Beschlussvorlage - 2024/0516

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss beschließt die Errichtung der Fachrichtung „Körperpflege“ in der Berufsfachschule Typ II an der Käthe-Kollwitz-Schule, Berufskolleg der StädteRegion Aachen, zum Schuljahr 2025/2026.

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Sachlage

Die einjährige Berufsfachschule Typ II an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen vermittelt praxisorientierte Kenntnisse und Fertigkeiten im jeweiligen Fachgebiet. Diese erleichtern den Einstieg in eine nachfolgende Fachausbildung in einem Ausbildungsberuf im jeweiligen Berufsfeld. Daneben können weiterführende allgemeinbildende Abschlüsse erworben werden. Aufgenommen werden Schüler_innen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und über den Ersten Erweiterten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen.

 

Die Einführung dieses Schwerpunkts in der Berufsfachschule Typ II ist hier von großer Bedeutung, da in der Schulpraxis an der Käthe-Kollwitz-Schule in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht wurde, dass im Bildungsgang Friseur_in in der Berufsschule immer mehr Auszubildende scheitern, die noch nicht über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen, aber grundsätzlich gut für die Ausbildung geeignet sind und in der Praxis entsprechende Fähigkeiten zeigen. Das Vorschalten lediglich einer Einstiegsqualifizierung erscheint hierbei nicht als die beste Option, da eine fachspezifische Förderung der sprachlichen Fähigkeiten in der Berufsfachschule deutlich besser realisiert werden kann. Gleichzeitig besteht durch die neue Fachrichtung die Möglichkeit, diejenigen Auszubildenden aufzufangen, die aufgrund sprachlicher Defizite - die trotz des Ersten Erweiterten Schulabschlusses noch vorhanden sind - die Ausbildung abbrechen müssten.

 

Es wird an der Käthe-Kollwitz-Schule immer wieder hohes Interesse an einem Beruf in diesem Feld zum Ausdruck gebracht. Schulischerseits wurden überdies im Vorfeld bereits Gespräche mit Ausbildungsbetrieben diesbezüglich geführt, die diese Qualifizierungsform begrüßen. Eine auf diesen Vorarbeiten beruhende Prognose der Zahl der Schüler_innen von abgebenden Schulen lässt das stabile Zustandekommen einer jährlichen Klasse dieses Typs erwarten.

 

Der Eilausschuss der Schulkonferenz der Käthe-Kollwitz-Schule hat stellvertretend für die Schulkonferenz den erforderlichen innerschulischen Errichtungsbeschluss gefasst. Es wird dabei bestätigt, dass in der Schule die notwendigen Ressourcen, Fachräume und die technologische Ausstattung vorhanden sind. Das notwendige, qualifizierte Personal für den Fachunterricht und den Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern ist durch die im Bildungsgang Friseurin/Friseur in der Berufsschule und in der bereits bestehenden Berufsfachschule eingesetzten Lehrkräfte vorhanden.

 

Die Abstimmung mit den Schulleitungen der übrigen Berufskollegs der StädteRegion Aachen und den benachbarten Schulträgern (Kreise Heinsberg, Düren, Euskirchen) ergab keine Bedenken gegen die Maßnahme. Schulfachlich wird der Antrag seitens der Bezirksregierung Köln unterstützt.


Die Schulleitung der Käthe-Kollwitz-Schule, Frau Blöcker-Peters, sowie die Bereichsleitung der Berufsfachschule Typ II, Frau Tönshoff-Osthus, werden in der Sitzung des Städteregionsausschusses anwesend sein und stehen für die Beantwortung inhaltlicher Fragen zur Verfügung.

 

Rechtslage

Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Änderung sind auch der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich (hier) der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs zu behandeln.

 

Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW). Gemäß Absatz 3 der genannten Vorschrift bedarf der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde in Form der Bezirksregierung Köln. Die übliche Antragsfrist dafür endet zum 01.12. des jeweiligen Vorjahres.

 

Im hiesigen Fall wurde der Antrag seitens der Schule am 11.11.2024 eingereicht. Aufgrund der notwendigen regionalen Beteiligung der drei benachbarten Schulträger (s.o.) konnte der Antrag zeitlich nicht mehr in den SCHUL am 14.11.2024 eingebracht werden. Deswegen wird die Vorlage ausnahmsweise ohne die übliche Vorberatung im Fachausschuss direkt in den Städteregionsausschuss eingebracht, um die Einrichtung zum nächsten Schuljahr zu ermöglichen.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Keine.

 

Soziale Auswirkungen

Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Berufskollegs und die qualitative und quantitative Fortentwicklung der dortigen Bildungsangebote erfolgt bedarfsgerecht. Das Schulangebot der Berufskollegs hält mit den Bildungsinteressen junger Menschen und dem Fachkräftebedarf des Wirtschaftsstandortes StädteRegion Aachen Schritt und entwickelt sich somit fortlaufend weiter.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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Anlagen

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