Beschlussvorlage - 2025/0235-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Das Psychosoziale Zentrum (PSZ) für Geflüchtete und das Café Zuflucht unterstützen und erhalten - Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion und DIE LINKE- Städteregionstagsfraktion vom 26.02.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 46 - Kommunales Integrationszentrum
- Verfassend:
- Jan Röder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Vorberatung
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20.03.2025
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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27.03.2025
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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10.04.2025
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Beschlussvorschlag
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
- Er erkennt die Bedeutung und die Arbeit des PSZ für von Flucht und Vertreibung betroffene Menschen in der Region Aachen (StädteRegion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg) an.
- Er appelliert an die Landesregierung, kurzfristig die (finanziellen) Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das PSZ seine Arbeit wieder aufnehmen kann.
- Er erkennt die Bedeutung und die Arbeit von Refugio e. V./Café Zuflucht für von Flucht und Vertreibung betroffene Menschen in der Region an.
- Er appelliert an die Landesregierung, kurzfristig die (finanziellen) Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Refugio e. V./das Café Zuflucht seine Arbeit weiter fortführen kann.
Sachlage
Mit Antrag vom 26.02.2025 bitten die Städteregionstagsfraktionen von SPD und DIE LINKE um Stellungnahme seitens der Verwaltung zur Situation des Psychosozialen Zentrums für Flüchtlinge in der StädteRegion Aachen (PSZ Aachen) sowie des Café Zuflucht in der Trägerschaft von Refugio e. V.. Dabei solle die Verwaltung Möglichkeiten aufzeigen, wie die StädteRegion zum Erhalt des PSZ Aachen bzw. zur Fortführung bereits begonnener Therapien sowie zum Erhalt von Café Zuflucht beitragen könne (vgl. Sitzungsvorlage 2025/0235). Außerdem solle der o. a. Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt werden.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Mit Schreiben vom 15.02.2025 ist Refugio e. V. auf die Verwaltung sowie die Fraktionen im Städteregionstag zugegangen und hat seine Sorge um die Existenz des Café Zuflucht sowie zahlreicher Beratungsstellen für Geflüchtete in NRW zum Ausdruck gebracht. Hintergrund sind die bisher nicht veröffentlichten Förderrichtlinien, die es den Trägern derzeit nicht erlauben, einen Antrag auf finanzielle Förderung zu stellen. Refugio e. V. macht in seinem Schreiben deutlich, dass man sich gezwungen sehe, Insolvenz anzumelden, wenn bis Juni 2025 keine Landesmittel bereitgestellt würden.
Verwaltung und Politik wurden darum gebeten, ihren jeweiligen Einfluss auf die Landesregierung geltend zu machen und sich für den Fortbestand des Café Zuflucht und anderer Beratungsstellen einzusetzen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob finanzielle Möglichkeiten gesehen werden, eine mögliche Insolvenz durch Ausfallbürgschaften, Überbrückungshilfen oder ähnliches abzuwenden.
Mit Antwortschreiben vom 18.02.2025 bestätigte die Verwaltung, dass Refugio e. V. in der Migrantenberatung in der StädteRegion Aachen anerkannte Arbeit leistet. Gleichzeitig hat sie deutlich gemacht, dass eine Übernahme ausfallender Landesmittel durch die StädteRegion Aachen nicht in Betracht kommt. Auch eine Bürgschaft oder Überbrückungshilfen sind faktisch und rechtlich nicht zulässig und daher keine Alternativen.
Die Landesregierung hat sich mit Schreiben vom 06.01.2025 an Refugio e. V. bzw. mit Schreiben vom 17.02.2025 an die Träger der Regionalen bzw. Sozialen Beratung von Geflüchteten deutlich zu den Beratungsstellen bekannt und bestätigt, dass Mittel für die Beratung von Geflüchteten im Haushalt 2025 bereit stehen und auch rückwirkend bewilligt werden, sobald die neue Förderrichtlinie veröffentlicht ist. Es wurde versichert, dass die wichtigen Aufgaben aus dem Programm im Jahr 2025 nahtlos fortgesetzt werden könnten und Kontinuität beabsichtigt sei.
Mit einer Veröffentlichung der Richtlinie ist nach aktuellen Informationen aus dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW (MKJFGFI) bis Mitte April 2025 zu rechnen. Nach aktuellen Informationen der Verwaltung strebt die Stadt Aachen eine priorisierte Auszahlung der regulären Zuschüsse an Refugio e. V. an, um den im Haushalt vorgesehenen jährlichen Zuschuss vorzeitig auszahlen zu können. Die Verwaltung geht nach den geführten Gesprächen davon aus, dass bei unmittelbar auf die Veröffentlichung der Förderrichtlinien folgender Antragstellung durch den Verein eine zügige Bewilligung und Auszahlung von Landesmitteln möglich sein sollte. Zusammen mit einer priorisierten Auszahlung der Zuschüsse von Stadt und StädteRegion müsste so eine Insolvenz vermieden werden können.
Auf der Grundlage der bestehenden Leistungsvereinbarung zwischen der Verwaltung und Refugio e. V., die für die Jahre 2024-2027 abgeschlossen wurde, erhält der Träger für das Café Zuflucht jährlich einen freiwilligen Zuschuss von 27.000 € zur Unterstützung von Geflüchteten und für die Beratung zu aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen der Umsetzung des Landesprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“. Eine Auszahlung dieser Mittel erfolgt nach der Leistungsvereinbarung auf Anforderung in zwei gleichen Teilen jeweils zum 31.03. und 30.09. eines Jahres.
Hier wäre bei Bedarf und nach entsprechendem Beschluss des Städteregionsausschusses (SRA) mit Vorberatung im Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt (SOZ) im Juni 2025 eine vorzeitige Auszahlung der zweiten Tranche denkbar, so dass die StädteRegion auf diese Weise anteilig zur Liquiditätsausstattung des Refugio e. V. beitragen kann. Voraussetzung für eine vorzeitige Auszahlung ist neben dem politischen Beschluss die Genehmigung des Haushalts 2025. Die Verwaltung wird die Situation bei Refugio e.V. begleiten und ggf. eine Vorlage für die Juni-Sitzung des SOZ/SRA vorbereiten.
Von der Situation des Psychosozialen Zentrums hat die Verwaltung nur aus den Medien erfahren. Danach wurde der Beratungsbetrieb dort bereits zu Jahresbeginn eingestellt. Die Verwaltung hat auch keine Kenntnis von anderen betroffenen Einrichtungen.
Rechtslage
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen. Bei der Förderung des von Refugio e. V. vorgehaltenen Beratungsangebots handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen.
Personelle Auswirkungen
keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Im Haushaltsentwurf 2025 wurden Mittel in Höhe von 27.000 € beim Teilprodukt 946200 „Zusätzliche Integrationsarbeit/Antirassismusarbeit“ im Sachkonto 531799 „Zuschüsse an private Unternehmen/Vereine“ eingeplant.
Soziale Auswirkungen
Refugio e. V. ist mit seinem Café Zuflucht eine wichtige Anlaufstelle für Geflüchtete in der Region. Die Situation des Café Zuflucht wurde zuletzt am 18.02.2025 auf der Sitzung des Netzwerks Integration, in dem alle relevanten Akteure der Integrationsarbeit vertreten sind, diskutiert. Unter den Anwesenden herrschte Einvernehmen darüber, dass ein Wegbrechen der Beratungsarbeit von Café Zuflucht aufgrund des Alleinstellungsmerkmals bezüglich des Beratungsangebots spürbare Auswirkungen auf die Integrationsarbeit in der StädteRegion haben werde. Dies gilt in gleicher Weise für die Beratungsarbeit des Psychosozialen Zentrums.
