Beschlussvorlage - 2018/0355

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Er begrüßt die Ausführungen in den fünf ausgewählten Planungsbereichen sowie die erarbeiteten Initiativen zum Erhalt der Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe und der bedarfsgerechten Anpassung. 

 

2. Er beauftragt die Verwaltung, mit der Umsetzung der Maßnahmen gemäß den Handlungsempfehlungen zu beginnen und im zweiten Halbjahr 2019 über die Entwicklung in den einzelnen Planungsbereichen zu berichten.

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Sachlage:

 

In der Sitzung am 20.06.2018 wurde dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss die städteregionale Sozialberichterstattung vorgelegt. Diese Datengrundlage wurde vom Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung r eine faktenbasierte Planungsarbeit herangezogen. Die im Folgenden dargestellten, von der Verwaltung entwickelten strategischen und operativen Ziele für die Arbeit im Jugendamtsbezirk sowie teils r den gesamten Bereich der StädteRegion bestätigen die im Kontext der kontinuierlichen Jugendhilfeplanung ermittelten Handlungsantze. Die Analyse der sozialraumbezogenen Daten sowie der daraus ermittelte Bedarf von Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten erfolgte im Dialog mit dem Amt für Inklusion und Sozialplanung. Aufgrund der besonderen Bedeutung wurde dies zunächst für die fünf selbst gesetzten Planungsbereiche Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Familienberatung, Kinder- und Jugendarbeit sowie Frühe Hilfen vorgenommen. Im Rahmen weiterer Bedarfsermittlungen wird der enge Austausch zwischen den Ämtern fortgeführt.

 

1. Planungsbereich Kindertagesbetreuung

Angebote der Kindertagesbetreuung leisten einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung der Zukunftsgeneration (eigenständiger Erziehungs-, Bildungs- und Förderauftrag der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege). Außerdem trägt die Kindertagesbetreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei (Betreuungsauftrag). Der besondere integrierende Faktor der Kindertageseinrichtungen liegt darin, dass sie allen Kindern, unabhängig vom sozialen Status bzw. konkretem Förder- und Unterstützungsbedarf, offen stehen.

 

Um diesen Aufgaben für möglichst alle Familien gerecht werden zu können, hat oberste Priorität der bedarfsgerechte und ortsnahe Ausbau der Kindertagesbetreuung. In den Sozialräumen Setterich-Nord und Baesweiler-West werden daher bis 2019 zwei neue KiTa-Standorte erschlossen und ein KiTa-Standort erheblich ausgebaut. Im Übrigen besteht in Baesweiler eine Vollversorgung mit KiTa-Plätzen, die bei weiterem Wachstum der Bevölkerungszahlen auszubauen wäre. In Monschau-Konzen wird zurzeit eine neue Kindertageseinrichtung für sechs Gruppen errichtet. Die KiTa Kalterherberg wird um eine Gruppe erweitert. Eine weitere Kindertageseinrichtung mit vier Gruppen ist in Roetgen im Bau. In Simmerath-Lammersdorf wird in Abhängigkeit von der Bebaubarkeit eines neuen Baugebietes eine neue dreigruppige KiTa errichtet.

 

Es sind weitere Neubaugebiete angekündigt, für die die Verwaltung rechtzeitig in Abstimmung mit freien Trägern und den Jugendamtskommunen Vorschläge zur Sicherstellung der Kindertagesbetreuung vorlegen wird. Weiterhin bedarf es zur Sicherstellung eines qualitativ ausreichenden Förderangebotes einer entsprechenden personellen Besetzung der Einrichtungen. Dazu sind vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels erhebliche Anstrengungen bei der Personalgewinnung und entwicklung erforderlich.

 

In Baesweiler ist die Nachfragequote für Kindertagesbetreuung sehr hoch. Dadurch ist bei einem bedarfsentsprechenden Platzangebot sichergestellt, dass alle Kinder mehrere Jahre vor der Einschulung Angebote der frühkindlichen Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung in Anspruch genommen haben. Darauf aufbauend halten die fünf Familienzentren NRW und die beiden plusKiTas NRW familienergänzende und familienunterstützende Gruppen- und Einzelfallangebote in enger Vernetzung mit Trägern der Verbraucher- und Schuldnerberatung, Volkshochschule/Familienbildungsstätte, Jobcenter/Sozialamt/Arbeitsagentur, Kinder- und Jugendhilfe usw. vor. In Monschau, Roetgen und Simmerath kann oft noch auf familiäre Strukturen zurückgegriffen werden. Die Kindertageseinrichtungen stärken diesen Zusammenhalt zwischen den Generationen zum Beispiel durch gemeinsame Aktionen, Großelternnachmittage usw.. Wegen der weiteren Wege in der Eifel sind die Angebote der Bildungszugabe wichtiger Bestandteil der Bildungsarbeit der KiTas. Das Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung unterstützt die Nutzung z.B. durch die Übernahme von Fahrtkosten. Außerdem bestehen Familienzentren NRW in Monschau (1), Roetgen (1) und in Simmerath (2) sowie in Monschau eine plusKiTa NRW, die Familien ein niedrigschwelliges Unterstützungsangebot bieten.

 

Die Inklusion von Kindern mit Behinderung ist in der Kindertagesbetreuung der StädteRegion flächendeckend umgesetzt. Eine Herausforderung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind oft noch nicht ausreichend flexible Öffnungszeiten. Der Zugang zu einer ortsnahen und bedarfsentsprechenden Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ist für Eltern noch nicht einfach und transparent genug. Es sollen daher verbindlichen Aufnahmekriterien aufgestellt und die Einführung eines elektronischen Platzbuchungs-/Bedarfsmeldesystems für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege initiiert werden (s. Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0356r die Sitzung am 26.09.2018).

 

Handlungsempfehlung:

Zur notwendigen, stetigen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung (neben dem bedarfsgerechtem Ausbau) strebt die Verwaltung folgende Maßnahmen an:

-        Sicherstellung des Fachkräftebedarfes durch Einführung einer dreijährigen, vergüteten Ausbildung, Qualifizierungsmaßnahmen für Seiteneinsteiger, Weiterbildungsglichkeiten für Fach- und Führungspersonal, Organisation eines Vertretungskräftepools sowie Entfristung von Arbeitsverhältnissen

-        Errichtung der neuen KiTa „Brüsseler Straße“ als Modell-/Projektkita zur Erprobung bedarfsgerechter Betreuungsformen und Bildungsangebote (z.B. Öffnungszeiten, Sprache, Gesundheitsförderung, interkulturelle Kompetenz) und Beteiligung an Projekten in bestimmten Bildungsbereichen

-        Flexibilisierung der Öffnungszeiten

 

2. Planungsbereich Hilfen zur Erziehung

Unabhängig vom Sozialraum weisen viele Familiensysteme, die durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) betreut werden, häufig Multiproblemfaktoren (Überschuldung, unzureichende Wohnsituation, Trennungs-/Scheidungssituationen, Suchterkrankungen, häusliche Gewalt) auf. Die Beratungsarbeit wird dadurch immer komplexer.

 

Die Stadt Baesweiler weist mit 18,1 % der Bevölkerung einen hohen Anteil an Kindern unter 18 Jahren auf. Die sozioökonomischen Lagen der Familien sowie Alleinerziehenden in Baesweiler sind unterschiedlich zu betrachten. Es gibt Ortsteile, die einen hohen Grad an intakten Familiensystemen mit einer geregelten Erwerbstätigkeit und einem hohen Einkommen bzw. einem hohen Bildungsniveau aufweisen. Auffällig ist hingegen der Anteil an bildungsferneren Eltern (und teilweise der Bezug von SGB-II Leistungen) in ausgewählten Sozialräumen wie Baesweiler-West und Setterich-Nord. Mit 35,9 % bzw. 38,2 % verzeichnen sie einen sehr hohen Anteil an Eltern mit niedrigem Bildungsindex. Zum Vergleich: der städteregionale Durchschnitt liegt bei 22,0 %, der in der Stadt Baesweiler bei 23,6 %. Dies macht sich im Beratungsalltag der Sozialen Dienste und im Fall- bzw. Arbeitsaufkommen bemerkbar. Eltern mit niedrigem Bildungsgrad haben häufig wenig Vorstellungen und Ideen davon, welche Berfnisse Kinder in unterschiedlichen Entwicklungsphasen haben. Diese Unkenntnis schafft Unsicherheit, was wiederum eine Ursache für Erziehungsdefizite sein kann. Beratung (durch den ASD sowie die Erziehungsberatungsstellen) leistet hier einen wesentlichen Beitrag zur Prävention und damit zum gesunden Aufwachsen von Kindern.

 

Aufgrund der gestiegenen, hohen Anzahl der Kindeswohlgefährdungen in der Stadt Baesweiler wurde wie bereits bekannt - im März 2018 ein Kindesschutzfachteam als Modellprojekt eingerichtet, um diesem Bedarf mit spezialisiertem Personal zu begegnen.

 

In den Eifelkommunen ist die Arbeit des ASD geprägt durch eine intensive Beziehungsarbeit, um eine vertrauensvolle Kooperation aufbauen zu können. Häufig werden Eltern zunächst als sehr zurückhaltend erlebt, bevor eine Öffnung und die Annahme von Unterstützung und Hilfeglich werden. Für die Region Eifel erbringt hauptchlich ein freier Träger die sozialen Dienstleistungen. Er bietet eine Vielzahl von familienunterstützenden Maßnahmen an: Über die allgemeine soziale Beratung, Schuldner- und Insolvenzberatung, Rat und Hilfe, Familienpflege, Familienhebammen, Familienpaten bis hin zu der Sozialdagogischen Familienhilfe. Der freie Träger ist für den ASD im Raum Eifel ein direkter und versslicher Ansprechpartner. Die Sozialen Dienste sind untereinander gut vernetzt. Bei auftretenden, speziellen Fragestellungen findet eine gute Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Helfern der Institutionen statt.

 

In den vergangenen Jahren haben sich in den Eifelkommunen immer mehr Außenstellen von ortsfremden stationären Heimeinrichtungen der Jugendhilfe etabliert. Zwei Drittel aller vom Pflegekinderdienst der StädteRegion Aachen betreuten Pflegefamilien leben in den Kommunen Monschau, Roetgen und Simmerath. Eine Unterbringung in Pflegefamilien ermöglicht den Kindern und Jugendlichen ein Aufwachsen in familiären Sturkturen. Neben den Pflegefamilien gibt es diverse ortsfremde Träger der freien Jugendhilfe, die Erziehungsstellen, sozialpädagogische Familiengemeinschaften und Projektstellen im Jugendamtsbereich rekrutieren. Diese Stellen werden extern von anderen Jugendämtern belegt. Allen Kindern in diesen besonderen Betreuungsformen ist gemeinsam, dass sie aus schwierigen familiären Verhältnissen stammen und in ihrer sozialen Entwicklung (oft schwer) beeinträchtigt sind. Diese Kinder besuchen die örtlichen Schulen bzw. in Einzelfällen auch die KiTas und stellen in diesen Institutionen besondere Herausforderungen dar, denen Rechnung getragen werden muss. Diese Kinder leben also nicht in den Herkunftsfamilien, die in den Eifelkommunen beheimatet sind, sondern sind durch die Jugendhilfe fremd untergebracht. Sie verändern in einem durchaus erheblichen Maße den pädagogischen Alltag in den Institutionen und führen zu einem zusätzlichen Bedarf in den sozialen Beratungsstellen.

Handlungsempfehlung:

-        Evaluation der Probephase des Kindesschutzfachteams im Jahr 2019 und bei entsprechenden Ergebnissen Entwicklung eines Konzeptes für die dauerhafte Umsetzung

-        Weitere Gewährleistung der aufsuchenden Beratung des ASD und Ausweitung durch spezifische, auf den jeweiligen Sozialraum zugeschnittene Angebote vor Ort (s. auch Planungsbereich Familienberatung)

-        Überprüfung der personellen Ausstattung im Allgemeinen Sozialen Dienst sowie Modifizierung des Modells „Allgemeine Familienberatung“, um den komplexen Problemlagen bei steigenden Einwohnerzahlen bedarfsgerecht nachkommen zu können

-        Verstärkung der Akquise von Pflegeeltern als besonders geeignete Form der Hilfe zur Erziehung

 

3. Planungsbereich Familienberatung

Da insbesondere die Erwerbsmöglichkeiten bei Alleinerziehenden aufgrund der Betreuungsanforderungen häufig eingeschränkt sind, sind Kinder in dieser Familienkonstellation überproportional häufig von relativer Einkommensarmut betroffen. Unabhängig von der Einkommenssituation kann sich eine besondere Auswirkung für die Entwicklung des Kindes ergeben, da sich die Kinder im Spannungsverltnis der Elternteile untereinander befinden. Oftmals sind sich trennende Eltern mit eigenen emotionalen und existentiellen Themen beschäftigt, sodass die Bedürfnisse der betroffenen Kinder aus dem Fokus geraten. Hier können Beratungsstellen Anregung geben, die Kinder gut durch die Zeit der Trennung zu begleiten und Besuchskontakte zum getrennt lebenden Elternteil zu gestalten. Trennungs-/Scheidungsberatung bzw. Mediation, wie sie sowohl in den Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Familien sowie aufsuchend durch den ASD angeboten werden, bieten hier für Eltern wichtige Unterstützung. Im Jugendamtsbezirk gibt es in einigen Sozialräumen einen hohen Anteil an Einelternfamilien. Insbesondere in den Sozialumen Baesweiler-West (14,8 %), Baesweiler-Zentrum (15,4 %) und Setterich-Nord (14,3 %) liegen diese Werte über dem städteregionalen Durchschnitt von 13,3 %.

 

In Baesweiler sind keine Erziehungsberatungsstellen oder andere Beratungsstellen verortet. Dieses Defizit wird aufgefangen durch Sprechstundenangebote der umliegenden Erziehungsberatungsstellen in Alsdorf und Herzogenrath. Das gleiche gilt für Schwangerschaftskonfliktberatung, Suchtberatung und Verbraucherberatung. Die zum Teil in ihrer Mobilität eingeschränkten Personengruppen haben nur zu bestimmten Zeiten Zugang zu diesen Unterstützungsangeboten.

 

Handlungsempfehlung:

-        Die Angebote für Eltern zu den Themen Trennung, Scheidung, Mediation sowie entsprechende Angebote für Kinder in Form von Trennungs- bzw. Scheidungskindergruppen sind weiterhin zu gewährleisten und ggf. auszuweiten.

-        Aufgrund der Erkenntnisse in einigen Sozialräumen Baesweilers soll im Allgemeinen geprüft werden, ob bestimmte Angebote der Jugendhilfe vor Ort, zum Beispiel im Haus Setterich, vorgehalten werden können. Ein bürgernaher Zugang zu den (Beratungs-)Leistungen soll ermöglicht sowie das Bewusstsein über das Vorhandensein dieser Leistungen in der Bevölkerung gesteigert werden.

-        Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit professionellen und ehrenamtlichen Angeboten verstärkt werden.

-        r alle drei Eifelkommunen ist es erforderlich, die gute Kooperation mit dem freien Träger zu erhalten und an geeigneten Schnittstellen zu intensivieren.

 

4. Planungsbereich Kinder- und Jugendarbeit

Die mobile Jugendarbeit im Südkreis ist derzeit durch das Projekt „Beteiligungsmobil ndliche Jugendarbeit sucht auf und vernetzt“ (LEADER Projekt) ausreichend ausgestattet. Um dieses Angebot zu verankern, ist die Anbindung an und die Zusammenarbeit mit offenen Einrichtungen eine wichtige Voraussetzung. In Simmerath und Roetgen sind diese Einrichtungen zentral in den Hauptorten vorhanden (Jugendcafé Simmerath, Haus Loven in Roetgen). Daneben existieren kleinere Jugendräume in einzelnen Dörfern, die meistens in Eigenregie von jungen Menschen vor Ort betrieben werden und von örtlichen Kirchengemeinden, vom zuständigen kath. Jugendbeauftragten sowie vom Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion unterstützt werden. Ein zentrales Angebot fehlt derzeit in Monschau-Imgenbroich. Es ist nach wie vor in Überlegung, dort eine Anlaufstelle des Jugendamtes einzurichten, sobald in Zusammenarbeit mit der Stadt Monschau geeignete Räumlichkeiten gefunden werden können. In diesem Rahmen ist auch die Einrichtung eines Jugendcafés geplant. Neben der offenen und projektbezogenen Kinder- und Jugendarbeit besteht im Südkreis eine stark ausgeprägte Vereinskultur mit hohem Engagement in der Jugendarbeit. Mit diesem Gesamtkonzept ist der Südkreis nach Einschätzung der Verwaltung auch im Blick auf die wieder ansteigende Geburtenrate und den Zuzug junger Familien mittelfristig gut aufgestellt.

 

In Baesweiler weist der Sozialraum Setterich-Nord besonderen Unterstützungsbedarf auf. Dies korrespondiert mit der örtlichen Ansiedlung des Projektes „Soziale Stadt Setterich Nord“. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit hat sich hauptsächlich auf der Basis von Projektförderungen eine gute Zusammenarbeit mit diesem Stadtteilprojekt etabliert. Der Jugendtreff Setterich liegt ebenfalls in diesem Sozialraum und lt im Rahmen der vorhandenen Ressourcen ein vielfältiges Angebot vor. Das Jugendcafé liegt im Zentrum von Baesweiler.

 

Handlungsempfehlung:

-        Einrichtung eines Jugendcafés im Stadtteil Monschau Imgenbroich im Rahmen der Anlaufstelle Jugendamt“ mit weitgehenden Beratungsangeboten

-        Überprüfung des derzeitigen Angebotes an offener Kinder- und Jugendarbeit inklusive der mobilen Jugendarbeit in Baesweiler gemeinsam mit der Stadt Baesweiler sowie dem dort tätigen freien Träger und ggf. Entwicklung eines neuen Gesamtkonzeptes

 

5. Planungsbereich Frühe Hilfen

Die mit dieser Vorlage vorgestellten Ergebnisse aus der Auswertung der Sozialberichterstattung für die Kinder- und Jugendhilfe sowie die im Rahmen der Jugendhilfeplanung ermittelten Bedarfe zeigen auf, dass die erforderlichen Jugendhilfeleistungen immer vielschichtiger werden. Die vorliegenden Handlungsempfehlungen sind dabei ein erster Schritt, diesem Bedarf durch verschiedene Angebote zielgerichtet nachzukommen. Darüber hinaus werden aus Sicht der Verwaltung die Angebote der Frühen Hilfen im Hinblick auf die gesellschaftlichen Entwicklungen zunehmend als besonders wichtig eingeschätzt. Frühe Hilfen haben eine hohe präventive Wirkung, weil sie sehr früh im Lebenslauf ansetzen, sie wirken damit Chancenungleichheit und (Bildungs-)Armut entgegen und können einem späteren Hilfebedarf vorbeugen. Sie nehmen die Entwicklung von Kindern bis einschließlich des dritten Lebensjahres ganzheitlich in den Blick. Deshalb ist es zielführend und im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vorgegeben, dass das Angebot im Rahmen gut funktionierender Netzwerkarbeit mit unterschiedlichen Institutionen kontinuierlich bedarfsgerecht gestaltet wird. Diese Bedarfsermittlung ist der Verwaltung derzeit ein großes Anliegen.

 

Erfolgreiche Angebote der bisher bestehenden Frühen Hilfen stellen unter anderem der Babybesuchsdienst dar, der flächendeckend stattfindet und Zugänge zu entsprechenden Hilfsangeboten eröffnet sowie das Projekt „Vor dem Anfang starten - junge Menschen entwickeln Erziehungskompetenz (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0337r die Sitzung am 26.09.2018).

 

Bezogen auf einzelne Sozialräume liegt im Bereich der Frühen Hilfen derzeit - wie das Gesamtergebnis der Sozialplanung zeigt mit dem Café Mama im Haus Setterich richtigerweise ein großer Schwerpunkt im Sozialraum Setterich-Nord. Das Familienpatenprojekt für Baesweiler und das AngebotWillkommen“ (ehemals „wellcome“) unterstützen Familien vor Ort und ergänzen das Angebot in Baesweiler. Aktuell werden sehr viele Familien in Baesweiler durch ambulante Angebote (SPFH, EBS) mit dem Ziel begleitet, Familien zur Bewältigung ihres Alltags und ihrer Erziehungsaufgaben zu unterstützen.

 

In den Eifelkommunen finden sich viele gewachsene Familien und Netzwerkstrukturen. Hierdurch können zahlreiche Menschen sehr niedrigschwellig unterstützt werden. Unter anderem ist deshalb die finanzielle Förderung eines Trägers zum Erhalt der Familienpatenschaften beabsichtigt (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0369r die Sitzung am 26.09.2018). Auch neu hinzugezogene Familien und Alleinerziehende gilt es zu erreichen. Insbesondere für den Personenkreis, der in seiner Mobilität eingeschränkt ist, wird die Wahrnehmung von Angeboten aufgrund der ländlichen Struktur in den Eifelkommunen erschwert. Netzwerkarbeit in den Frühen Hilfen bedeutet auch, Angebote für diesen Personenkreis einzurichten.

 

Handlungsempfehlung:

Die Frühen Hilfen können mit ihren vielfältigen Maßnahmen die Voraussetzungen für die Unterstützung und Förderung einer gesunden kindlichen Entwicklung von Anfang an bieten. Vor diesem Hintergrund strebt die Verwaltung eine Fokussierung auf diesen Planungsbereich an, der zudem viele Schnittstellen innerhalb der Aufgaben des Amtes für Kinder, Jugend und Familienberatung aufweist. Es ist daher folgendes Vorgehen vorgesehen:

-        Stärkung der Netzwerkarbeit Frühe Hilfen

-        Ausbau der ehrenamtlichen Strukturen

-        Überprüfung der Ausstattung und des Angebotes im Aufgabenbereich der Frühen Hilfen im Hinblick auf Neubaugebiete und den zu erwartenden Zuzug junger Familien sowohl in Baesweiler als auch im Südkreis unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten in den Eifelkommunen durch die ländlichen Strukturen.

 

 

Das Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung hat die fünf aufgezeigten Planungsbereiche für eine erste Auswertung ausgewählt. Unter Berücksichtigung der begrenzten zeitlichen Rahmenbedingungen wurden die mit dieser Vorlage vorgestellten Handlungsempfehlungen zunächst grob skizziert. Sie sollen schrittweise ausgebaut sowie weiterentwickelt werden. Der Fokus liegt dabei auf dem Bereich Frühe Hilfen. Bei der Initiierung von entsprechenden Angeboten in allen Planungsbereichen soll die Arbeit mit freien Träger gefördert bzw. intensiviert werden. Die Verwaltung wird gemäß Beschlussvorschlag über die Entwicklungen berichten.

 

Rechtslage:

 

Die auf Grundlage der Sozialberichterstattung erstellten Handlungsempfehlungen umfassen Pflichtaufgaben nach dem SGB VIII sowie freiwillige Leistungen.

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Personelle Auswirkungen:

 

Zunächst keine.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Zunächst keine.

 

Soziale Auswirkungen:

 

Durch die Ermittlung und Planung von (mittelfristigen) Bedarfen und Planung von entsprechenden Angeboten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wird ein wirksames und vielfältiges Angebot von Jugendhilfeleistungen zur Förderung und Unterstützung der Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen gewährleistet sowie zur Schaffung von positiven Lebensbedingungen beigetragen.

 

Stärkung der Auswirkungen auf die Inklusion:

 

Die Leistungen der Jugendhilfe sichern die notwendige Unterstützung bei der Integration von Kindern und Jugendlichen (mit und ohne Flucht-/ Migrationshintergrund) in die Gesellschaft. Durch die Maßnahmen können die gleichberechtigte Teilhabe, Betreuung und Freizeitgestaltung für Kinder und junge Menschen mit Behinderung in der StädteRegion Aachen gestärkt werden.

 

 

Im Auftrag:

gez. Terodde

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