Mitteilungsvorlage - 2025/0125
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplanauswirkungen 2025 – Beamtenanwärter_innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 10 - Zentrale Dienste
- Verfassend:
- Yasemin Sarioglu
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen
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Kenntnisnahme
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19.03.2025
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Kenntnisnahme
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27.03.2025
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Erledigt
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Städteregionstag
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Kenntnisnahme
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10.04.2025
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Sachlage
Im Rahmen der Fortschreibung des Stellenplanes ist es Aufgabe der Verwaltung, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Stellenmehrbedarfe zu ermitteln sowie mögliche Stelleneinsparungen aufgrund Aufgabenwegfalls oder Umorganisation umzusetzen.
Aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren, in denen eine Vielzahl nicht vorhersehbarer Austritte aus verschiedenen Gründen erfolgten, sowie mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung und den Fachkräftemangel werden über den voraussichtlich vorhandenen Bedarf hinaus Nachwuchskräfte ausgebildet.
Im Jahr 2025 werden insgesamt 23 Nachwuchskräfte ihren beamtenrechtlich vorgesehenen Vorbereitungsdienst beenden. Erfolgt eine Übernahme der Beamt_innen, ist es laufbahn- und haushaltsrechtlich grundsätzlich erforderlich, diese in entsprechende Planstellen der Besoldungsgruppen A 6 (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) und A 9 (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt) einzuweisen. Freie und zugleich vergleichbare Stellen im Bereich der tariflich Beschäftigten können hierfür grundsätzlich in Anspruch genommen werden, jedoch ist die Verfügbarkeit entsprechender Stellen zum jetzigen Zeitpunkt nicht gewährleistet.
Derzeit ist noch nicht entschieden, welche anschließenden Einsatzbereiche für die Nachwuchskräfte vorgesehen sind, weshalb noch keine Prüfung erfolgen kann, ob zum entsprechenden Zeitpunkt freie Planstellen im Beamtenbereich in den jeweiligen Organisationseinheiten vorhanden sind. Vor diesem Hintergrund wurden bisher jährlich vorsorglich Stellen eingerichtet und nach Zuweisung der Nachwuchskräfte auf freiwerdende Planstellen im Rahmen des Stellenplanes des Folgejahres wieder in Abzug gebracht.
Anders als in den Jahren zuvor wird zur Vermeidung von jährlichen Stelleneinrichtungen und -streichungen dieses Verfahren dahingehend geändert, ab sofort dauerhaft eine bestimmte Anzahl an Stellen zur Übernahme der Anwärter_innen im Stellenplan vorzuhalten. Es sollen lediglich individuelle Veränderungen vorgenommen werden, sodass jährlich bedarfsgemäß nur noch vereinzelt Stellen eingerichtet oder gestrichen werden und die Übernahme der Anwärter_innen, deren jährliche Anzahl aus diversen Gründen variiert, gewährleistet ist.
Im Stellenplan 2024 bestehen bereits folgende Stellen zur Übernahme der Nachwuchskräfte:
Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (A 6) 5,00 Stellen
Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (A 9) 16,00 Stellen
Eine Nachwuchskraft der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ist „Aufsteiger_in“ aus der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt und wird bereits auf einer Planstelle geführt. Unter Berücksichtigung freier Planstellen zur Besetzung mit Nachwuchskräften und im Hinblick auf die anstehenden Übernahmeentscheidungen ist absehbar, dass keine weitere Stelleneinrichtung erforderlich ist.
Rechtslage
Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g) KrO ist der Städteregionstag für den Erlass des Stellenplanes zuständig.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Im Entwurf des Haushaltes 2025 sind für die Stelleneinrichtungen keine zusätzlichen Personalkosten veranschlagt. Personalkostenansätze sind seitens der Organisationseinheiten aufgabenbezogen im Haushalt 2025 eingeplant und zum Zeitpunkt der Übernahme der Nachwuchskräfte verfügbar.
