Beschlussvorlage - 2025/0160-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er stellt fest, dass die Aufstellung des Haushaltes 2025 mit der Maßgabe des § 9 Satz 2 KrO NRW erfolgt ist, auf die wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen Rücksicht zu nehmen.

 

  1. In der Allgemeinen Regionsumlage werden die Altkreiskommunen sowie in der differenzierten Regionsumlage die Stadt Aachen für 2025 trotz erheblich höherer Belastungen in den Sozialaufwendungen und bei der Umlage an den LVR dennoch durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (rd. 13,8 Mio. €) und durch die Veranschlagung eines globalen Minderaufwands (rd. 19,9 Mio. €) gegenüber der Mittelfrist-planung des Haushalts 2024 in einer Größenordnung von rd. 5,9 Mio. € entlastet.

 

  1. Alle zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen und zusätzlichen Belastungen gegenüber dem Haushaltsentwurf 2025 werden im eigenen Haushalt kompensiert und nicht in Form der Erhöhung des Allgemeinen Umlagesatzes an die regionsangehörigen Kommunen bzw. des differenzierten Umlagesatzes an die Stadt Aachen weitergegeben.

 

  1. In der differenzierten Jugendamtsumlage kommt es gegenüber dem Haushaltsentwurf zu einer Verbesserung um netto 185.600 € aufgrund der Berücksichtigung der erhöhten Kindpauschalen im KiTa-Bereich.
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Sachlage

In der Sitzung des Städteregionsausschusses am 13.03.2025 wurden die Stellungnahmen der regionsangehörigen Städte und Gemeinden zur Kenntnis genommen und die Verwaltung einstimmig beauftragt, zur Sitzung des Städteregionstages am 10.04.2025 eine Bewertung mit einer Beschlussvorlage vorzubereiten, im Rahmen derer über die Einwendungen beschlossen wird (§ 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW).

Es wird daher zunächst auf die Sitzungsvorlage 2025/0160 für die Sitzung des SRA am 13.03.2025 verwiesen, der als Anlagen u.a. die Stellungnahmen aller regionsangehöriger Kommunen im Rahmen des Benehmensverfahrens beigefügt waren.

 

  1. Weitergabe positiver Entwicklungen gegenüber den Eckdaten
  1. Kompensation von Verschlechterungen gegenüber den Eckdaten
  2. Weitergabe von konkreten Verbesserungen gegenüber den Eckdaten (z.B.  Umlage LVR)

 

Positive Entwicklungen und konkrete Verbesserungen (z.B. in Form einer Umlagesenkung des LVR) gegenüber den Eckdaten sollen durch eine Senkung der Umlage weitergegeben werden. Verschlechterungen sollen dagegen ohne Umlageerhöhung im eigenen Haushalt der StädteRegion aufgefangen werden.

 

Würdigung

Gegenüber den Eckdaten haben sich einige Änderungen ergeben, die in Summe innerhalb des Haushalts kompensiert werden konnten und nicht zu einer Anhebung des Umlagesatzes für die Allgemeine Regionsumlage führen.

Die Summe aller Veränderungen führt nach den Finanzierungsregelungen für die Stadt Aachen zu einer gegenüber dem Haushaltsentwurf für 2025 um rd. 60 T€ höheren Umlage.

 

  1. Eindämmung der Entwicklung der differenzierten Jugendamts-umlage

 

Die Entwicklung der Jugendamtsumlage wird mit Sorge beobachtet und es werden Strategien eingefordert, die galoppierende Entwicklung des Umlagebedarfs einzudämmen.

 

Würdigung

In enger Abstimmung mit den regionsangehörigen Kommunen wurden in der sog. „AG Jugendhilfe“ unter Beteiligung der HVB/Kämmerer der Jugendamtskommunen einvernehmlich die Eckdaten und Zahlen zum Jugendamtshaushalt 2025 besprochen. Dabei wurden gegenüber den ursprünglich präsentierten Zahlen weitere Einsparpotenziale identifiziert und in der Veranschlagung realisiert. Eine nochmalige positive Veränderung der Jugendamtsumlage um 185.600 € gegenüber dem Haushaltsentwurf 2025 ergibt sich durch die im Dezember 2024 angehobenen und im Rahmen der Haushaltsverabschiedung zu berücksichtigenden erhöhten Zuweisungen bei den Kindpauschalen.

 

  1. Verfolgung und Ausschöpfung aller Konsolidierungspotenziale

 

Die StädteRegion soll alle sich bietenden Konsolidierungspotenziale verfolgen, größtmöglich ausschöpfen und zur Senkung des Umlagebedarfs einsetzen. Dabei wird insbesondere auf die jährliche Personalkostensteigerung verwiesen.

 

Würdigung

Im Rahmen des erstmals im Haushalt 2025 veranschlagten globalen Minderaufwands ist eine stringente Haushaltsbewirtschaftung unumgänglich, welche durch ein engmaschiges Controlling begleitet wird. Dies schließt natürlich auch die freiwilligen Leistungen und die Personalaufwendungen ein. Dennoch ergeben sich personelle Mehrbedarfe aus unterschiedlichen Gründen (z.B. Fallzahlensteigerungen und veränderte bzw. erhöhte gesetzliche Anforderungen im Ausländeramt; Intensivierung der Geschwindigkeitsüberwachung und daraus resultierende Steigerungen der Verwarnungs- und Bußgeldfälle mit entsprechend erhöhtem Personalbedarf, aber auch der korrespondierenden Erträge; erhöhte Anforderungen an die IT-Sicherheit; Katastrophenvorsorge und Hochwasserrisikomanagement; gesetzliche Anforderungen im Brandschutz etc.), die innerhalb des Personalbewirtschaftungskonzeptes durch den Städteregionstag beschlossen wurden (vgl. SV 2024/0340, SRT 10.10.2024).

 

  1. Verursachergerechte Fortschreibung und Umstellung der ÖPNV-Umlage auf ein gerechtes System

 

Der zwischen den regionsangehörigen Kommunen (ohne Stadt Aachen) vereinbarte Verteilungsschlüssel (70 % Linienzeit/Woche und 30 % Wg-Nutz-km/Woche) soll verursachergerecht fortgeschrieben und auf ein gerechtes System umgestellt werden.

 

Würdigung

Der vereinbarte und aktuell gültige Schlüssel ist Basis für die Verteilung der differenzierten ÖPNV-Umlage. Sofern die derzeitigen Überlegungen zu einem neuen Schlüssel führen, der zwischen allen Kommunen vereinbart wird, wird dieser neue Schlüssel ab seiner Geltung und Ermittlung für die Berechnung der Umlage zugrunde gelegt.

 

 

Rechtslage

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für den Erlass der Haushaltssatzung zuständig.

 

Die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind als Einwendungen im Sinne des § 55 Abs. 2 KrO NRW zu werten und dem Städteregionstag zusammen mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung und deren Anlagen zur Kenntnis zu geben. Die zum Zeitpunkt der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 am 20.01.2025 vorliegenden Stellungnahmen waren dem Entwurf beigefügt. Die danach am 29.01.2025 eingegangene Stellungnahme der Stadt Aachen war, wie alle übrigen Stellungnahmen, der Sitzungsvorlage 2025/0160 für den Städteregionsausschuss am 13.03.2025 beigefügt. Mit Einladung zur öffentlichen Sitzung des Städteregionsausschusses am 13.03.2025 wurde den regionsangehörigen Kommunen gem. § 55 Abs. 2 S. 2 KrO NRW Gelegenheit zur Anhörung gegeben. Davon haben die Kommunen keinen Gebrauch gemacht. Über Einwendungen der Kommunen entscheidet der Städteregionstag in öffentlicher Sitzung. Die Städteregion teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

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gez.: Dr. Grüttemeier

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