Beschlussvorlage - 2025/0143

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag stimmt der Erhöhung der Verbandsumlage des Region Aachen Zweckverband in Höhe von 6.008,00 Euro für das Haushaltsjahr 2025 zu. Diese Erhöhung wird vollständig für den gestiegenen Mitgliedsbeitrag im EVTZ Euregio-Maas-Rhein aufgewendet.

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Sachlage

Die StädteRegion ist mit einem Anteil von 20 % an dem Region Aachen Zweckverband unmittelbar beteiligt. Der Region Aachen Zweckverband organisiert die politische und administrative Zusammenarbeit der Verbandsmitglieder mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Region.

 

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich im Wesentlichen auf eine Mustervorlage des Region Aachen Zweckverbandes.

 

Sachlage:

Die Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverbands hat die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 und die sich daraus ergebenden Umlagebeiträge der Verbandsmitglieder in ihrer Sitzung am 01.12.2023 beschlossen.

 

Der Region Aachen Zweckverband (RAZV) ist Mitglied des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) Euregio Maas-Rhein, an den ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu entrichten ist. Dieser Beitrag betrug bisher jährlich 117.589,68 Euro. Im Haushalt des RAZV ist dieser Aufwand, neben weiteren Beitragsaufwendungen, im Produkt 0101 (Allgemeine Verwaltung), Sachkonto 54 040 20 (Beiträge an Vereine) abgebildet und mit diesem Ansatz in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben.

 

Am 27.11.2024 tagten der Vorstand und die Versammlung des EVTZ Euregio Maas-Rhein. In der Sitzung der Versammlung wurde der Haushalt 2025 des EVTZ beschlossen. Dazu gehören auch die Mitgliedsbeiträge der Partnerregionen des EVTZ (RAZV, Provinzen niederländisch und belgisch Limburg, Provinz Lüttich, Ostbelgien).

 

Jedes Jahr werden die Gehälter der Arbeitnehmer von Unternehmen, an die Lebenshaltungskosten angepasst. In Belgien wird dies als Indexierung der Gehälter bezeichnet. In der Satzung des EVTZ heißt es in Artikel 18 „Finanzierung; Rechnungswesen; Haushalt“ unter Punkt 3: „Der Jahresbeitrag wird alle drei Jahre in Bezug auf die belgischen Lohn- und Lebenshaltungskosten indexiert.“ Die Indexierung für den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2024 liegt aktuell bei 17,70 Prozent (öffentlich auf Statbel einzusehen https://statbel.fgov.be/de/themen/verbraucherpreise/verbraucherpreisindex#documents) und hat zur Folge, dass sich aufgrund der Lohnsteigerungen der Mitgliedsbeitrag des RAZV an den EVTZ für das Jahr 2025 um 20.814,97 Euro erhöht. Weiter heißt es in der Sitzungsvorlage des EVTZ: „Sollte zwischen Oktober und Dezember eine nennenswerte Indexierung stattfinden, wird der EVTZ-Versammlung die Möglichkeit der Inklusion dieser Steigerung in den Haushalt zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgeschlagen.“ Nach Rückfrage beim EVTZ wird von einer weiteren Indexierung von 3,5 Prozent ausgegangen. Dies würde eine weitere Erhöhung des Mitgliedsbeitrages um 4.152,15 Euro bedeuten. Insgesamt beträgt die Erhöhung somit 24.967,12 Euro.

 

Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2024/2025 des RAZV im Frühjahr 2023 war diese Erhöhung nicht absehbar. Die Aufwendungen für den Mitgliedsbeitrag an den EVTZ wurden wie oben beschrieben im Haushalt des RAZV mit den zum damaligen Zeitpunkt einschlägigen 117.589,68 Euro fortgeschrieben. Die Erhöhung des EVTZ-Mitgliedsbeitrages um voraussichtlich 24.967,12 Euro ist somit im Haushalt des RAZV nicht gedeckt.

 

Nach Beratung in der Verbandsversammlung des RAZV am 22.11.2024 wurde die Geschäftsführerin beauftragt, dem Haushalt 2025 des EVTZ in der Sitzung am 27.11.2024 zunächst nur unter Gremienvorbehalt zuzustimmen und eine Mustervorlage für die Gebietskörperschaften anzufertigen, damit diese in ihren Gremien die entsprechenden Beschlüsse herbeiführen können.

 

Für die StädteRegion Aachen bedeutet die vorgenannte Erhöhung des Mitgliedbeitrages eine Erhöhung der RAZV-Verbandsumlage in Höhe von 6.008,00 Euro (s.u.)

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund der inhaltlichen und tatsächlichen Unabweisbarkeit der oben genannten Erhöhung des Mitgliedsbeitrags vor, der auf die StädteRegion Aachen entfallenden Umlageerhöhung im Umfang von 6.008 € zuzustimmen.

 

Rechtslage

Gemäß § 26 Abs. 1 KrO NRW beschließt der Städteregionstag über die Angelegenheiten des Kreises, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen oder die er sich vorbehält, soweit nicht in der KrO NRW etwas anderes bestimmt ist.

 

Die den Haushalt des Zweckverbandes Region Aachen betreffenden Entscheidungen müssen von den jeweiligen Verbandsmitgliedern getroffen werden. Die Mitgliedschaft im Region Aachen Zweckverband ist eine freiwillige Maßnahme der StädteRegion Aachen.

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Personelle Auswirkungen

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Eine Erhöhung der Verbandsumlage um 24.967,12 Euro ergibt für die Verbandsmitglieder folgende Umlageerhöhungen an den RAZV im Jahr 2025:

 

 

Die Umlage an den Region Aachen Zweckverband wird im Produkt 15.02.01, Sachkonto 537920, ausgewiesen. Die Höhe des Anteils der StädteRegion Aachen an der Verbandsumlage betrug im Haushaltsjahr 2024 414.374 €. Im Haushaltsentwurf 2025 wurde die Verbandsumlage mit 422.455 € veranschlagt, da mit einem leicht erhöhten Finanzierungsbedarf für den RAZV gerechnet wurde. Im Hinblick auf den darüber hinausgehenden Anteil der StädteRegion Aachen an der Verbandsumlage des Zweckverbandes Region Aachen zur Finanzierung des EVTZ-Mitgliedsbeitrages wird über die Änderungsliste der Verwaltung für den Haushalt 2025 eine Erhöhung um weitere 6.008 € auf 428.463 € vorgeschlagen.

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gez.: Dr. Grüttemeier

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