Mitteilungsvorlage - 2024/0542

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Beratungsfolge

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Sachlage

Die Städteregion beabsichtigt, im Jahr 2025 eine Satzung für den bodengebundenen Rettungsdienst in der StädteRegion Aachen zu erlassen.

Diese Satzung wird voraussichtlich unterjährig und rückwirkend zum 01. Januar 2025 erlassen.

 

Die Städteregion Aachen befindet sich aktuell in der Einvernehmensherstellung mit den Kostenträgern zur Gebührenkalkulation für die Gebührensatzung für den bodengebundenen Rettungsdienst.

Es ist beabsichtigt, diese Gebührensatzung zum 1.1.2025 zu beschließen. Durch noch offene rechtliche Fragestellungen in den obligatorischen Erörterungen, welche sich in den abschließenden Klärungen befinden, ist absehbar, dass eine neue Gebührensatzung mit neuen und voraussichtlich höheren Gebührensätzen erst im ersten Quartal 2025 rückwirkend zum 1.1.2025 beschlossen werden kann. Damit eine Rückwirkung der Satzung auch im Falle einer Erhöhung der Gebühren rechtlich wirksam ist, ist vorher darauf hinzuweisen.

 

Die Verwaltung bittet daher um Kenntnisnahme.

 

Rechtslage

Das Einvernehmen ist auf Grundlage von §14 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport im Land Nordrhein-Westfalen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) herzustellen.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Als kostenrechnende Einrichtung stehen zur Durchführung des Rettungsdienstes in der StädteRegion Aachen im Produkt 02.05.01 Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

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In Vertretung:

gez.: Nolte

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