Mitteilungsvorlage - 2024/0420
Grunddaten
- Betreff:
-
Zentrales Fördermittelmanagement - Jahresbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- S 60 - Zentrales Fördermittelmanagement
- Verfassend:
- Anja Scholl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Kenntnisnahme
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05.12.2024
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Sachlage
Nach Beschluss des Städteregionsausschusses vom 21.09.2023 hat die Verwaltung den Aufbau einer Organisationseinheit „Zentrales Fördermittelmanagement“ begonnen (vgl. SV-Nr.: 2023/0331). Die Stabsstelle im Dezernat IV teilt sich in das aktive und das passive Fördermittelmanagement.
Im aktiven Fördermittelmanagement nimmt die Stabsstelle S 60 als Fördermittelgeberin die Aufgaben im Zusammenhang mit den städteregionalen Förderprogrammen zur Energiewende und Klimaneutralität wahr (Förderrichtlinien regenerative Energien, Photovoltaik und Batteriespeichersysteme, Stecker-PV sowie Dach- und Fassadenbegrünung).
Neben der bereits 2023 digitalisierten Stecker-PV-Förderung wurden im Jahr 2024 die großen Förderprogramme Photovoltaik und Batteriespeichersysteme sowie regenerative Gebäudetechnik mit dem Fachverfahren Formcycle medienbruchfrei konzipiert und für die Bürgerschaft vollständig digital zur Verfügung gestellt. Die Umstellung von einem papiergebundenen Antragsverfahren hin zu einem modernen, softwaregestützten Prozess reduzierte den zeitlichen Bearbeitungsprozess für diese Förderprogramme um knapp sechs Monate im Vergleich zum Vorjahr. Der Prozess wird im kommenden Jahr weiter evaluiert und fortentwickelt.
Am 30.10.2024 hat ein Workshop mit den politischen Fraktionen zu den Förderprogrammen 2025 stattgefunden und die entsprechenden Beschlussvorschläge werden in die Sitzung des Städteregionstags am 19.12.2024 eingebracht, vgl. SV-Nr. 2024/0418. Zum aktiven Fördermittelmanagement wird dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität regelmäßig berichtet, vgl. SV-Nr. 2024/0354.
Der Bedarf eines passiven Fördermittelmanagements wurde bei Veröffentlichung des Gesamtberichtes der überörtlichen Prüfung der Kreise Nordrhein-Westfalens 2021 – 2023 im August 2024 nochmals bestätigt. Über gesamt NRW zeigt sich bei den Kreisen der Bedarf an Optimierung für den Bereich des passiven Fördermittelmanagements, in dem die Verwaltung als Fördermittelnehmerin fungiert.
Die städteregionalen Bedarfe in diesem Bereich decken sich mit denjenigen des Gesamtberichts der überörtlichen Prüfung der gpa NRW 2022/2023 für die StädteRegion Aachen.
Zentrale Forderung der Prüfberichte ist die Einführung einer softwaregestützten Förderdatenbank. S 60 hat in diesem Jahr eine Förderdatenbank aufgebaut, mit der erstmalig ein Überblick über alle Fördermaßnahmen der StädteRegion Aachen geschaffen wird. Darin sind die Förderprogramme den fachlich zuständigen Organisationseinheiten zugeordnet. Daraus ergibt sich folgende, vorläufige Gesamtsumme an Fördermitteln 2024 i.H.v. 103 Mio. €:
Abbildung 1: Lfd. Fördermaßnahmen (Stichtag 15.11.2024)
Abbildung 2: Förderschwerpunkte (Stichtag 15.11.2024)
Hierbei handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung zum 15.11.2024, vorbehaltlich der weiteren Arbeiten an der Förderdatenbank. Die Datenlage wird sich im Rahmen der Aktualisierung der Daten im Zuge des Jahresabschlusses 2024 weiter vervollständigen. Nach Abschluss der erstmaligen Arbeiten an der Förderdatenbank bietet diese einen großen Mehrwert für die Organisationeinheiten:
- Erhöhte Transparenz durch zentrale Informationen
- Bündelung von Informationen über verschiedene Förderprogramme und mehrere Projektbeteiligte an einem Ort. Dies erleichtert die Zusammenarbeit und gewährleistet einen transparenten, laufenden Sachstand zu einzelnen Fördermaßnahmen.
- Wissensmanagement bei hoher personeller Fluktuation bzw. Renteneintritten,
- Risikominimierung im Ablaufprozess der Förderung,
- Ein automatisiertes Projektdatenblatt erleichtert die Dokumentation, z. B. bei Verwendungsnachweisen.
Insgesamt konnte durch die Einrichtung des Zentralen Fördermittelmanagements im Anschluss an den gpa-Bericht eine gute Position erreicht werden, da an allen aufgedeckten Optimierungsbedarfen des Berichtes bereits gearbeitet worden ist.
Neben dem Aufbau der Förderdatenbank ist die Stabsstelle laufend in aktuelle Förderprojekte oder die Fördermittelakquise eingebunden. Das zentrale Fördermittelmanagement ist in den einzelnen Projekten unterstützend tätig, die originäre Zuständigkeit für die Fördermaßnahmen verbleibt bei den fachlich zuständigen Organisationseinheiten. Beispiele sind das Projekt MORO-Modellregion „Mehr Wohnungsbau ermöglichen“ (SV-Nr. 2024/0409), eine Projektskizze im Bereich KoMoNa (Kommunale Modellvorhaben nachhaltige Entwicklung), die Projektanträge im Förderprogramm Gigawattpakt (SV-Nr. 2024/0433), verschiedene Förderprojekte im Bereich der Interreg-Förderung und die fördertechnische Abwicklung der Maßnahmen des Wiederaufbauplans.
Im Jahr 2025 wird S 60 den Prozess der Fördermittelbewirtschaftung bei der StädteRegion Aachen gemeinsam mit den betroffenen Organisationseinheiten weiter ausgestalten. Aufgrund des aktuellen Bedarfs an Haushaltskonsolidierung (§ 9 KrO NRW) ist im Bereich des Fördermittelmanagements die Orientierung an bestehenden Zielsetzungen bzw. Strategien wie z.B. der Klimastrategie, dem Wiederaufbauplan oder der Tourismusstrategie von zentraler Bedeutung.
Rechtslage
§ 9 KrO NRW sieht vor, dass die Kreise ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten haben, dass die Finanzen gesund bleiben. Auf die wirtschaftlichen Kräfte der kreisangehörigen Gemeinden und der Abgabepflichtigen ist Rücksicht zu nehmen. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 77 Abs. 3 GO NRW gilt entsprechend.