Beschlussvorlage - 2025/0189-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.                  Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidung:

  1. Der Mitgliedsbeitrag Metropolregion Rheinland e.V. (22.000,- Euro) bei Sachkonto A/549300 "Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine und Institutionen" im Produkt 15.01.01 „Wirtschaftsförderung, Strukturentwicklung und Europa“ wird im Haushalt 2025 mit einem Sperrvermerk versehen. Zur Aufhebung des Sperrvermerks ist ein Beschluss des Städteregionsausschusses erforderlich.
  2. Die Verwaltung wird darum gebeten, spätestens zur Sitzung des Städteregionstags am 10.04.2025 einen möglichen Zeitplan für einen Austritt der StädteRegion Aachen aus dem Metropolregion Rheinland e.V. vorzulegen.

 

  1.                  Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den benachbarten Gebietskörperschaften in der Region Aachen, den Kammern sowie dem Region Aachen Zweckverband den Austritt aus dem Metropolregion Rheinland e.V. zum 31.12.2025 zu erörtern und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus am 21.05.2025 eine entsprechende Beschlussvorlage für den folgenden SRA/SRT einzubringen. 

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Sachlage

Mit Antrag vom 30.01.2025 bitten die SPD-Städteregionstagsfraktion, die FDP-Städteregionstagsfraktion und die Unabhängige PARTEI PIRATEN-Städteregionstagsfraktion, den Punkt „Zukünftige Mitgliedschaft der StädteRegion Aachen im Metropolregion Rheinland e.V.“ auf die Tagesordnung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammen­arbeit und Tourismus, des Städteregionsausschusses und des Städteregionstages zu nehmen und den Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen.

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Die StädteRegion Aachen ist seit 2017 Gründungsmitglied im Metropolregion Rheinland e.V. (s. SV-Nr.: 2017/0052). Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 22.000 Euro  und wurde ab dem Haushaltsjahr 2022 verstetigt (SV-Nr.: 2021/0102). Für das Haushaltsjahr 2025 wurde der Mitgliedsbeitrag gemäß der Satzung des Metropolregion Rheinland e.V. bis zum 31.01.2025 angewiesen, sodass ein Sperrvermerk für das Haushaltsjahr 2025 nicht mehr wirksam würde.

 

Die Metropolregion Rheinland (MRR) – im Jahr 2017 gegründet – ist mit dem Ziel angetreten, die Kräfte aller ihrer Mitglieder (35 insgesamt) zu bündeln, um das Rheinland im nationalen, europäischen und globalen Wettbewerb zu positionieren und die Region als Wohn-, Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort noch attraktiver zu gestalten. Die Akteure wollen das Rheinland stärken und nach innen und außen vermarkten. Wesentliche Handlungsfelder sind Verkehr und Infrastruktur, Energie und Transformation sowie Profilierung und Identifikation.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-) regi­o­nale Zusammenarbeit und Tourismus am 17.05.2023 hat der Geschäfts­führer des Metropolregion Rheinland e.V., Thomas Schauf, zuletzt über die Arbeits­schwerpunkte und Perspektiven des Vereins berichtet (SV-Nr.: 2023 /0194).

 

In den letzten Jahren konnten diese Ziele gerade durch die häufigen Wechsel auf der Position der Geschäftsführung nicht bzw. kaum erreicht werden. Es stellt sich daher in den Gebietskörperschaften der Region Aachen die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Fortführung der eigenständigen Mitgliedschaft. Die Region könnte allerdings weiterhin über den Region Aachen Zweckverband im Metropolregion Rheinland e.V. vertreten bleiben. Eine regionale Verständigung über ein gemeinsames Vorgehen wird durch die Verwaltung angestrebt.

 

Gemäß der Satzung des Metropolregion Rheinland e.V. muss unter §4 „Ende der Mitgliedschaft“ Punkt 2 der Austritt bis zum Ende des dritten Quartals des laufenden Jahres schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

 

Rechtslage

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Die Mitgliedschaft im Metropolregion Rheinland e.V. ist eine freiwillige Aufgabe.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im vorläufigen Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2025 sind im Produkt 15.01.01 unter dem Sachkonto 549300 „Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine und Institutionen“ 22.000 Euro für den Mitgliedsbeitrag an den Metropolregion Rheinland e.V. eingeplant.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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