Beschlussvorlage - 2025/0127
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 10 - Zentrale Dienste
- Verfassend:
- Yasemin Sarioglu
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen
|
Vorberatung
|
|
|
19.03.2025
| |||
●
Erledigt
|
|
Städteregionsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
27.03.2025
| |||
●
Geplant
|
|
Städteregionstag
|
Entscheidung
|
|
|
10.04.2025
|
Sachlage
Im Stellenplan 2025 werden Stellen im Umfang von 2219,60 benötigt.
Der Stellenbedarf wurde wie folgt ermittelt:
|
|
Ausgangspunkt für den Stellenplan 2025 ist der Stellenplan 2024, welcher vom Städteregionstag am 14.12.2023 beschlossen wurde. |
2217,00 Stellen |
|
|
|
|
Sitzungsvorlagen-Nr. 2025/0126 |
+ 2,60 Stellen
|
3. Stellenplanauswirkungen 2025 - „Sonderbereiche“ |
|
Jobcenter
|
|
Gemäß Beschluss der Trägerversammlung vom 25.05.2024 ergibt sich für den Stellenplan 2025 keine Veränderung. |
+/- 0,00 Stellen
|
Kindertagesstätten |
|
Für den Bereich der Kindertagesstätten ergeben sich für den Stellenplan 2025 weder personelle Mehrbedarfe noch Einsparungen. |
+/- 0,00 Stellen
|
Anwärter_innen
|
|
Sitzungsvorlagen-Nr. 2025/0125
|
+/- 0,00 Stellen
|
SUMME |
|
GESAMTSUMME |
2219,60 Stellen |
Insgesamt ergibt sich für den Stellenplan 2025 ein Bedarf an Stellen im Umfang von 2219,60.
Der Stellenplan wird um einen Stellenumfang von 2,60 erhöht. Die Stellen verteilen sich wie folgt:
437,02 Stellenanteile für Beamt_innen
1782,58 Stellenanteile für Tarifbeschäftigte
Die Verteilung der Stellen auf die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Stellenplan 2025.
Befristete Mehrbedarfe werden an dieser Stelle nicht aufgeführt, da diese keine Auswirkung auf den Stellenplan 2025 haben.
Rechtslage
Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g) KrO ist der Städteregionstag für den Erlass des Stellenplanes zuständig.
Personelle Auswirkungen
Der vorgeschlagene Beschluss hat keine unmittelbaren personellen Auswirkungen.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Die Personalkosten für die hier aufgeführten Stellen sind im Haushaltsentwurf 2025 bereits eingeplant bzw. sind bei entsprechender Beschlussfassung im Rahmen der politischen Beratung über die Haushaltsplanung 2025 durch die Veränderungsliste zu ergänzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
