Beschlussvorlage - 2018/0356

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendhifeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Er beschließt die Stärkung der bestehenden Infrastrukturangebote der Koordinierungs- und Beratungsstelle für schulische Inklusionshilfen an den weiterführenden Schulen durch jeweils eine zusätzliche systemische Inklusionshilfe an der Realschule Setterich und der Sekundarschule Simmerath für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020, finanziert aus Mitteln der Inklusionspauschale der Kinder- und Jugendhilfe.

 

2. Er beauftragt die Verwaltung, im 2. Halbjahr 2019 über die Entwicklungen zu berichten.

Reduzieren

Sachlage:

 

Seit mit dem Schuljahr 2014/2015 die allgemeine Schule zum Regelförderort für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf geworden ist, sind die Fallzahlen und die Kosten der Eingliederungshilfe erwartungsgemäß angestiegen. Im Schuljahr 2013/2014 lagen die Gesamtaufwendungen für individuelle Schulbegleitungen aus Jugend- und Sozialhilfe in der Städteregion noch bei 5,18 Mio. €. Im Jahr 2015/2016 stiegen diese auf über 7,55 Mio. €. Im Jugendamtsbereich wurden im Jahr 2017 rd. 223.000 €r 15 individuelle Schulbegleitungen (2016: 20) ausgegeben, wovon rd. 99.500 € auf Baesweiler und rd. 123.500 € auf die Eifel entfielen.

 

Individuelle Schulbegleitungen ermöglichen zwar meist den dauerhaften Besuch der Regelschule, berdern jedoch ein Denken, das das Kind als Problem sieht, statt den Fokus auf die Notwendigkeit zur Schulentwicklung zu setzen. Tatsächlich benötigen nur wenige Schülerinnen und Schüler durchgehend eine 1:1-Betreuung, um am Leben und Lernen in der Schule teilhaben zu können.

 

Vor diesem Hintergrund geht die StädteRegion Aachen seit 2015 einen neuen Weg. Der Ansatz der Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionshilfen an Schulen (KOBSI) kann auf eine kurze Formel gebracht werden: „Weg von der Mann-, hin zur Raumdeckung.“


Im Rahmen des Modellprojektes setzt das Schulamt seit Oktober 2015 „systemische Inklusionshilfen an Regelschulen ein. An derzeit 13 Grund- und weiterführenden Schulen arbeiten im laufenden Schuljahr Inklusionshilfen mit einem Stundenumfang von 35 Stunden/Woche sowohl während der Unterrichtszeit als auch im OGS. Aus dem Jugendamtsbereich nehmen derzeit die Baesweiler Grundschule St. Andreas, die Realschule Setterich sowie die Sekundarschule Simmerath an dem Projekt teil.

 

dagogische Wirksamkeit und Kostendämpfung

 

Die Einsatzschulen haben - angepasst an die jeweilige pädagogische Ausrichtung detaillierte Einsatzkonzepte der Inklusionshilfen erarbeitet. In Stundenplänen sind Bewegungs- und Entspannungsangebote ebenso festgehalten wie der Einsatz der schulischen Inklusionshilfen in den Klassen, in denen sie regelmäßig am meisten gebraucht werden. Als „Feuerwehr“ fangen die systemischen Kräfte darüber hinaus Kinder in Krisen akut im Unterricht auf und stabilisieren sie.

 

Die Erfahrungen an den 13 Pilotschulen sind überzeugend. Die Inklusionshilfen leisten wertvolle Beziehungsarbeit und wirken dadurch präventiv. Die Schulleitungen und Kollegien bringen sich aktiv gestaltend für ein „Miteinander aller Kräfte“ ein. Dieser Ansatz wirkt inklusiver und effektiver als die Begleitung durch externe Einzelhelfer. Schüler/innen im Übergang und in Krisen erfahren akute Auffang- und Integrationshilfe durch die flexibel einsetzbare Kraft aus dem System. Insgesamt kommt es zu Entlastungen im Unterricht. Dadurch gewinnen alle Schülerinnen und Schüler Lernzeit. Die infrastrukturellen Angebote mindern den bürokratischen Aufwand und die Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe.

 

Der Vorschlag der Ausweitung der systemischen Inklusionshilfen wurde den Jugendamtskommunen in der Arbeitsgemeischaft Jugendhilfe am 17.07.2018 vorgestellt. Dem Einsatz einer jeweils zusätzlichen systemischen Inklusionshilfe an der Realschule Setterich und der Sekundarschule Simmerath für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 wurde zugestimmt.

 

Zur weiteren Information ist der Entwurf der vom Schulamt mit den jeweiligen Schulen geschlossenenVereinbarung zur Organisation und zum Einsatz der Inklusionshilfen im Rahmen des Pilotprojektes der Koordinierungs- un Beratungsstelle für systemische Inklusionshilfen an Schulen als Anlage beigefügt. Sie bietet einen vertieften Einblick in die Aufgaben und die Arbeitsweise der systemischen Inklusionshilfen.

 

Die vorgestellten Inhalte werden in einer fortgeschriebenen Vorlage in die Sitzung des Ausschusses r Schulen und Bildung am 15.11.2018 eingebracht.

 

Rechtslage:

 

Der geplante Ausbau der bestehenden Infrastrukturangebote an den weiterführenden Schulen erfolgt in Anlehnung an eine rechtzeitige und ausreichende Planung der Vorhaben zur Befriedigung des festgestellten Bedarfs der Jugendhilfe gem. §§ 79, 80 SGB VIII. Der Einsatz von Inklusionshelferinnen und Inklusionshelfern bildet im Rahmen der Pflichtaufgaben nach § 35 a SGB VIII einen präventiven Ansatz.

 

Der Anteil der örtlichen Sozialhilfe aus der Inklusionspauschale steht der StädteRegion Aachen gem. § 2 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion zur Verfügung. Er ist zweckgebunden zur „Mitfinanzierung der Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht-lehrendes Personal im Dienst der Kommunen“. Die Finanzierung von Einzelfallhilfen durch die Inklusionspauschale ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Reduzieren

Personelle Auswirkungen:

 

r die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 sollen zum 01.10.2018 zwei zusätzliche Inklusionshelfer/innen eingestellt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Personalaufwendungen werden vollständig aus den Einnahmen der Landesmittel gegenfinanziert. Die Höhe der Inklusionspauschale r die Jugendhilfe beträgt für den Zeitraum 2018 bis 2020 jährlich 77.862 €. Die Personalkosten für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 in Höhe von insgesamt 135.700 € sind aus der Inklusionspauschale, die dem Jugendamt für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 in einer Gesamtsumme von 233.586 € zur Verfügung steht, gedeckt. Der nicht verwendete Betrag von 97.886 € kann in den Jahren 2018 (rd. 63.000 €) und 2020 (rd. 35.000 €) zur Deckung des Zuschussbedarfes in der differenzierten Umlage eingesetzt werden.

 

Stärkung der Auswirkungen auf die Inklusion:

 

In einem inklusiven Schulsystem wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zum Alltag. Durch die Arbeit der Koordinierungs-und Beratungsstelle für systemische Inklusionshilfen an Schulen sowie den Einsatz der schulischen Inklusionshilfen werden die Teilhabe- und Bildungschancen für Kinder und Jugendliche in der Städteregion erhöht.

 

Im Auftrag:

gez. Terodde

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...