Beschlussvorlage - 2024/0454

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Städteregionstagsmitglieder beschließen die in der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 2024/0454 dargestellten Umbesetzungen in Gremien mit Wirkung vom 20.12.2024.

 

  1. Der Städteregionstag beschließt die in der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage 2024/0454 dargestellten Umbesetzungen in Gremien (wirtschaftliche Beteiligungen) mit Wirkung vom 20.12.2024.
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Sachlage

 

Die CDU-Städteregionstagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 13.11.2024 die in Anlage 1 zu Ziffern 1 - 2 und die in Anlage 2 zu Ziffer 1 dargestellten Umbesetzungen.

 

Die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion beantragt, Frau Anna Kysil in die Stellvertreterliste der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion als stellvertretende sachkundige Bürgerin aufzunehmen. Die entsprechenden Umbesetzungen sind der Anlage 1, Ziffern 3 – 12, zu entnehmen.

 

Herr SRTM Bernd Schwuchow ist mit Ablauf des 06.11.2024 aus der SPD-Städteregionstagsfraktion ausgetreten und steht nicht mehr als stellvertretendes Mitglied für die SPD in den entsprechenden Fachausschüssen zur Verfügung. Mit Wirkung vom 08.11.2024 wurde Herr SRTM Schwuchow in die CDU-Städteregionstagsfraktion aufgenommen. Er behält seine bisherigen Mandate und soll auf Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion in die Stellvertreterliste der CDU-Städteregionstagsfraktion aufgenommen werden. Die hiermit verbundenen Umbesetzungen sind in Anlage 1 unter den Ziffern 13a) – 21b) dargestellt.

 

 

 

Rechtslage

 

Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlags:

Zuständig für die Entscheidung ist der Städteregionstag.

Der Städteregionsrat ist nicht stimmberechtigt (§ 25 Abs. 2 Satz 4 KrO NRW).

 

 

Zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlags:

Zuständig für die Entscheidung ist der Städteregionstag.

Der Städteregionsrat ist stimmberechtigt (§ 25 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW).

 

Hinsichtlich Unternehmen oder Einrichtungen haben die in deren Gremien bestellte Vertreterinnen und Vertreter der StädteRegion Aachen über die zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen (§ 113 Abs. 6 Satz 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW).

 

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In Vertretung:

gez.: Nolte

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Anlagen

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