Beschlussvorlage - 2024/0231-E2
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulforum zur Weiterentwicklung der Förderschulen "Geistige Entwicklung" in der StädteRegion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schulverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur
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Vorberatung
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14.11.2024
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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28.11.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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19.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
1. Er nimmt mit Bezug auf das zweite Schulforum vom 30.09.2024 zur Kenntnis, dass der partizipative Prozess zur Schulbauberatung (pädagogisch und baulich) mit der Roda-Schule in Herzogenrath und der Kleebach-Schule in Aachen bestätigt hat, dass die derzeit genutzten Räumlichkeiten nicht mehr ausreichen, um die jeweils deutlich gestiegene Schülerzahl am Standort weiterhin adäquat zu fördern. Vor diesem Hintergrund haben die Schulen in mehreren Workshops Raumkonzepte erarbeitet, die beinhalten, welche räumlichen Gegebenheiten aus pädagogischer Sicht für eine zukunftsoffene Infrastruktur erforderlich wären.
2. Die räumliche Situation an der Roda-Schule soll für eine bestmögliche Förderung der Schüler_innen aus dem Einzugsgebiet Herzogenrath, Alsdorf, Baesweiler und Würselen verbessert werden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag vorzulegen, wie der bisherige Standort des Weiterbildungskollegs in Würselen als Nebenstandort der Roda-Schule weiterentwickelt werden kann.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit der Stadt Aachen den für die Umnutzung des Gebäudes als Förderschulstandort erforderlichen Umzug des Weiterbildungskollegs der StädteRegion Aachen vom bisherigen Standort in der Friedrichstraße 30 in Würselen ins Gebäude des Berufskollegs für Gestaltung und Technik, Neuköllner Straße 15 in Aachen, zu planen. Die Schulleitung soll dabei weiterhin eng in die Abstimmungsprozesse einbezogen werden, damit die Vorstellungen der Schule bestmöglich Berücksichtigung finden.
Diese Maßnahme dient der Sicherung des Zweiten Bildungswegs in der Bildungsregion Aachen.
4. Die räumliche Situation an der Kleebach-Schule soll für eine bestmögliche Förderung der Schüler_innen aus dem Einzugsgebiet der Stadt Aachen ebenfalls verbessert werden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, in enger Abstimmung mit der Stadt Aachen einen Vorschlag vorzulegen, wie auf den bestehenden Schulgrundstücken in Aachen-Eilendorf eine räumliche Weiterentwicklung erfolgen kann. Prioritär soll dabei ein Rückbau des Nebenstandorts von-Coels-Straße mit einem größeren Neubau auf diesem Grundstück geprüft werden.
In dem Kontext ist mit Blick auf die Schulgröße schulorganisatorisch auch darüber zu entscheiden, ob die Kleebach-Schule weiterhin eine Schule (mit derzeit über 300 Schüler_innen) bleiben soll oder ob zwei eigenständige Förderschulen geführt werden sollen (z.B. unterteilt nach Unterstufe- und Mittelstufe bzw. Oberstufe und Berufspraxisstufe, jeweils mit Einzugsgebiet Stadt Aachen).
5. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit den Schulleitungen der Roda-Schule und der Kleebach- Schule sowie der Unteren Schulaufsicht Übergangslösungen zu finden, die die Kontinuität des Unterrichts und der Förderung sichern, bis die erweiterten Ressourcen in der Zukunft nutzbar sind.
6. Er stellt fest, dass die Ende 2018 beschlossene Erweiterung der Regenbogenschule in Stolberg strategisch richtig und zukunftsweisend war. Diese wird dazu führen, dass die Schulgemeinschaft nach Errichtung des Erweiterungsbaus voraussichtlich zum Schuljahr 2025/2026 über moderne und zukunftsoffene Räumlichkeiten verfügt, die wieder eine bestmögliche Förderung der Schüler_innen aus dem Einzugsgebiet Stolberg, Eschweiler, Roetgen, Simmerath und Monschau im sonderpädagogischen Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ ermöglichen. Für die aktuelle Schülerzahl ist das Gebäude nach gemeinsamer Einschätzung der Schulleitung, der Verwaltung und der Unteren Schulaufsicht weiterhin ausreichend dimensioniert.
Sachlage
Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2024/0231 sowie die dazugehörige E1-Vorlage.
Am zweiten Schulforum am 30.09.2024 nahmen Vertretungen sämtlicher Fraktionen teil, um tiefer in die komplexe Raumthematik der Kleebach-Schule und der Roda-Schule einzusteigen.
Zunächst wurde seitens der Büros „Bruncken Frett Architekten“ aus Köln sowie der pädagogischen Schulbauberatung „Lernbauten“ aus Köln beispielhaft vorgestellt, welche reduzierten Kapazitäten sich im Ergebnis für die beiden Standorte ergäben, wenn die erarbeiteten pädagogischen Konzepte voll umgesetzt würden. Die Raumkonzepte wurden im Einzelnen nicht präsentiert.
Anschließend stimmte die Verwaltung mit den politischen Vertretungen bzw. allen Beteiligten (auch Untere Schulaufsicht sowie Schulleitungen der Förderschulen „Geistige Entwicklung“) den o.g. vorbereiteten Beschlussvorschlag ab. Dieser lässt sich inhaltlich wie folgt zusammenfassen:
- Zunächst bestätigt der Beschlussvorschlag die bestehenden und gewachsenen Schuleinzugsbereiche für die drei Förderschulen (Stadt Aachen, ehemaliger Nordkreis sowie ehemaliger Kreisbereich „Mitte/Süd“).
- Mangels anderer Bestandsgebäude und Baugrundstücke ist es zur Lösung der Raumproblematik an der Kleebach-Schule sinnvoll, in weitere Verhandlungen mit der Stadt Aachen mit der beschriebenen Zielstellung einzusteigen.
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Mangels anderer Bestandsgebäude und Baugrundstücke ist es zur Lösung der Raumproblematik an der Roda-Schule sinnvoll, einen Umzug des Weiterbildungskollegs in das Gebäude des Berufskollegs für Gestaltung und Technik (Neuköllner Str. 15 in Aachen) zu planen.
- Am 28.10.2024 findet ein Ortstermin mit beiden Schulleitungen, Vertretungen des E 26-Gebäudemanagement der Stadt Aachen, des A 61-Immobilienmanagement der StädteRegion Aachen sowie von A 40-Schulverwaltung unter Moderation von Dez. V statt.
- Im Kontext der Frage der Sicherung des Zweiten Bildungswegs in der Bildungsregion Aachen steht am 31.10.2024 auch ein Gespräch mit der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung des SRT-Beschlusses vom 10.10.2024 zur Sitzungsvorlage-Nr. 2024/0279 an.
- Die Verwaltung beteiligt die Schulkonferenz des WBK im Sinne des Schulgesetzes NRW in ihrer Sitzung am 07.11.2024.
Rechtslage
Die Schulträger sind gemäß § 79 Schulgesetz NRW verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Personelle Auswirkungen
Die personellen Auswirkungen für die nächsten Jahre können derzeit noch nicht abgesehen werden.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen für die nächsten Jahre können derzeit noch nicht abgesehen werden.
Soziale Auswirkungen
Ein leistungsfähiges Förderschulsystem sichert den Eltern von Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ eine bestmögliche Förderung ihrer Kinder in Sinne einer bestmöglichen gesellschaftlichen Teilhabe.