Beschlussvorlage - 2025/0127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag beschließt den der Sitzungsvorlage 2025/0127 als Anlage beigefügten Stellenplan 2025 für die StädteRegion Aachen.

 

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Sachlage

 

Im Stellenplan 2025 werden Stellen im Umfang von 2219,60 benötigt.

 

Der Stellenbedarf wurde wie folgt ermittelt:

 

  1. Ausgangspunkt

 

Ausgangspunkt für den Stellenplan 2025 ist der Stellenplan 2024, welcher vom Städteregionstag am 14.12.2023 beschlossen wurde.

2217,00 Stellen

 

 

  1. Stellenplanauswirkungen 2025 – Allgemeine Verwaltung

Sitzungsvorlagen-Nr. 2025/0126

+ 2,60 Stellen

 

3. Stellenplanauswirkungen 2025 - „Sonderbereiche“

Jobcenter

 

 

Gemäß Beschluss der Trägerversammlung vom 25.05.2024 ergibt sich für den Stellenplan 2025 keine Veränderung.
 

+/- 0,00 Stellen

 

 

 

Kindertagesstätten

 

Für den Bereich der Kindertagesstätten ergeben sich für den Stellenplan 2025 weder personelle Mehrbedarfe noch Einsparungen.

+/- 0,00 Stellen

 

 

 

Anwärter_innen

 

 

Sitzungsvorlagen-Nr. 2025/0125

 

+/- 0,00 Stellen

 

SUMME
 

+ 2,60 Stellen

GESAMTSUMME

2219,60 Stellen

 

Insgesamt ergibt sich für den Stellenplan 2025 ein Bedarf an Stellen im Umfang von 2219,60.

 

Der Stellenplan wird um einen Stellenumfang von 2,60 erhöht. Die Stellen verteilen sich wie folgt:

 

437,02  Stellenanteile für Beamt_innen

 

1782,58 Stellenanteile für Tarifbeschäftigte

 

Die Verteilung der Stellen auf die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Stellenplan 2025.

 

Befristete Mehrbedarfe werden an dieser Stelle nicht aufgeführt, da diese keine Auswirkung auf den Stellenplan 2025 haben.

 

Rechtslage

 

Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g) KrO ist der Städteregionstag für den Erlass des Stellenplanes zuständig.

 

 

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Personelle Auswirkungen

 

Der vorgeschlagene Beschluss hat keine unmittelbaren personellen Auswirkungen.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

 

Die Personalkosten für die hier aufgeführten Stellen sind im Haushaltsentwurf 2025 bereits eingeplant bzw. sind bei entsprechender Beschlussfassung im Rahmen der politischen Beratung über die Haushaltsplanung 2025 durch die Veränderungsliste zu ergänzen.

 

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In Vertretung:

gez.: Nolte

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Anlagen

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