Mitteilungsvorlage - 2024/0452
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung und Verpflichtung eines nachgerückten Städteregionstagsmitgliedes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 10 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Städteregionstag
|
Kenntnisnahme
|
|
|
19.12.2024
|
Sach- und Rechtslage
Das Städteregionstagsmitglied Gudrun Ritzen ist am 17.09.2024 verstorben. Für sie ist mit Wirkung vom 30.09.2024 Herr Heiko Franzen, Würselen, in den Städteregionstag nachgerückt.
Gemäß § 46 Abs. 3 KrO NRW i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen werden die Städteregionstagsmitglieder vom Städteregionsrat eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass das Städteregionstagsmitglied durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Städteregion Aachen zu erfüllen.“
Die Formel kann mit dem betreffenden religiösen Zusatz gesprochen werden.
Über die Verpflichtung wird eine von dem Städteregionstagsmitglied und dem Städteregionsrat zu unterzeichnende Niederschrift gefertigt.