Mitteilungsvorlage - 2018/0326
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung und Ausführung eines flächendeckenden Sirenensystems in der StädteRegion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 38 - Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
- Antragstellend:
- Siehoff, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
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Kenntnisnahme
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20.09.2018
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Sachlage:
Als untere Katastrophenschutzbehörde ist die StädteRegion Aachen in gemeinsamer Zuständigkeit mit den Kommunen für die Warnung und Information der Bevölkerung zuständig. Durch ein flächendeckendes Sirenensystem kann im Ereignisfall ein Weckeffekt erzielt werden, sodass auch Bürger, die zu diesem Zeitpunkt weder Radio oder Fernsehen eingeschaltet haben noch eine Warn-App nutzen, auf die Gefahr aufmerksam gemacht werden können.
Mit Beschluss vom 25.09.2014 (siehe SV-Nr. 2014/0322) hat der Städteregionsausschuss dem Ausbau eines solchen Systems für die StädteRegion zugestimmt.
Wegen des großen zeitlichen und inhaltlichen Umfangs ist das Projekt in eine Planungs- und eine Ausbauphase unterteilt.
Planungsphase
Mit der fachlichen Planung wurde nach Bestätigung durch den Städteregionsausschuss vom 03.12.2015 (siehe SV-Nr. 2015/0418) die Firma Bergmann Engineering GmbH beauftragt.
Gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wurden neun Leistungsphasen vereinbart. Nachdem Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 & 2) abgeschlossen waren, wurde die Firma Bergmann Engineering mit Beschluss vom 24.08.2016 (siehe SV-Nr. 2016/0312) mit der Ausführung der übrigen Leistungsphasen (3 - Entwurfsplanung,
4 - Genehmigungsplanung, 5 - Ausführungsplanung, 6 - Vorbereitung der Vergabe, 7 - Mitwirkung bei der Vergabe 8 - Objektüberwachung sowie 9 - Objekt-betreuung/Dokumentation) beauftragt.
In 2016, 2017 und 2018 wurden sowohl die noch vorhandenen Altsirenen als auch die geplanten neuen Sirenenstandorte besichtigt. Im Zuge der Begehungen stellte sich heraus, dass die im Vorfeld geplanten 120 Sirenen nicht ausreichen, um eine zufriedenstellende Flächendeckung zu gewährleisten. In bestimmten Bereichen wird die Reichweite durch die topographischen Gegebenheiten so eingeschränkt, dass zusätzliche Sirenen benötigt werden. Weiterhin musste wegen des Wegfalls bestimmter Standorte aus technischen/baulichen Gründen oder weil der Eigentümer dem Bau einer Sirene nicht zustimmte, zum Teil mehr als ein Ausweichstandort gefunden werden, um die gewünschte akustische Abdeckung erreichen zu können. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren ergibt sich ein abschließender Bedarf von 150 Sirenenstandorten. Auf dieser Grundlage hat die Firma Bergmann Engineering eine Leistungsbeschreibung für das Ausschreibungsverfahren erstellt. Die Planungsphase des Projekts ist damit abgeschlossen.
Ausführungsphase
Am 8. August 2018 wurde die Ausschreibung für den Bau der Sirenen veröffentlicht. Die Submission findet voraussichtlich am 7. September 2018 statt. Die Prüfung aller eingegangenen Angebote durch die Verwaltung wird mit Unterstützung der Ingenieurfirma Mitte Oktober abgeschlossen sein, sodass die Vergabeentscheidung im vierten Sitzungszyklus 2018 getroffen werden kann. Mit der Ausführung der Arbeiten wird voraussichtlich – entsprechend der ursprünglichen Planung - Anfang 2019 begonnen. Im ersten Jahr werden die Sirenen in Eschweiler und Würselen installiert. Für 2020 ist der Ausbau in Stolberg und Alsdorf geplant. 2021 folgen Herzogenrath und Monschau, 2022 Baesweiler und Simmerath. Die Standorte in Roetgen werden über die Jahre verteilt abgearbeitet. Die Reihenfolge des Ausbaus ergibt sich aus der Anzahl der jeweils benötigten Sirenen. Diese wurden möglichst gleichmäßig auf die vier Projektjahre aufgeteilt, damit die finanziellen Mittel entsprechend abgerufen werden können.
Gestattungsverträge
Bei der Auswahl der Sirenenstandorte wurde angestrebt, möglichst Gebäude oder Grundstücke in öffentlichem Besitz zu wählen. Für einige Standorte konnte jedoch keine entsprechende Liegenschaft gefunden werden, sodass auf private Alternativen ausgewichen werden muss. In diesen Fällen wird die StädteRegion Gestattungsverträge mit den jeweiligen Eigentümern abschließen. Ein Mustervertrag wird derzeit erstellt.
Rechtslage:
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BHKG benennt die Kreise als zuständige Aufgabenträger für den Katastrophenschutz, die nach § 4 Abs. 2 für die Maßnahmen zur Vorbereitung und Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen verantwortlich sind. Dies schließt die Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall ein. § 3 Abs. 1 Satz 1 verweist ausdrücklich darauf, dass auch die Gemeinden als Aufgabenträger für den Brandschutz und die Hilfeleistung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1) Warnaufgaben wahrzunehmen haben. Letzterer Verpflichtung wird im vorliegenden Projekt dadurch Rechnung getragen, dass die Kommunen die Zuweisungen, die ihnen zu diesem Zweck vom Land zur Verfügung gestellt wurden, an die StädteRegion abgetreten haben.
Am 16. Mai 2018 hat das Ministerium des Innern NRW einen neuen Runderlass zur Warnung und Information der Bevölkerung im Brand- und Katastrophenschutz (32-52.08.09) veröffentlicht. Darin wird ausdrücklich ein sogenannter „Warnmix“ gewünscht, der neben Rundfunk, Lautsprecherdurchsagen, Warn-Apps und sozialen Medien auch Sirenen beinhaltet bzw. beinhalten kann. Eine Verpflichtung besteht dabei nicht. Es wird in diesem Zusammenhang allerdings gefordert, dass vorhandene Sirenensysteme zum einen flächendeckend sind und zum anderen die Möglichkeit aufweisen, sowohl den gesamten Zuständigkeitsbereich als auch einzelne Gebietskörperschaften auszulösen. Diese Vorgabe wird im vorliegenden Projekt berücksichtigt.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Für den Ausbau des Sirenenwarnnetzes waren und sind von 2014 bis 2021 insgesamt 3.500.000 € im Haushalt veranschlagt (Produkt 02.06.01 – Katastrophenschutz, Sachkonto 071130 – Zugang technische Anlagen, Investitionsnummer I32020601.3). Die Aufteilung ist in der untenstehenden Tabelle dargestellt. Von den für 2014 bis 2018 veranschlagten 2.100.000 € wurden bisher jedoch nur 73.368,77 € verausgabt.
Für die Planung und den Aufbau des Sirenennetzes waren ursprünglich 2.000.000 € geplant. Aufgrund der hohen Anzahl zusätzlich benötigter Sirenen (150 anstatt 120) wird dieser Betrag voraussichtlich um ca. 500.000 € überschritten werden (2.481.899,70 € brutto, inkl. Wartungs- und Servicekosten). 2014 und 2017 hat das Land NRW sowohl der StädteRegion als auch den regionsangehörigen Kommunen Mittel zur Warnung der Bevölkerung zugewiesen. Die Kommunen haben diese Gelder in beiden Fällen der StädteRegion zur Verfügung gestellt.
Haushaltsjahr | Ansatz Ausgaben Sirenenplanung/ Sirenenausbau in Euro | Einnahmen aus Zuweisungen des Landes in Euro |
2014 | 250.000 | 125.256,65 |
2015 | 250.000 | 27.555,19 |
2016 | 400.000 | 16.281,20 |
2017 | 600.000 | 169.044,82 |
2018 | 600.000 |
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2019 | 600.000 |
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2020 | 400.000 |
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2021 | 400.000 |
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gesamt | 3.500.000 | 338.137,86 |
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Im Auftrag
gez.: Jansen