Beschlussvorlage - 2025/0182
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramme - NRW-Bank-Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW, Umsetzung der Kommunalinvestitionsförderungsgesetze (KInvFG I) 1. Tranche und (KInvFG II) 2. Tranche und Gigawatt; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 61 - Immobilienmanagement
- Verfassend:
- Anja Reinke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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26.02.2025
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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13.03.2025
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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10.04.2025
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Beschlussvorschlag
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
- Er beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der in den Anlagen 1-5 zur Sitzungsvorlage 2025/0182 aufgeführten Maßnahmen zu den Förderprogrammen DigitalPakt Schule 2020 NRW, NRW.Bank.Gute Schule 2020, KInvFG II und I sowie Gigawatt. Das Förderprogramm Gigawatt fördert die Errichtung von PV Anlagen inkl. Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden im Rheinischen Revier.
- Er stellt fest, dass aufgrund des hohen Bedarfs für eigene Einrichtungen und für Maßnahmen in eigenen Aufgabenbereichen eine mögliche Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte nur dann in Betracht kommt, wenn die Fördermittel für städteregionale Maßnahmen nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden.
- Er stellt darüber hinaus fest, dass das derzeit geplante Maßnahmenvolumen in Höhe von gesamt 44,562 Mio. € eine Mehrung in Höhe von 0,444 Mio. € gegenüber der Vorlage 2024/0433 aufweist und gesamt 9,509 Mio. € oberhalb des zur Verfügung stehenden Gesamt-Fördervolumens liegt.
Sachlage
Es wird zunächst auf die folgenden Sitzungsvorlagen verwiesen:
- 2017/0070-E2 Förderprogramm – NRW.Bank.Gute Schule 2020
- 2017/0072-E1 Fortschreibung des Kommunalinvestitionsförder-programms; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen
- 2017/0489 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG); Umsetzung der 2. Tranche
- 2018/0151 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes (KInvFG); 1. + 2. Tranche
- 2018/0520 Beschlüsse zu NRW.Bank.Gute Schule 2020 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2019
- 2019/0293-E1 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 – und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen
- 2019/0509 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen
- 2020/0146 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
- 2020/0541 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
- 2021/0437 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
- 2022/0079 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
- 2023/0505 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
- 2024/0433 Förderprogramme – NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW, Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme und GigaWatt
Das zur Verfügung stehende Fördervolumen der nunmehr fünf Förderprogramme beträgt in Summe 32,629 Mio. € exklusive des zu tragenden Eigenanteils in Höhe von 2,13 Mio. € bzw. 34,759 Mio. € inkl. des Eigenanteils.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die anteiligen Fördersummen in den jeweiligen Förderprogrammen (gerundete Werte):
Bereits in den o.g. vorherigen Sitzungsvorlagen wurde darauf hingewiesen, dass es innerhalb der Förderprogramme bei den Maßnahmen und Maßnahmensummen wegen „Änderungen am Bau" zu Preisreduzierungen und -steigerungen, und der daraus resultierenden erforderlichen „Optimierung der Fördermittel-Inanspruchnahme" innerhalb der Förderprogramme zu Verschiebungen kommen kann. Aktuell weist aus diesen Gründen das Förderprogramm KInvFG II eine leichte Unterdeckung in Höhe von ca. 35 T€ aus. Folglich sind weitere Maßnahmen zur Einbringung in das Förderprogramm zu berücksichtigen, über die mit der nächsten Beschlussvorlage informiert wird. Ziel ist es, die gesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen.
Die obige Tabelle „Geplante Mittelaufteilung der Förderprogramme“ (Stand: 30.01.2025) weist gegenüber der Vorlage 2024/0433 Änderungen/Verschiebungen in den Förderprogrammen Digitalpakt Schule NRW, Gute Schule 2020, KInvFG II und Gigawatt auf.
Gesamt liegt das derzeit geplante Maßnahmen-Fördervolumen ca. 0,444 Mio. € über dem aus der Vorlage 2024/0433 und damit ca. 9,509 Mio. € über der Summe dessen, was der StädteRegion Aachen an Fördermitteln gesamt zu Verfügung steht. Die genannten Maßnahmensummen basieren auf Kostenschätzungen sowie den Gesamtkosten von bereits fertiggestellten Maßnahmen.
Die tatsächlichen Maßnahmensummen können gegenüber den Kostenschätzungen nach oben oder unten abweichen, da erst mit vorliegenden Ausschreibungsergebnissen, Planungs- und Baufortschritt sowie Schlussrechnungen das Investitionsvolumen ermittelt werden kann. Fertiggestellte Maßnahmen bzw. deren Gesamtkosten weisen teilweise eine Abweichung zu den Kostenschätzungen auf.
Eine Vielzahl der in der Anlage 1 (Digitalpakt) und 3 (KInvFG II) aufgeführten Maßnahmen ist bereits beauftragt und in Bearbeitung bzw. abgeschlossen. Zwischenzeitlich ist die Beauftragung der Digitalisierungsmaßnahmen für die mandatierten Schulen durch die Stadt Aachen erfolgt. Die in der Anlage 2 (Gute Schule 2020) und Anlage 4 (KInvFG I) stehenden Maßnahmen sind bereits fertiggestellt, schlussgerechnet und abgeschlossen. Die in der Anlage 5 (Gigawatt) aufgeführten Maßnahmen sind ebenfalls bereits beauftragt.
Eine dezidierte Übersicht der für die Förderprogramme DigitalPakt Schule NRW, GuteSchule 2020, KInvFG II und KInvFG I sowie Gigawatt (vorgesehenen) Maßnahmen ist den Anlagen 1 - 5 zu entnehmen.
Wesentliche / volumenstarke Änderungen in den Förderprogrammen:
Im Förderprogramm Digitalpakt Schule NRW (Anlage 1) wurde in der Vorlage 2024/0433 beim geplanten Maßnahmenvolumen ein Fördervolumen in Höhe von 15,967 Mio. € benannt. Nach den heutigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass sich das geplante Maßnahmenvolumen auf 16,708 Mio. € erhöhen wird. Dies ist im Wesentlichen auf die erhöhten Marktpreise zurückzuführen.
Das Förderprogramm endete am 31.12.2024. Es war absehbar, dass die für die Arbeiten an den mandatierten Schulen zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von noch ca. 3,36 Mio. € abzgl. Eigenanteil somit ca. 3,02 Mio. € nicht bis zum 31.12.2024 abgerufen werden konnten, weil es seitens der Firmen nicht möglich war, Arbeiten in diesem Umfang zu erbringen und abzurechnen.
Damit keine Fördergelder verloren gehen, hat die StädteRegion Aachen beim Fördermittelgeber eine Verlängerung dieser Frist erbeten. Dem wurde zugestimmt. Die neue Frist wurde auf den 28.02.2025 festgelegt.
Konkret bedeutet das, dass sämtliche Rechnungen bis zum 28.02.2025 von der StädteRegion Aachen zu bezahlen sind. Dies setzt voraus, dass seitens der Stadt Aachen geprüfte und freigegebene Rechnungen vorgelegt werden. Dafür wurde der Stadt Aachen eine Frist bis zum 14.02.2025 eingeräumt.
Insgesamt wurden an den mandatierten Schulen bis Ende Januar 2025 Leistungen im Gegenwert von ca. 2,964 Mio. € erbracht. Die Planungsleistungen, die ebenfalls in einer noch mit der Bezirksregierung Köln abzustimmenden Höhe geltend gemacht werden können, betragen ca. 0,789 Mio. €. Selbst wenn nur ein geringer Teil dieser Planungsleistungen herangezogen werden kann, ist das Ziel, nämlich die Inanspruchnahme der Fördermittel in voller Höhe, erreicht.
Insofern bleibt positiv festzuhalten, dass es in enger Abstimmung mit der Stadt Aachen gelungen ist, den gesamten der StädteRegion Aachen zur Verfügung stehenden Fördermittelbetrag in Höhe von 3,02 Mio. € vorbehaltlich der Prüfung seitens des Fördermittelgebers,fristgerecht in Anspruch nehmen zu können.
Das Förderprogramm Gute Schule 2020 (Anlage 2) wurde mit Abgabe des letzten Verwendungsnachweises am 15.12.2024 an die NRW.Bank mit einer 100%igen – Finanzierung der Förderung in Höhe von 12,768 Mio. € erfolgreich abgeschlossen (vgl. Sitzungsvorlage 2025/0183).
Im Förderprogramm KInvFG II (Anlage 3) wurde in der Vorlage 2024/0433 eine Überdeckung ausgewiesen. Das bedeutet, dass zum damaligen Zeitpunkt planerisch die prognostizierten Maßnahmensummen die zur Verfügung stehenden Fördermittel überstiegen. Nach heutigem Kenntnisstand wird aktuell eine Unterdeckung in Höhe von 0,035 Mio. € aufgrund von Preisschwankungen bzw. Preizreduzierungen ausgewiesen. Es werden weitere in 2025 fertigzustellende Maßnahmen zur Einbringung in das KInvFG II – Förderprogramm berücksichtigt, damit die gesamte Fördersumme abgerufen werden kann.
Im Förderprogramm KInvFG I (Anlage 4) wurden alle Maßnahme durchgeführt, abgeschlossen und alle Mittel von der StädteRegion Aachen vollständig in Anspruch genommen. Seitens des Bundes haben alle Projekte den Status “abgeschlossen” erhalten.
Mit Hilfe des in Anspruch genommenen Förderprogramms Gigawatt ist die Errichtung von PV Anlagen inkl. Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden mit Fördermitteln möglich. Insgesamt ist vorgesehen, an den in der Anlage 5 aufgeführten Schulen, Maßnahmen und Planungsleistungen in Höhe von 1,03 Mio. € zu verausgaben. Davon werden 0,618 Mio. € (netto), das entspricht 0,736 Mio. € (brutto) gefördert.
Bereits im August 2024 hat die Bezirksregierung Köln als für die Gigawattpakt-Förderung zuständige Bewilligungsbehörde gegenüber der StädteRegion Aachen schriftlich bestätigt, dass eine Förderung in der vorgenannten Höhe erfolgen wird. Der formelle Bewilligungsbescheid liegt allerdings noch nicht vor. Im Rahmen der Jahresversammlung zum Gigawattpakt am 27.01.2025 wurde seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW bestätigt, dass sich die Bewilligung durch die Bezirksregierung verzögert. Neben der StädteRegion Aachen warten derzeit weitere Kommunen auf den Erhalt des Bewilligungsbescheids, um mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen zu können.
Rechtslage
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz I
„Förderziel und Fördervolumen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes besagen, dass der Bund zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützt (§ 1 KInvFöG NRW). Hierzu stellt der Bund dem Land NRW einen Betrag in Höhe von 1.125.621.000 € nach Maßgabe des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verfügung.“
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitiosförderungsgesetzes in NRW, mit dem die zweite Fördertranche umgesetzt wird, wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) Ausgabe 2018 Nr. 2 vom 18.01.2018 veröffentlicht und ist somit am 19.01.2018 in Kraft getreten.
Mit dem Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 22.02.2018 über die Bereitstellung von Fördermitteln gemäß § 14 des Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes wurden der StädteRegion Aachen Fördermittel in Höhe von 7.530.197 € (90 % Förderanteil) zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bereitgestellt.
NRW.BANK.Gute Schule 2020
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) erhalten die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen) in Nordrhein-Westfalen vom Land Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen dienen. Die Schulddiensthilfen werden den Kommunen durch vollständige Übernahme ihrer Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro, die im Rahmen des Programms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" aufgenommen werden, gewährt. Kommunen, welche Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen, erstellen ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen. Weiterhin prüfen sie systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude. Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert wird (siehe Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0342). Das Konzept ist unabhängig davon dafür erforderlich, welche Zwecke (Sanierung, Umbau, Neubau, Digitalisierung) mit den Krediten finanziert werden.
DigitalPakt Schule NRW
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW, BASS 11-02 Nr. 34; Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (DigitalPakt Schule NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen, gewährt das Land Nordrhein-Westfallen Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der trägerneutralen Etablierung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen und der Optimierung vorhandener Strukturen.
Gigawatt
Nordrhein-Westfalen treibt den kommunalen Photovoltaik-Ausbau im Rheinischen Revier voran. Über die kommenden vier Jahre stellen der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen für das Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier bis zu 60 Millionen Euro Strukturstärkungsmittel zur Verfügung. Die Förderung umfasst unteranderem „Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher“ sowie „Planungsleistungen zum Photovoltaikausbau“.
Personelle Auswirkungen
keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Der durch die StädteRegion aufzubringende Eigenanteil von mindestens 10 % (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 1. Tranche, 2. Tranche sowie DigitalPakt Schule NRW) und von mindestens 2,50 % für das Programm Gigawatt ist aus dem städteregionalen Haushalt zu tragen. Die im Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 vorgesehenen Maßnahmen werden zu 100 % über die Zuwendung refinanziert.
Ein am Laufzeitende über dem Gesamtfördervolumen hinausgehender Betrag wird über den Haushalt finanziert. Dieser beträgt nach jetzigen Erkenntnissen 9,509 Mio. €.
Die finanziellen Auswirkungen mit Nennung der Haushaltsjahre werden in der jeweiligen Vorlage für die Auftragsvergabe der Einzelmaßnahme dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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41,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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47,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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48,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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40,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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36,5 kB
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