Beschlussvorlage - 2024/0433
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramme - NRW-Bank-Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW, Umsetzung der Kommunalinvestitionsförderungsgesetze (KInvFG I) und Gigawatt 1. Tranche und (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 61 - Immobilienmanagement
- Verfassend:
- Anja Reinke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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28.11.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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19.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
- Er beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der in den Anlagen 1-5 und zur Sitzungsvorlage 2024/0433 aufgeführten Maßnahmen zu den Förderprogrammen DigitalPakt Schule 2020 NRW, NRW.Bank.Gute Schule 2020, KInvFG II und I sowie Gigawatt. Das Förderprogramm Gigawatt fördert die Errichtung von PV Anlagen inkl. Batteriespeicher und deren Planungsleistungen auf kommunalen Gebäuden im Rheinischen Revier.
- Er stellt fest, dass aufgrund des hohen Bedarfs für eigene Einrichtungen und für Maßnahmen in eigenen Aufgabenbereichen eine mögliche Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte nur dann in Betracht kommt, wenn die Fördermittel für städteregionale Maßnahmen nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden.
- Er stellt darüber hinaus fest, dass das derzeit geplante Maßnahmenvolumen in Höhe von gesamt 44,118 Mio. € eine Mehrung in Höhe von 6,707 Mio. € gegenüber der Vorlage 2023/0505 aufweist und gesamt 9,015 Mio. € oberhalb des zur Verfügung stehenden Gesamt-Fördervolumens liegt.
Sachlage
Es wird zunächst auf die folgenden Sitzungsvorlagen verwiesen:
- 2017/0070-E2 Förderprogramm – NRW.Bank.Gute Schule 2020
- 2017/0072-E1 Fortschreibung des Kommunalinvestitionsförder- programms; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen
- 2017/0489 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG); Umsetzung der 2. Tranche
- 2018/0151 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes (KInvFG); 1. + 2. Tranche
- 2018/0520 Beschlüsse zu NRW.Bank.Gute Schule 2020 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2019
- 2019/0293-E1 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 – und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen
- 2019/0509 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen
- 2020/0146 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
- 2020/0541 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
- 2021/0437 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
- 2022/0079 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
- 2023/0505 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
Das zur Verfügung stehende Fördervolumen der nunmehr fünf Förderprogramme beträgt in Summe 32,629 Mio. € exklusive des zu tragenden Eigenanteils in Höhe von 2,13 Mio. € bzw. 34,759 Mio. € inkl. des Eigenanteils. Neu hinzugekommen ist das Förderprogramm GigaWatt. Das Förderprogramm GigaWatt fördert die Errichtung von PV Anlagen inkl. Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden im Rheinischen Revier. Über die kommenden vier Jahre stellen der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen für das Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier bis zu 60 Millionen Euro zur Verfügung. Dank der Förderung müssen nur 2,5 Prozent der Gesamtkosten einer PV-Anlage mit und ohne Batteriespeicher aus eigenen Mitteln finanziert werden. Die Voraussetzung hierfür ist ein Eigenverbrauch von 80% des produzierten Stroms. Durch den Einsatz von Solarenergie auf den Gebäuden der Städteregion Aachen anstelle fossiler Energieträger können signifikante Mengen an Kohlendioxid und anderen schädlichen Emissionen vermieden werden. Die Nutzung des selbst erzeugten Solarstroms reduziert zudem den Bezug von Netzstrom und somit auch die Energiekosten.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die anteiligen Fördersummen in den jeweiligen Förderprogrammen (gerundete Werte):
Bereits in den o.g. vorherigen Sitzungsvorlagen wurde darauf hingewiesen, dass es innerhalb der Förderprogramme bei den Maßnahmen und Maßnahmensummen wegen „Änderungen am Bau" zu Preisreduzierungen und -steigerungen, und der daraus resultierenden erforderlichen „Optimierung der Fördermittel-Inanspruchnahme" innerhalb der Förderprogramme zu Verschiebungen kommen kann. Ziel ist es, die gesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen.
Die obige Tabelle „Geplante Mittelaufteilung der Förderprogramme“ (Stand: 17.10.2024) weist gegenüber der Vorlage 2023/0505 Änderungen/Verschiebungen in den Förderprogrammen Digitalpakt Schule NRW, Gute Schule 2020 und KInvFG II auf. Neu hinzugekommen ist das Förderprogramm GigaWatt.
Gesamt liegt das derzeit geplante Maßnahmen-Fördervolumen ca. 6,707 Mio. € über dem aus der Vorlage 2023/0505 und damit ca. 9,015 Mio. € über der Summe dessen, was der StädteRegion Aachen an Fördermitteln gesamt zu Verfügung steht. Die genannten Maßnahmensummen basieren auf Kostenschätzungen sowie den Gesamtkosten von bereits fertiggestellten Maßnahmen.
Die tatsächlichen Maßnahmensummen können gegenüber den Kostenschätzungen nach oben oder unten abweichen, da erst mit vorliegenden Ausschreibungsergebnissen, Planungs- und Baufortschritt sowie Schlussrechnungen das Investitionsvolumen ermittelt werden kann. Fertiggestellte Maßnahmen bzw. deren Gesamtkosten weisen teilweise eine Abweichung zu den Kostenschätzungen auf.
Eine Vielzahl der in den Anlagen 1-3 aufgeführten Maßnahmen ist bereits beauftragt und in Bearbeitung bzw. abgeschlossen. Zwischenzeitlich ist die Beauftragung der Digitalisierungsmaßnahmen für die mandatierten Schulen durch die Stadt Aachen erfolgt. Die in Anlage 4 (KInvFG I) stehenden Maßnahmen sind bereits fertiggestellt, schlussgerechnet und abgeschlossen. Die erstmalig in der Anlage 5 (Gigawatt) aufgeführten Maßnahmen sind ebenfalls bereits beauftragt.
Eine dezidierte Übersicht der für die Förderprogramme DigitalPakt Schule NRW, GuteSchule 2020, KInvFG II und KInvFG I sowie Gigawatt (vorgesehenen) Maßnahmen ist den Anlagen 1 - 5 zu entnehmen.
Wesentliche / volumenstarke Änderungen in den Förderprogrammen:
Im Förderprogramm Digitalpakt Schule NRW (Anlage 1) wurde in der Vorlage 2023/0505 beim geplanten Maßnahmenvolumen ein Fördervolumen in Höhe von 9,336 Mio. € benannt. Nach den heutigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass sich das geplante Maßnahmenvolumen auf 15,967 Mio. € erhöhen wird. Zwischenzeitlich sind die Leistungen für die Digitalisierungsmaßnahmen an den mandatierten Schulen von der Stadt Aachen vergeben worden. Bei den ersten beiden Ausschreibungsrunden wurden keine/keine wirtschaftlichen Angebote abgegeben. Erst in der dritten Ausschreibungsrunde wurden leistungsstarke Unternehmen gefunden und beauftragt. Insgesamt führte das Ausschreibungsprozedere zu weiteren zeitlichen (Bau)Verzögerungen, sodass die vollständige Verausgabung der innerhalb des Bewilligungszeitraumes (31.12.2024) in Summe zur Verfügung stehenden Digitalpaktfördermittel gefährdet ist. Die Bezirksregierung ist der Begründung und Bitte der StädteRegion nachgekommen und hat den Bewilligungszeitraum um zwei Monate, nämlich bis zum 28.02.2025 verlängert. Damit bleiben zwei Monate mehr Zeit, um die Fördermittel zu verausgaben (vgl. Sitzungsvorlage 2023/0531).
Im Förderprogramm Gute Schule 2020 (Anlage 2) verzeichnet die Verwaltung gegenüber der Vorlage 2023/0505 eine Veränderung in Höhe von ca. -0,033 Mio. €. Die Maßnahmen "Erneuerung der Beleuchtung" am BK Eschweiler sowie "Energiesparende Beleuchtung" an der Astrid-Lindgren Schule wurden gestrichen, da sie nicht innerhalb des Förderzeitraumes fertiggestellt werden können. Neu hinzugekommen ist (dafür) die Maßnahme "Erneuerung der Akustikdecken einschl. der Klassenraumbeleuchtung" am BK Herzogenrath.
Es werden nach aktuellem Stand aus diesem Förderprogramm ca. 0,190 Mio. € mehr benötigt, als der StädteRegion Aachen tatsächlich zur Verfügung stehen.
Im Förderprogramm KInvFG II (Anlage 3) wurde in der Vorlage 2023/0505 bereits eine Überdeckung ausgewiesen. Das bedeutet, dass zum damaligen Zeitpunkt planerisch die prognostizierten Maßnahmensummen die zur Verfügung stehenden Fördermittel überstiegen. Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass weiterhin eine Überdeckung in Höhe von 0,021 Mio. € ausgewiesen werden kann.
Im Förderprogramm KInvFG I (Anlage 4) wurden alle Maßnahme durchgeführt, abgeschlossen und alle Mittel von der StädteRegion Aachen vollständig in Anspruch genommen. Seitens des Bundes haben alle Projekte den Status “abgeschlossen” erhalten.
Mit Hilfe des in Anspruch genommenen Förderprogramms Gigawatt ist die Errichtung von PV Anlagen inkl. Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden mit Fördermitteln möglich. Insgesamt ist vorgesehen an den in der Anlage 5 aufgeführten Schulen Maßnahmen und Planungsleistungen in Höhe von 1,08 Mio. € zu verausgaben. Davon werden 618 T€ (netto), das entspricht 736 T€ (brutto) gefördert.
Rechtslage
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz I
„Förderziel und Fördervolumen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes besagen, dass der Bund zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützt (§ 1 KInvFöG NRW). Hierzu stellt der Bund dem Land NRW einen Betrag in Höhe von 1.125.621.000 € nach Maßgabe des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verfügung.“
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitiosförderungsgesetzes in NRW, mit dem die zweite Fördertranche umgesetzt wird, wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) Ausgabe 2018 Nr. 2 vom 18.01.2018 veröffentlicht und ist somit am 19.01.2018 in Kraft getreten.
Mit dem Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 22.02.2018 über die Bereitstellung von Fördermitteln gemäß § 14 des Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes wurden der StädteRegion Aachen Fördermittel in Höhe von 7.530.197 € (90 % Förderanteil) zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bereitgestellt.
NRW.BANK.Gute Schule 2020
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) erhalten die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen) in Nordrhein-Westfalen vom Land Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen dienen. Die Schulddiensthilfen werden den Kommunen durch vollständige Übernahme ihrer Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro, die im Rahmen des Programms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" aufgenommen werden, gewährt. Kommunen, welche Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen, erstellen ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen. Weiterhin prüfen sie systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude. Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert wird (siehe Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0342). Das Konzept ist unabhängig davon dafür erforderlich, welche Zwecke (Sanierung, Umbau, Neubau, Digitalisierung) mit den Krediten finanziert werden.
DigitalPakt Schule NRW
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW, BASS 11-02 Nr. 34; Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (DigitalPakt Schule NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen, gewährt das Land Nordrhein-Westfallen Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der trägerneutralen Etablierung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen und der Optimierung vorhandener Strukturen.
Gigawatt
Nordrhein-Westfalen treibt den kommunalen Photovoltaik-Ausbau im Rheinischen Revier voran. Über die kommenden vier Jahre stellen der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen für das Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier bis zu 60 Millionen Euro Strukturstärkungsmittel zur Verfügung. Die Förderung umfasst unteranderem „Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher“ sowie „Planungsleistungen zum Photovoltaikausbau“. Die Bezirksregierung Köln übernimmt für diese Förderbausteine die Aufgaben der Bewilligungsbehörde. Das erklärte Ziel des Gigawattpakts ist es, die Stromerzeugungs-Kapazitäten aus Erneuerbaren Energien bis 2028 auf 5 Gigawatt auszuweiten. Das bedeutet mehr als eine Verdopplung der installierten Leistung Erneuerbarer Energien im Vergleich zu den 2,3 Gigawatt im Jahr 2020.
Personelle Auswirkungen
keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Der durch die StädteRegion aufzubringende Eigenanteil von mindestens 10 % (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 1. Tranche, 2. Tranche sowie DigitalPakt Schule NRW) und von mindestens 2,50 % für das Programm GigaWatt ist aus dem städteregionalen Haushalt zu tragen. Die im Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 vorgesehenen Maßnahmen werden zu 100 % über die Zuwendung refinanziert.
Ein am Laufzeitende über dem Gesamtfördervolumen hinausgehender Betrag wird über den Haushalt finanziert. Dieser beträgt nach jetzigen Erkenntnissen 9,015 Mio. €.
Die finanziellen Auswirkungen mit Nennung der Haushaltsjahre werden in der jeweiligen Vorlage für die Auftragsvergabe der Einzelmaßnahme dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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42,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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51 kB
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3
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(wie Dokument)
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48,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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40,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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38,1 kB
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