende Vereinbarung abgeschlossen, die der jährlich gezahlten Pauschale eine fixe Anzahl von Fachleistungsstunden (1.700 Face-to-Face-Stunden) zuordnete, welche vom Träger nachweislich pro Jahr zu erbringen sind. Gleichzeitig wurden Regelungen für den Fall der Unter- bzw. Überschreitung dieser Stundenzahl und inhaltliche Regelungen zum Hilfeplanverfahren getroffen.
Die Zusammenarbeit der Sozialen Dienste des Amtes für Kinder, Jugend und Familienberatung mit dem CV ist vertrauensvoll und sehr kooperativ. Die Arbeit verläuft erfolgreich. Bei den Familien in der Eifel ist der CV ein anerkannter und positiv besetzter Dienstleister. Bereits im Jahr 2017 zeichnete sich ab, dass das zur Verfügung stehende Kontingent von 1.700 Stunden perspektivisch nicht ausreicht, um alle von den Sozialen Diensten an den CV herangetragenen Fälle zu übernehmen. Alternativ wurden Fälle an unterschiedliche gewerbliche Einzelanbieter übergeben, da der Hilfebedarf gedeckt werden musste. Diese Anbieter haben jedoch nicht Ihren Sitz in den Eifelkommunen. Aufgrund von hohen Fahrzeiten ist es aktuell schwierig, den Bedarf an SPFH/EBS ortsnah durch gewerbliche Anbieter zu decken. In gemeinsamen Gesprächen zwischen der Verwaltung und Vertretern des CV wurde jetzt vereinbart, den bestehenden Vertrag um eine Vereinbarung zu ergänzen, die (zu unveränderten sonstigen Konditionen) die zu leistende Stundenzahl auf 2.500/Jahr erhöht unter entsprechender Anhebung der finanziellen Pauschale (vgl. Anlage 1). Für die Förderung ab dem Jahr 2020 ist beabsichtigt, in Vertragsverhandlungen zu treten und im Dialog mit dem CV einen neuen Vertrag zu schließen.
In Baesweiler hat die AWO als freier Träger der Jugendhilfe seit 1997 SPFH erbracht mit der gleichen Vertragskonstellation wie der CV in der Eifel. Der Bereich der SPFH hat sukzessive Personal verloren, das durch die AWO nicht ersetzt werden konnte. Im Jahr 2018 hat die AWO nur einen neuen Fall übernommen, die vorhandenen Fälle werden schrittweise eingestellt bzw. an andere Anbieter übergeleitet. Zum 30.09.2018 geht die letzte verbliebene Mitarbeiterin in den Ruhestand. Eine Neueinstellung ist nicht vorgesehen, vielmehr hat die AWO mit Schreiben vom 08.08.2018 um Auflösung des Vertrages zum 30.09.2018 gebeten (vgl. Anlage 2). Die Verwaltung möchte dieser Bitte entsprechen. Zur Deckung des Bedarfs in Baesweiler soll künftig fallbezogen die Trägervielfalt im Nordkreis genutzt werden.
Der CV Schleiden ist neben der Wahrnehmung der SPFH seit mehreren Jahren mit der Betreuung von Familienpaten Bestandteil des Netzwerkes „Frühe Hilfen“ und wird aus Mitteln der Bundesstiftung (früher: Bundesinitiative) Frühe Hilfen mit jährlich rd. 1.200 € gefördert. Die Mittel dienen als Zuschuss zu den Personalkosten einer Koordinationskraft, die die ehrenamtlichen Familienpaten schult und beratend begleitet. Zum 31.05.2018 musste der CV die Koordinationstätigkeit einstellen, da der Eigenanteil an den Kosten zu hoch war. Amtierende Familienpaten haben sich daraufhin an die Verwaltung gewandt und nachgefragt, wie sie ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit weiter nachgehen können und ob die StädteRegion Versicherungsbeiträge für sie übernimmt, da der Versicherungsschutz über den CV weggefallen ist. Mit dem CV ist am 26.06.2018 ein Gespräch zur Wiederaufnahme der Koordinationstätigkeit geführt worden, da die Familienpaten in der Eifel eine sehr gut nachgefragte, akzeptierte und niederschwellige Form der Unterstützung darstellen. Im Ergebnis würde der CV zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Koordinationskraft (BU 0,3) einstellen und dafür Kosten von insgesamt rd. 27.000 €/Jahr aufwenden, wenn die StädteRegion neben dem o. g. Zuschuss aus den Bundesmitteln einen Zuschuss aus Städteregionsmitteln von 8.000 €/Jahr gewährt. Die Höhe dieses Zuschusses orientiert sich an den Zuwendungen aus Städteregionsmitteln für Projekte Früher Hilfen in Baesweiler. Der Eigenanteil des CV beliefe sich damit auf rd. 66 % der Personalkosten. Die Verwaltung möchte den gut funktionierenden ehrenamtlichen Teil der Frühen Hilfen in den Eifelkommunen gerne ausbauen und bei Bedarf auch Familien mit über dreijährigen Kindern in die Tätigkeit der Familienpaten einbeziehen (im Rahmen der Bundesförderung dürfen nur Familien mit Kindern von 0 – 3 Jahren berücksichtigt werden). Die Familienpaten als niederschwellige Form der Unterstützung stellen zudem ein wichtiges präventives Angebot dar, welches zur Vermeidung von weitergehenden Hilfen zur Erziehung beiträgt.
Rechtslage:
Bei der sozialpädagogischen Familienhilfe handelt es sich um eine Pflichtaufgabe nach § 31 SGB VIII.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
2018:
Für den Zeitraum 01.09.-31.12.2018 fallen für die pauschal finanzierte Familienhilfe zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rd. 19.000 € an. Der anteilige Zuschuss für die Familienpaten beläuft sich auf rd. 2.000 €. Die zusätzlichen Kosten werden durch die Einsparung des beendeten Vertrages mit der AWO gegenfinanziert.
2019:
Der Jahresbetrag für pauschal finanzierte Familienhilfe durch den Caritasverband umfasst in 2019 ein prognostiziertes Gesamtvolumen in Höhe von rd. 175.000 €. Enthalten sind in diesem Betrag die zusätzlichen 800 Fachleistungsstunden in Höhe von rd. 56.000 €. Mit den zusätzlichen Aufwendungen für die Familienpaten in Höhe von rd. 8.000 € ergeben sich für 2019 insgesamt Aufwendungen in Höhe von rd. 64.000 €. Die zusätzlichen Kosten können auch hier durch die Einsparung des beendeten Vertrages mit der AWO gegenfinanziert werden, welcher im Haushaltsentwurf 2019 enthalten ist.
Soziale Auswirkungen:
Individuelle und bedarfsgerechte Unterstützungs- und Betreuungsangebote für Familien tragen zur Förderung der Erziehung und Schaffung von guten Lebensbedingungen bei. Mit den Frühen Hilfen wird zur Stärkung und Förderung der Rechte von Kindern und Jugendlichen innerhalb und außerhalb von Familien beigetragen.
Im Auftrag:
gez. Terodde
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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947,9 kB
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321,4 kB
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