Beschlussvorlage - 2025/0235-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er erkennt die Bedeutung und die Arbeit des PSZ für von Flucht und Vertreibung betroffene Menschen in der Region Aachen (StädteRegion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg) an.

 

  1. Er appelliert an die Landesregierung, kurzfristig die (finanziellen) Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das PSZ seine Arbeit wieder aufnehmen kann.

 

  1. Er erkennt die Bedeutung und die Arbeit von Refugio e. V./Café Zuflucht für von Flucht und Vertreibung betroffene Menschen in der Region an.

 

  1. Er appelliert an die Landesregierung, kurzfristig die (finanziellen) Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Refugio e. V./das Café Zuflucht seine Arbeit weiter fortführen kann.
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Sachlage

 

Mit Antrag vom 26.02.2025 bitten die Städteregionstagsfraktionen von SPD und DIE LINKE um Stellungnahme seitens der Verwaltung zur Situation des Psychosozialen Zentrums für Flüchtlinge in der StädteRegion Aachen (PSZ Aachen) sowie des Café Zuflucht in der Trägerschaft von Refugio e. V.. Dabei solle die Verwaltung Möglichkeiten aufzeigen, wie die StädteRegion zum Erhalt des PSZ Aachen bzw. zur Fortführung bereits begonnener Therapien sowie zum Erhalt von Café Zuflucht beitragen könne (vgl. Sitzungsvorlage 2025/0235). Außerdem solle der o. a. Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt werden.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Mit Schreiben vom 15.02.2025 ist Refugio e. V. auf die Verwaltung sowie die Fraktionen im Städteregionstag zugegangen und hat seine Sorge um die Existenz des Café Zuflucht sowie zahlreicher Beratungsstellen für Geflüchtete in NRW zum Ausdruck gebracht. Hintergrund sind die bisher nicht veröffentlichten För­der­richt­li­nien, die es den Trägern derzeit nicht erlauben, einen Antrag auf finanzielle För­de­rung zu stellen. Refugio e. V. macht in seinem Schreiben deutlich, dass man sich gezwungen sehe, Insolvenz anzumelden, wenn bis Juni 2025 keine Lan­des­mit­tel bereitgestellt würden.

 

Verwaltung und Politik wurden darum gebeten, ihren jeweiligen Einfluss auf die Lan­desregierung geltend zu machen und sich für den Fortbestand des Café Zu­flucht und anderer Beratungsstellen einzusetzen. Gleichzeitig wurde die Ver­wal­tung gebeten zu prüfen, ob finanzielle Möglichkeiten gesehen werden, eine mög­liche Insolvenz durch Ausfallbürgschaften, Überbrückungshilfen oder ähnliches ab­zuwenden.

 

Mit Antwortschreiben vom 18.02.2025 bestätigte die Verwaltung, dass Refugio  e. V. in der Migrantenberatung in der StädteRegion Aachen anerkannte Arbeit leis­tet. Gleichzeitig hat sie deutlich gemacht, dass eine Übernahme ausfallender Lan­desmittel durch die StädteRegion Aachen nicht in Betracht kommt. Auch eine Bür­gschaft oder Überbrückungshilfen sind faktisch und rechtlich nicht zulässig und daher keine Alternativen.

 

Die Landesregierung hat sich mit Schreiben vom 06.01.2025 an Refugio e. V. bzw. mit Schreiben vom 17.02.2025 an die Träger der Regionalen bzw. Sozialen Be­ratung von Geflüchteten deutlich zu den Beratungsstellen bekannt und bestätigt, dass Mittel für die Beratung von Geflüchteten im Haushalt 2025 bereit stehen und auch rückwirkend bewilligt werden, sobald die neue Förderrichtlinie ver­öffentlicht ist. Es wurde versichert, dass die wichtigen Aufgaben aus dem Programm im Jahr 2025 nahtlos fortgesetzt werden könnten und Kontinuität beabsichtigt sei.

 

Mit einer Ver­öf­fent­li­chung der Richtlinie ist nach aktuellen Informationen aus dem Ministerium für Kinder, Ju­gend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW (MKJFGFI) bis Mitte April 2025 zu rechnen. Nach aktuellen Informationen der Verwaltung strebt die Stadt Aachen eine pri­o­risierte Auszahlung der regulären Zuschüsse an Refugio e. V. an, um den im Haushalt vorgesehenen jährlichen Zuschuss vorzeitig auszahlen zu können. Die Verwaltung geht nach den ge­führ­ten Gesprächen davon aus, dass bei unmittelbar auf die Veröffentlichung der Förderrichtlinien fol­gen­der Antragstellung durch den Verein eine zügige Bewilligung und Auszahlung von Landesmitteln möglich sein sollte. Zusammen mit einer priorisierten Auszahlung der Zu­schüs­se von Stadt und StädteRegion müsste so eine Insolvenz vermieden wer­den können. 

 

Auf der Grundlage der bestehenden Leistungsvereinbarung zwischen der Ver­wal­tung und Refugio e. V., die für die Jahre 2024-2027 abgeschlossen wurde, erhält der Träger für das Café Zuflucht jährlich einen freiwilligen Zuschuss von 27.000 € zur Unterstützung von Geflüchteten und für die Beratung zu aufent­halts­recht­li­chen Fragestellungen im Rahmen der Umsetzung des Landesprogramms „Kom­mu­­nales Integrationsmanagement“. Eine Auszahlung dieser Mittel erfolgt nach der Leistungsvereinbarung auf Anforderung in zwei gleichen Teilen jeweils zum 31.03. und 30.09. eines Jahres.

 

 

Hier wäre bei Bedarf und nach entsprechendem Beschluss des Städte­re­gions­aus­schus­ses (SRA) mit Vorberatung im Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Se­ni­o­ren und demographische Vielfalt (SOZ) im Juni 2025 eine vorzeitige Auszahlung der zweiten Tranche denkbar, so dass die StädteRegion auf diese Weise anteilig zur Liquiditätsausstattung des Refugio e. V. bei­tragen kann. Voraussetzung für eine vorzeitige Auszahlung ist neben dem politischen Beschluss die Genehmigung des Haushalts 2025. Die Verwaltung wird die Situation bei Refugio e.V. begleiten und ggf. eine Vorlage für die Juni-Sitzung des SOZ/SRA vorbereiten.

 

Von der Situation des Psychosozialen Zentrums hat die Verwaltung nur aus den Me­dien erfahren. Danach wurde der Beratungsbetrieb dort bereits zu Jah­res­be­ginn eingestellt. Die Verwaltung hat auch keine Kenntnis von anderen betroffen­en Einrichtungen.

 

Rechtslage

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen. Bei der Förderung des von Refugio e. V. vorgehaltenen Beratungsangebots han­delt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen.

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Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsentwurf 2025 wurden Mittel in Höhe von 27.000 € beim Teilprodukt 946200 „Zusätzliche Integrationsarbeit/Antirassismusarbeit“ im Sachkonto 531799 „Zuschüsse an private Unternehmen/Vereine“ eingeplant.

 

Soziale Auswirkungen

Refugio e. V. ist mit seinem Café Zuflucht eine wichtige Anlaufstelle für Ge­flüch­te­te in der Region. Die Situation des Café Zuflucht wurde zuletzt am 18.02.2025 auf der Sitzung des Netzwerks Integration, in dem alle relevanten Akteure der In­tegrationsarbeit vertreten sind, diskutiert. Unter den Anwesenden herrschte Ein­vernehmen darüber, dass ein Wegbrechen der Beratungsarbeit von Café Zu­flucht aufgrund des Alleinstellungsmerkmals bezüglich des Beratungsangebots spür­bare Auswirkungen auf die Integrationsarbeit in der StädteRegion haben wer­de. Dies gilt in gleicher Weise für die Beratungsarbeit des Psychosozialen Zentrums.

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Im Auftrag:

gez.: Dr. Ziemons

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