Beschlussvorlage - 2024/0517

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m § 53 Abs. 1 KrO sowie § 7 der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen zusätzlichen unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen im Produkt 06.03.01 „Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU)“ bei Investitionsnummer I51KIG718.2, Kostenstelle 551722 „Containerlösung KiTa Simmerath“, Sachkonto 031201 in Höhe von 110.000 € (insgesamt 610.000 € im Haushaltsjahr 2024) brutto zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung in Modulbauweise in Simmerath zu.

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Sachlage

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 beschlossen, ein Modulgebäude für eine viergruppige Kindertageseinrichtung auf dem Gelände des Berufskollegs Simmerath-Stolberg, Standort Simmerath zu errichten (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2022/0424).

 

In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Städteregionstag gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i.v.m § 53 Abs. 1 KrO NRW sowie § 7 der Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 3,55 Mio. € brutto zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung in Modulbauweise zugestimmt (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2023/0134).

 

Mit Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW vom 28.03.2024 wurden dazu unabweisbare erhebliche außerplanmäßige Auszahlungen im Produkt 06.03.01 „Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU)“ bei Investitionsnummer I51KIG718.2, Kostenstelle 551722 „Containerlösung KiTa Simmerath“, Sachkonto 031201 bis zur Höhe von 500.000 € genehmigt. Die Dringlichkeitsentscheidung hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 27.06.2024 genehmigt. (vgl. Sitzungsdrucksachen-Nr. 2024/0126).

 

Hintergrund dieses zusätzlichen Mittelbedarfes war, dass im Rahmen der Erstellung der Genehmigungsplanung beschlossen wurde, das Gebäude nicht nur temporär zu nutzen, sondern eine dauerhafte Nutzung als KiTa zu beantragen. Die Anpassung an etwaige Anforderungen und die damit verbundenen Planänderungen führten zu einer Verlängerung der Genehmigungsphase und verschob den Bauzeitenplan in Gänze.

 

Zwischenzeitlich konnte mit dem Landesjugendamt auch die Förderung durch investive Landesmittel abgestimmt werden. Ein Bewilligungsbescheid des Landes über insgesamt 2.027.500 € (haushaltswirksam in 2024) liegt jetzt vor. Die Gewährung der Landesmittel ist abhängig von einer dauerhaften Nutzungsmöglichkeit -s.o.- (Zweckbindungsfrist 20 Jahre).

 

Für eine dauerhafte Nutzung und durch den Kauf der Anlage haben sich im Vergleich zu einer reinen Übergangslösung maßvolle Anpassungen an der Raum- und Gebäudeausstattung im Interesse dauerhaft guter Arbeitsbedingungen und Aufenthaltsqualität für die Kinder als erforderlich erwiesen.

 

Es erfolgten u.a. notwendige Anpassungen in der Qualität von Wasch- und Pflegebereichen, im Wärme- und Schallschutz, in Wandverstärkungen sowie der Gebäudeleittechnik. Weiterhin wurden ebenso die Außenspielgeräte, die Gestaltung und Größe des Außengeländes mit Spielbereich auf die dauerhafte Nutzung angepasst.

 

Zur Inbetriebnahme und zum sicheren und nachhaltigen Betrieb der Einrichtung sind diese weiteren Beauftragungen im Umfang von 110.000 € unbedingt erforderlich. Da von ihnen die rechtzeitige Bauabnahme sowie die Auszahlung der Landesmittel noch in 2024 abhängt, sind sie auch in zeitlicher Hinsicht unabweisbar.

 

Rechtslage

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW ist bei erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen die vorherige Zustimmung des Städteregionstages einzuholen. Laut § 7 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2024 der StädteRegion Aachen gelten außerplanmäßige Auszahlungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Haushaltsansatz um 250.000 € übersteigen.

 

Da der ursprüngliche Mittelbedarf für 2024 (500.000 €) bereits eine erhebliche außerplanmäßige Auszahlung darstellt, bedarf auch deren Erhöhung um 110.000 € der vorherigen Zustimmung des Städteregionstages.

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Personelle Auswirkungen

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 610.000 € ist aufgrund der jetzt bewilligten und in 2024 außerplanmäßig eingehenden Landeszuschüsse (2.027.500€) -außerplanmäßige Einzahlung- möglich bei:

 

Produkt 06.03.01 „Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU)“

 

Investitionsnummer I51KIG718.2, Kostenstelle 551722 „Containerlösung Kita Simmerath“, Sachkonto 374200.

 

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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