Beschlussvorlage - 2024/0540-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Stipendien für Meisterinnen und Meister in der StädteRegion Aachen - Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 27.11.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 85 - Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt
- Verfassend:
- Thomas Bausch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
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Vorberatung
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20.02.2025
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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13.03.2025
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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10.04.2025
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Beschlussvorschlag
Der Städteregionstag beauftragt die Verwaltung, ein Gesamtkonzept für ein Stipendienprogramm für angehende Meisterinnen und Meister in der gesamten StädteRegion Aachen zu erarbeiten und in der nächsten Sitzung des Städteregionstages vorzulegen. Die Stipendienprogramme der Kreise Euskirchen und Düren sollen hierbei als Anregung dienen. Die Verwaltung wird gebeten, die Handwerkskammer sowie die Kreishandwerkerschaft in die Konzepterstellung einzubeziehen.
Sachlage
Die FDP-Städteregionstagsfraktion hat mit Schreiben vom 27.11.2024 beantragt, den Tagesordnungspunkt „Stipendien für Meisterinnen und Meister in der StädteRegion Aachen“ in die Tagesordnung aufzunehmen. (s. SV-Nr. 2024/0540).
Das Handwerk ist ein zentraler Wirtschaftsfaktor in der StädteRegion Aachen. Es sichert mit seiner Vielfalt an Gewerken und Dienstleistungen Arbeitsplätze und trägt zur regionalen Wertschöpfung bei. Angesichts des Fachkräftemangels wird die Gewinnung und Ausbildung von Handwerkerinnen und Handwerkern immer wichtiger.
Besonders die Meisterinnen- und Meisterausbildung ist für Handwerkerinnen und Handwerker eine Herausforderung: Sie erfordert neben dem Berufsalltag zusätzliches Engagement und bringt finanzielle Belastungen wie Unterrichts- und Prüfungskosten mit sich. Um engagierte Meisterinnen und Meister in der Region zu halten, könnte ein sogenanntes Meisterinnen- und Meisterstipendium an eine Berufsausübung in der Region von fünf Jahren gekoppelt werden.
Dieses Stipendium unterstützt Gesellinnen und Gesellen anerkannter Handwerksberufe finanziell in der Weiterbildung zum Meistertitel und erzielt eine nachhaltige Fachkräftebindung an das Gebiet der StädteRegion Aachen. Als Grundlage eines solchen Programms könnten der Verwaltung die Stipendienprogramme der Kreise Euskirchen und Düren bzw. deren Förderrichtlinien dienen (s. Anlagen).
Die Verwaltung sieht bei der Erstellung eines Konzepts für ein entsprechendes Stipendienprogramm mögliche Synergien in der Schaffung eines gemeinsamen Angebots des Meisterinnen- und Meisterstipendiums mit den Kreisen Düren und Euskirchen. Hierzu sollte das Förderkonzept nicht nur analog zu den Förderrichtlinien der o. g. Kreise gestaltet, sondern ein regionales Meisterinnen- und Meisterstipendium einschl. eines gemeinsamen Auswahlgremiums (zuständige Dezernate, technische Berufskollegs, Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaften und Gleichstellungsbeauftragte) geprüft werden.
Das Meisterstipendium variiert nach Ausbildungstyp und Ausbildungsdauer. Zudem erschweren unterschiedliche Ausbildungslängen und der nicht immer gegebene Gesellenbrief eine einheitliche Förderregelung im Handwerk.
Der Bedarf sowie die Zahl der Stipendien für angehende Meisterinnen und Meister in der StädteRegion Aachen könnte sich an der Einwohnerzahl orientieren. Dies zugrunde gelegt, könnte ein künftiges Stipendienprogramm in der StädteRegion Aachen für bis zu fünf Bewerbende gut angenommen werden. Wenn Stipendiaten das hier relevante Meisterinnen- und Meisterstipendium erhalten und die Meisterschule für ein Jahr in Vollzeit besuchen, beträgt die monatliche Fördersumme pro Stipendium 416,67 Euro, was einer jährlichen Gesamtförderung von 5.000 Euro pro Stipendiaten entspricht. Die Verwaltung nimmt für die StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) fünf Stipendiaten mit einem Fördervolumen von insgesamt maximal 25.000 Euro pro Förderjahr an.
Im Kreis Düren beträgt die Förderhöhe 6.000 Euro pro Stipendiaten (derzeit viermal vergeben) und im Kreis Euskirchen 4.000 Euro (derzeit zweimal vergeben). Die Auszahlung erfolgt monatlich gestaffelt.
Aus Gesprächen mit den Kreisen Düren und Euskirchen sind bereits folgende Sachlagen bekannt:
Stipendien können als Einkommen auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet werden, es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. zweckgebundene Stipendien für Lehrmaterialien. Im Kreis Euskirchen kam es zur Verrechnung von Meisterstipendium und Aufstiegs-BAföG. Hierzu gilt es Rechtssicherheit zu erlangen, um ein diskriminierungsfreies Stipendienkonzept zu gestalten.
Einkommensteuerfrei sind Stipendien laut § 3 Nr. 44 EStG, wenn sie der Ausbildung dienen, aus öffentlichen Mitteln stammen, keine Gegenleistung erfordern und angemessen sind. Das Meisterstipendium der StädteRegion Aachen könnte wegen der Verpflichtung zur fünfjährigen Tätigkeit vor Ort steuerpflichtig sein, abschließend würde die Verwaltung dies bis zur nächsten Ausschusssitzung mit der Finanzverwaltung klären
Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Beschlussfassung einen Entwurf für ein Stipendienprogramm analog zu den entsprechenden Programmen der beiden o. g. Kreise in der nächsten Sitzung des Städteregionstages vorlegen und die Handwerkskammer Aachen sowie die Kreishandwerkerschaft einbinden.
Die regionsangehörigen Kommunen würden zudem in geeigneter Weise informiert und um aktive Unterstützung bei der Bewerbung des Programms gebeten.
Rechtslage
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. Gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe s KrO NRW ist der Städteregionstag zuständig für die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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139,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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291,8 kB
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