Beschlussvorlage - 2025/0215-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Einbeziehung Dreilägerbachtalsperre in den Hochwasserschutz; - Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 13.02.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 70 - Umweltamt
- Beteiligt:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
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Vorberatung
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06.03.2025
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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13.03.2025
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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10.04.2025
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Beschlussvorschlag
A) Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidung:
Die Verwaltung wird damit beauftragt, mit der Landesregierung bzw. dem hier zuständigen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in Kontakt zu treten und darum zu bitten, die Frage, ob die Dreilägerbachtalsperre zukünftig in den Hochwasserschutz einbezogen werden kann, gutachterlich prüfen zu lassen.
B) Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
Er begrüßt die Initative der Anliegerkommunen Roetgen und Stolberg für eine gutachterliche Prüfung, inwieweit die Dreilägerbachtalsperre zukünftig - ggfs. temporär - in den Hochwasserschutz einbezogen werden kann. Er beauftragt die Verwaltung, die beiden Kommunen über die etablierten Strukturen des städteregionalen Hochwasserrisikomanagements dabei zu unterstützen, mit dieser Bitte an die Landesregierung (hier MUNV) heranzutreten.
Sachlage
Die SPD-Städteregionstagsfraktion hat mit Schreiben vom 13.02.2025 beantragt, den Tagesordnungspunkt “Einbeziehung Dreilägerbachtalsperre in den Hochwasserschutz” in die Tagesordnung aufzunehmen (s. Sitzungsvorlage-Nr. 2025/0215).
Die SPD-Fraktionen der Gemeinde Roetgen und der Kupferstadt Stolberg haben in ihren jeweiligen Gremien (Gemeinderat und Haupt- und Finanzausschuss und Rat der Stadt Stolberg) bereits differenziertere Beschlussvorschläge dahingehend eingebracht, dass die jeweilige Verwaltung an die WAG herantreten möge, um bei der Bezirksregierung Köln - bis zur geplanten Inbetriebnahme der beiden geplanten Regenrückhaltebecken - eine ergänzende Nutzung der Dreilägerbachtalsperre als Hochwasserrückhalteraum zu beantragen. Ein gemeinsamer, gleichlautender Antrag der Anrainerkommunen der Inde sei anzustreben.
Hinsichtlich des Beschlussvorschlags der SPD-Städteregionstagsfraktion wird mit Blick auf die Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe sowie die nachfolgende Erläuterung eine Anpassung vorgeschlagen:
Die Erstellung eines abschließenden Gutachtens zur Klärung der hydrologischen Auswirkungen auf die Vicht unter Einbeziehung der Dreilägerbachtalsperre für den Hochwasserschutz, wird von der Verwaltung grundsätzlich begrüßt.
In den Anträgen der SPD-Fraktionen in den Räten der Gemeinde Roetgen und der Kupferstadt Stolberg wird ausgeführt, dass über die Dreilägerbachtalsperre durch ein angepasstes Talsperrenmanagement - mit einer Wasserspiegellagenabsenkung von 1 m zur Schaffung eines Hochwasserrückhaltevolumens von ca. 300.000 cbm - ein wertvoller Beitrag zum Hochwasserschutz geleistet werden könne. Diese mathematische Annahme wird jedoch nicht fachlich, betrieblich oder rechtlich hergeleitet bzw. hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit eingeordnet. Die entsprechenden Beschlüsse wurden im Gemeinderat Roetgen am 14.01.2025 und im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Stolberg am 18.02.2025 gefasst.
Es ist zu berücksichtigen, dass das Einzugsgebiet des Dreilägerbaches im Vergleich zum übrigen Einzugsgebiet im Kopfgebiet der Vicht nur einen geringen Anteil darstellt. Ob bzw. in welchem Umfang eine temporäre Zwischenspeicherung von Abflussspitzen in der Dreilägerbachtalsperre zu einer Reduzierung der Hochwassersituation im Unterlauf der Vicht führen, ist insofern zu klären. Hierfür kann ein solches vorgeschlagenes hydrologisches Gutachten wertvolle Daten liefern.
Zudem ist die Dreilägerbachtalsperre als Trinkwassertalsperre konzipiert. Sie stellt einen wichtigen Baustein zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in der Region dar. Im Rahmen eines angepassten Talsperrenmanagements wäre daher unbedingt die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung bei gleichbleibender Rohwasserqualität zu gewährleisten. Auswirkungen auf die Betriebsabläufe der Wasseraufbereitungsanlage (Filterwerk Roetgen) sind bei einem angepassten Talsperrenmanagement zu berücksichtigen. Ausführungen zu dieser Thematik hat es in der Vergangenheit schon von Seiten der WAG, der Bezirksregierung Köln und des MUNV gegeben. (Z.B. Anlagen zum Ratsbeschluss der Gemeinde Roetgen unter folgendem Link: https://ratsinfo.roetgen.de/public/vo020?VOLFDNR=1448&refresh=false&TOLFDNR=6053 )
Inwieweit eine Anpassung des Talsperrenmanagements in der vorgeschlagenen Art tatsächlich zu einer Reduzierung der Hochwassergefahr für die Unterlieger führt, lässt sich unter Berücksichtigung der vorhandenen Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend entscheiden. Auch für diese Beurteilung ist ein solches o.g. Gutachten erforderlich.
Die Talsperrenaufsicht liegt bei der Bezirksregierung Köln, eine Anpassung des Betriebsplanes wäre nach Antrag der WAG durch die Bezirksregierung Köln zu prüfen und zu genehmigen. Die in den o.g. Anträgen vorgeschlagene Vorgehensweiseist insoweit verfahrensrechtlich korrekt gewählt, dieser Schritt kann sinnvollerweise jedoch erst nach Erstellung eines solchen o.g. Gutachtens erfolgen.
Vor diesem Hintergrund ergibt sich, dass die StädteRegion Aachen, da weder Betreiberin der Wassergewinnungs- und aufbereitungsanlage noch Genehmigungsbehörde für diese, in dieser Angelegenheit keine originäre Zuständigkeit hat. Dennoch unterstützt die StädteRegion die Kommunen infolge des Hochwasserereignisses aktiv über umfangreich aufgebaute Strukturen im städteregionalen Hochwasserrisikomanagement. Vor diesem Hintergrund wurde dieser Aspekt bereits in der AG Inde mit allen Beteiligen umfangreich erörtert und thematisiert, mit den Ergebnis, dass die Dreilägerbachtalsperre als Trinkwassertalsperre konzipiert ist und nicht für den Hochwasserschutz ausgelegt ist.
Der Auftrag, an das Land (hier MUNV) heranzutreten, um eine solche gutachterliche Prüfung zu erbitten - ggfs. auch für eine temporäre Lösung -, sollte daher den Anträgen in den jeweiligen Kommunen entsprechend federführend durch die Anliegerkommunen Gemeinde Roetgen und Stadt Stolberg als für den Hochwasserschutz originär zuständige Kommunen erfolgen. Wobei die StädteRegion Aachen die Gemeinden hier gerne über die in etablierten Strukturen entsprechend unterstützt. Insbesondere kann die Verwaltung einen Beitrag zur fachlichen Diskussion leisten sowie bei der Festlegung des fachlichen Untersuchungsrahmen für ein mögliches Gutachten behilflich sein.
Rechtslage
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. Gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe s KrO NRW ist der Städteregionstag zuständig für die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
