Mitteilungsvorlage - 2025/0161-E1

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Beratungsfolge

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Sachlage

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen für das Haushaltsjahr 2025 ist allen Städteregionstagsmitgliedern am 20.01.2025 zur Verfügung gestellt und somit eingebracht worden. Die erste Beratung zum Haushalt 2025 fand in der Sitzung des Städteregionsausschusses am 13.03.2025 statt.

 

Die Städteregionstagsfraktionen CDU/GRÜNE, SPD und DIE LINKE/UPP legten in dieser Sitzung ihre bis dahin erarbeiteten Änderungsvorschläge zum Haushalt 2025 vor. Eine Änderungsliste der FDP wurde für den 18. oder 19.03.2025 angekündigt.

 

Gleichfalls zu dieser Sitzung hatte die Verwaltung (Anlage zu SV-Nr. 2025/0161) eine Änderungsliste eingebracht.  Diese beinhaltete die aus Sicht der Verwaltung oder aufgrund zwischenzeitlich gefasster Beschlüsse politischer Gremien notwendigen Änderungen. Diese Vorschläge waren durch entsprechende Minderaufwendungen oder Mehrerträge an anderer Stelle ausgeglichen und führen zu keiner Veränderung der Allgemeinen Regionsumlage. Die differenzierten Regionsumlagen Stadt Aachen, Jugendamt und ÖPNV werden infolge der Änderungen im Planjahr 2025 bzw. in der Mittelfristplanung 2026 bis 2028 entsprechend angepasst. Die veränderte Basis für die Berechnung des globalen Minderaufwands in 2028 führt zu einem um rd. 115 T€ geringeren Ansatz und folglich zu einer um rd. 115 T€ höheren Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage, so dass der verbleibende Bestand der Ausgleichsrücklage am Ende des Finanzplanungszeitraums bei rd. 800 T€ liegt.

 

Für die Beratung in der Sitzung des Städteregionsausschusses am 27.03.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, die Änderungsvorschläge von CDU/GRÜNEN und der Verwaltung zu einer Liste zusammenzuführen. Die Liste ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Änderungsvorschläge von SPD und DIE LINKE/UPP aus der ersten Beratung im Städteregionsausschuss am 13.03.2025 sind als Anlagen 2 und 3 sowie der zwischenzeitlich eingegangene Änderungsvorschlag der FDP als Anlage 4 beigefügt.

 

Zusätzlich zu den in der Sitzung am 13.03.2025 vorgelegten Änderungsvorschlägen der Verwaltung wurde in dieser zusammengefassten Liste aus CDU/GRÜNEN und Verwaltung die Veränderung bei der investiven Veranschlagung der grundhaften Erneuerung der K2 (Finanzplan S. IV/252, Produkt 120201) berücksichtigt. Nach der Planung im Haushaltsentwurf waren hierfür im Jahr 2025 Investitionen von 1 Mio. € ohne eine Förderung vorgesehen. Die neue Veranschlagung sieht dagegen für 2025 Planungskosten von 100 T€ vor und für 2026 Baukosten von 2 Mio. €, da neben der Deckschicht auch die Binderschicht erneuert werden muss. Bei förderfähigen Kosten von 2 Mio. € werden nunmehr investive Zuschüsse von 1,05 Mio. € in 2026 und von 0,45 Mio. € in 2027 erwartet, so dass der Gesamtzuschussbedarf für diese Maßnahme von bisher 1 Mio. € auf 0,6 Mio. € sinkt.

 

Sofern sich aus den in dieser Sitzung des Städteregionsausschusses sowie in der Sitzung des Städteregionstags am 10.04.2025 zu fassenden Beschlüssen sowie möglicherweise aus zwischenzeitlichen neuen Informationen weitere Änderungen zum Haushalt ergeben, müssten diese in die Beschlussfassung des Haushalts im Städteregionstag am 10.04.2025 einfließen.

 

Rechtslage

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für den Erlass der Haushaltssatzung ausschließlich zuständig.

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gez.: Dr. Grüttemeier

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Anlagen

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