Beschlussvorlage - 2025/0167
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbesetzungen in Gremien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 10 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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27.03.2025
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Geplant
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Städteregionstag
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Entscheidung
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10.04.2025
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Beschlussvorschlag
- Die Städteregionstagsmitglieder beschließen die in der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 2025/0167 dargestellten Umbesetzungen in Gremien mit Wirkung vom 11.04.2025.
- Der Städteregionstag beschließt die in der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage 2025/0167 dargestellten Umbesetzungen in Gremien (wirtschaftliche Beteiligungen) mit Wirkung vom 11.04.2025.
Sachlage
Die CDU-Städteregionstagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 21.02.2025, Herrn Robert Walz, Stolberg, in die Stellvertreterliste der CDU-Städteregionstagsfraktion als stellvertretenden sachkundigen Bürger aufzunehmen. Die entsprechenden Umbesetzungen sind der Anlage 1, Ziffern 11 - 19, zu entnehmen.
Die hinzugezogene Sachverständige im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt, Frau Heike Keßler-Wiertz, fungiert mit Ablauf des 31.12.2024 nicht mehr als Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft (AG) der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege StädteRegion Aachen.
In der Sitzung der AG der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege am 03.02.2025 wurde ein neuer Sprecher gewählt. Die hiermit verbundene Umbesetzung ist in der Anlage 1 unter der Ziffer 20 dargestellt.
Für das verstorbene SRTM Axel Wirtz ist Herr SRTM Jost Nobis mit Wirkung vom 13.01.2025 nachgerückt. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Umsetzungen beantragt die CDU-Städteregionstagsfraktion mit Schreiben vom 05.03.2025. Entsprechende Umbesetzungen sind in Anlage 1 zu Ziffern 21a - 24 und in Anlage 2 zu Ziffern 1 – 5b dargestellt.
Rechtslage
Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlags:
Zuständig für die Entscheidung ist der Städteregionstag.
Der Städteregionsrat ist nicht stimmberechtigt (§ 25 Abs. 2 Satz 4 KrO NRW).
Zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlags:
Zuständig für die Entscheidung ist der Städteregionstag.
Der Städteregionsrat ist stimmberechtigt (§ 25 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW).
Hinsichtlich Unternehmen oder Einrichtungen haben die in deren Gremien bestellte Vertreterinnen und Vertreter der StädteRegion Aachen über die zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen (§ 113 Abs. 6 Satz 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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44,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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47,3 kB
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