Beschlussvorlage - 2024/0507
Grunddaten
- Betreff:
-
Dienstreisegenehmigung für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 13. bis 15.05.2025 in der Landeshauptstadt Hannover
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat V
- Antragstellend:
- Dezernat V
- Verfassend:
- Claudia Ernert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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05.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Städteregionsausschuss nimmt die Einladung zur 43. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover zur Kenntnis und genehmigt in diesem Zusammenhang die Dienstreisen nach Hannover für folgende Städteregionstagsmitglieder:
1. Frau SRTM Ulla Thönnissen
(Stellvertretung: SRTM Josefine Lohmann)
2. Frau III. stv. Städteregionsrätin Elisabeth Paul
(Stellvertretung: SRTM Werner Krickel)
Sachlage
Die Entsendung der Vertretung der StädteRegion Aachen in die Hauptversammlung des Deutschen Städtetags wurde in der Sitzung des Städteregionstags am 17.12.2020 (Sitzungsvorlage 2020/0090) beschlossen:
1. Herr Dezernent Terodde (Stellvertretung: Herr Dezernent Dr. Ziemons)
2. Frau SRTM Ulla Thönnissen (Stellvertretung: SRTM Josefine Lohmann) - CDU
3. Frau III. stv. Städteregionsrätin Elisabeth Paul (Stellvertretung: SRTM Werner Krickel) – GRÜNE
Die nächste Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet auf Einladung der Landeshauptstadt Hannover vom 13. bis 15. Mai 2025 auf dem Messegelände in Hannover statt.
Rechtslage
Der Städteregionsausschuss ist gem. § 4 Abs. 3 Hauptsatzung der StädteRegion Aachen für Dienstreisegenehmigungen für Städteregionstagsmitglieder zuständig.
Personelle Auswirkungen
Keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung von Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz oder bei Benutzung eines privat genutzten Kraftfahrzeugs auf eine Wegstreckenentschädigung. Darüber hinaus kann ein Verdienstausfall geltend gemacht werden.
Sofern entsprechende Ansprüche nicht vorrangig im Sinne des § 10 Abs. 5 Hauptsatzung der StädteRegion Aachen beim Deutschen Städtetag geltend gemacht werden können, stehen im Produkt 01.01.01 bei Sachkonto 542100 entsprechende Mittel zur Verfügung.