Beschlussvorlage - 2024/0536

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Städteregionstag stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW sowie § 7 der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen unabweisbaren erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von bis zu 300.000 € brutto für die Sanierung des Bestandes und Errichtung einer dritten Gruppe des Betriebskindergartens in Aachen zu.

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Sachlage

 

Die Verwaltung hat im November 2021 der Erweiterung des Betriebskindergartens der Städteregion Aachen um eine altersgemischte Gruppe mit 15 bis 20 Plätzen zugestimmt. Die bestehenden Räumlichkeiten, welche bisher vom Pflegekinderdienst des städteregionalen Jugendamtes genutzt wurden, konnten im September 2022 freigezogen werden, so dass mit den vorbereitenden Umbauarbeiten für die dritte Gruppe begonnen werden konnte.

 

Neben der Implementierung der dritten Gruppe wurde die Sanierung der Bestandskita vorgesehen. Diese beinhaltete die Sanierung der WC- und Wickelbereiche nach heutigen Standards sowie die akustische Verbesserung der Gruppenräume und Allgemeinflächen durch Akustikdecken mit integrierten Deckenstrahlheizungen und Beleuchtung. Böden und Wände wurden ebenso saniert, sowie größere Lagerflächen für den Betriebskindergarten durch Einbauschränke mit integrierten Garderoben in den Spielfluren geschaffen. Im Zuge einer bauphysikalischen Untersuchung des Gebäudes wurde der Zustand der Fenster aus energetischer sowie mechanischer Sicht als nicht ausreichend bewertet. Diese wurden deshalb inklusive der außenseitigen Verschattung und innenseitigen Verdunklungen für Schlafräume in das Sanierungspaket aufgenommen und ebenfalls erneuert. Aus energetischen Gründen wurde zusätzlich die Kellerdecke gedämmt.

 

Der Städteregionsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.06.2023 (siehe hierzu Sitzungsvorlagen-Nr. 2023/0177) die Auftragserweiterung der Objektplanung für die Nutzungsänderung zur Errichtung einer dritten Gruppe und Sanierung des Bestandskindergartens beschlossen. 

 

Im Zuge der Bearbeitung der Detailplanung bzw. Planungsfortschreibung bei den Fenster- und Dacharbeiten sind unvorhergesehen Mehrkosten in Höhe von ca. 90.000 € brutto entstanden. Auf Grund unerwarteter hoher Firmenangebotspreise im Rahmen der Vergabeverfahren der Gewerke Maler-, Fenster-, Schreiner-, Heizungs- und Sanitärarbeiten kam es zu Mehrkosten von ca. 140.000 € brutto. Wegen geänderter Nutzeranforderungen für Kücheninstallationen und Medienanschlüsse, mussten im Sanitär- und Elektrobereich Mehrarbeiten von ca. 15.000 € brutto beauftragt werden. Der Mehrmittelbedarf lag insgesamt bei 245.000 € brutto, welcher als unerhebliche außerplanmäßige Auszahlung beantragt und genehmigt wurde.

 

Im Zuge der Ausführung der Sanierung im Bestand sind Mehrmengen und Mehraufwendungen bei den Gewerken Abbruch-, Maler- und Trockenbauarbeiten in Höhe von ca.  30.000 € entstanden. Des Weiteren wurden Leistungen in Höhe von 25.000 € für Rohbauarbeiten aus dem Jahr 2022 für die Errichtung der dritten Gruppe aus dem Haushaltsansatz 2023 beglichen. Somit besteht ein weiterer Mittelmehrbedarf in Höhe von 55.000 € brutto, so dass mit dem Gesamtbedarf von nunmehr 300.000 € nunmehr die Erheblichkeitsgrenze gem. § 7 der Haushaltssatzung für außerplanmäßige Auszahlungen von 250.000 € überschritten und ein Beschluss des Städteregionstages erforderlich wird.

 

Rechtslage

 

Nach § 83 Abs. 2 der GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW ist bei erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen die vorherige Zustimmung des Städteregionstages einzuholen. Laut § 7 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2024 der Städteregion Aachen gelten außerplanmäßige Auszahlungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Haushaltsansatz um mehr als 250.000 € übersteigen.

 

Bei dem ursprünglich kalkulierten Mehrbedarf für das Jahr 2024 in Höhe von 245.000 € handelte es sich um eine unerhebliche außerplanmäßige Auszahlung. Durch die Erhöhung um weitere 55.000 € ergibt sich nunmehr ein Gesamtmehrbedarf von 300.000 €, der einer vorherigen Zustimmung des Städteregionstages bedurft hätte, aber ursprünglich nicht absehbar war. Insofern ist jetzt ein Beschluss des Städteregionstages einzuholen.

 

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Personelle Auswirkungen

 

Keine

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

 

Für die Baumaßnahme sind im Produkt 01.12.02 „Gebäudemanagement für Verwaltungsgebäude“, Teilprodukt 961180 „Gebäude Brabantstraße (Betriebskindergarten), Sachkonto 051101 „Bauten auf fremden Grund und Boden im Bau“, Investitionsnummer I61961180.5 „Sanierung des Bestandes, “ 1.100.000 € Haushaltsmittel vorgesehen, davon 420.000 € für das Jahr 2023 und 680.000 € für das Jahr 2024. Im Zuge des Jahresabschlusses 2023 wurde eine Ermächtigungsübertragung vom Haushaltsjahr 2023 nach 2024 gemäß § 22 KomHVO NRW über die in 2023 nicht verausgabten Mittel in Höhe von 176.805,62 € vorgenommen. 

 

Die Deckung der zusätzlich erforderlichen und nunmehr erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 300.000 € erfolgt aus dem Produkt 01.12.03 „Gebäudemanagement für Schulgebäude“, Teilprodukt 961220 „Berufskolleg in Eschweiler“, Sachkonto 032201, Investitionsnummer I61961220.B „Sanierung der Sporthalle (Hochwasserschaden)“.  

 

Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Bundes und des Landes sowie der Zustimmung der Stadt Aachen als zuständigem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden Zuschüsse zum Erhalt bzw. zur Erweiterung in Höhe von 830.000 € erwartet. Die Antragstellung der Zuschüsse wurde an die Stadt Aachen übertragen.

 

 

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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