Beschlussvorlage - 2024/0502
Grunddaten
- Betreff:
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Unterhalt und Pflege der wegweisenden Wanderbeschilderung entlang von touristischen Leitinfrastrukturen in der StädteRegion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 85 - Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt
- Verfassend:
- Michael Lock
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
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Vorberatung
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27.11.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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05.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:
- Er nimmt zur Kenntnis, dass die derzeit in der Verantwortung des A 58 / Amt für Inklusion und Sozialplanung liegende Aufgabe der Unterhaltung des Wanderknotenpunktsystems im Wurm- und Broichbachtal künftig inhaltlich und finanziell auf die Stabsstelle 85 /Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt übertragen wird.
- Er stimmt der seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Regelung zum Unterhalt und Pflege der wegweisenden Wanderbeschilderung entlang von touristischen Leitinfrastrukturen in der StädteRegion Aachen zu.
- Er stimmt der Einplanung zusätzlicher Mittel in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr für die Finanzierung der Kontroll- und Wartungsmaßnahmen in den Haushaltsentwurf 2025 ff. zu. Ergänzend hierzu werden die bei A 58 bisher etatisierten Mittel i.H.v. 5.000 Euro an S 85 ab 2025 übertragen.
- Er beauftragt die Verwaltung, zeitnah eine Ausschreibung und Vergabe der Leistung “Kontrolle und Wartung des Beschilderungssystems im Wurm- und Broichbachtal” durchzuführen, damit eine durchgängige Kontrolle und Wartung der Infrastruktur auch in den Jahren 2025ff. gewährleistet ist.
Sachlage
Die Verwaltung hat zuletzt im Rahmen der Sitzung des Städteregionsausschuss am 07.03.2024 über die künftige Unterhaltung von Beschilderungssystemen entlang von Wanderwegen berichtet (siehe Sitzungsvorlage 2024/0022). Im Rahmen der Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, eine möglichst harmonisierte die gesamte Gebietskulisse der StädteRegion Aachen betreffende Regelung der Kontroll- und Wartungsmaßnahmen in Frage kommender Wanderwege in der StädteRegion zu entwickeln.
Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf aktuelle Beschilderungssysteme und Zuständigkeit in Bezug auf den Unterhalt der Beschilderung im Nord- und Südraum bedarf es aus Sicht der Verwaltung für beide Teilräume allerdings individuell an die jeweiligen Begebenheiten angepasster Ansätze.
Knotenpunktsystem Nordraum/Aachen
Im dicht besiedelten Nordraum der StädteRegion Aachen sowie in der Stadt Aachen erschließt das bestehende Netz von Wanderwegen derzeit meist nur punktuell touristisch attraktive Landschaften oder Grünzüge, wie den Aachener Wald, das Wurmtal oder auch das Broichbachtal. Die Wegweisung erfolgt über ein Knotenpunktsystem für Wanderer, mit dessen Hilfe die einzelnen Grünzüge miteinander verbunden werden können. Das System ist auch lückenlos mit dem Wanderknotenpunktsystem in Ostbelgien verbunden und auch die Tourismusregion Zuidlimburg plant derzeit die flächendeckende Einführung eines Wanderknotenpunktsystems. In diesem Kontext wurden bereits die Schnittpunkte definiert, an denen die Systeme aufeinandertreffen, um einen nahtlosen grenzüberschreitenden Übergang der Systeme zu gewährleisten.
Die Unterhaltung des Wegesystems im Wurm und Broichbachtal erfolgt in Ermangelung von zuständigen Wandervereinen derzeit über externe Dienstleister. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der starken (Ab-)Nutzung des Wegenetzes wurde ein Auftrag zur Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen, zu der sich die StädteRegion Aachen für die Dauer der Zweckbindungsfrist von 10 Jahren verpflichtet hat, an ein externes Unternehmen vergeben. Dieses wurde mit der Wegekontrolle (halbjährige Begehung der Wege) und der Ausbesserung der im Rahmen der Kontrolle festgestellten Mängel beauftragt, um der Verpflichtung zur Unterhaltung der Infrastruktur nachzukommen, da bei Nichterfüllung eine Rückforderung von Fördermitteln seitens des Fördermittelgebers erfolgen könnte. In der Gebietskulisse der Stadt Aachen erfolgt der Unterhalt des Knotenpunktsystems ebenfalls über einen externen Dienstleister.
Südraum/Eifel
Die Beschilderung der gut ausgebauten Wanderwege in der Eifel erfolgt dagegen auf Basis der Systematik des Eifelvereins, dessen Ortsgruppen gleichzeitig für Pflege und Unterhalt dieser Wege zuständig sind. Neben der überörtlichen Ausweisung von Haupt- und Themenwegen, werden bei diesem Ansatz lokale Routen auf Gemeindeebene als Rundwege ausgeschildert, mit deren Hilfe eine nahezu flächendeckende Erschließung der Eifelkommunen erfolgt. In den Bereichen der Kommunen Monschau, Simmerath sowie den vier Eifelkommunen im Kreis Düren wurde das Wegweisungssystem vor wenigen Jahren mit großem Aufwand angepasst und optimiert, in den Kommunen Stolberg und Roetgen findet diese Optimierung derzeit über ein in der Umsetzung befindliches Leaderprojekt der beiden Kommunen statt (siehe Sitzungvorlage 2023/0449). Im Rahmen des aktuell laufenden RWP-Projekts „Entwicklung von Qualitätsrundwanderwegen in der StädteRegion Aachen“ konnten in der Gebietskulisse der städteregionalen Eifel in enger Abstimmung mit dem Eifelverein, den Kommunen sowie den zuständigen Tourismusorganisationen zudem insgesamt 20 Wege mit einer Gesamtlänge von rund 250 km identifiziert werden, die die Kriterien des deutschen Wanderverbands für eine Zertifizierung als kurze Qualitätswanderwege erfüllen und über das Folgeprojekt entsprechend ausgeschildert und mit touristischer Begleitinfrastruktur ausgestattet werden sollen. Das zentrale Ziel ist, im Sinne einer „Best of-Strategie“ hochwertige touristische Schaufensterprodukte zu entwickeln, also Wege, die sich aufgrund ihrer Qualität und ihres Erlebnischarakters als Premiumprodukte qualifizieren und neue Reiseanlässe generieren bzw. neue Zielgruppen ansprechen. Im Südraum erfolgt die Unterhaltung der wegweisenden Beschilderung derzeit über die verschiedenen Ortsgruppen des Eifelvereins.
Vorschlag der Verwaltung
Eine durchgängig funktionierende Beschilderung von Wanderwegen wird trotz zunehmender Digitalisierung und einer Vielzahl an verfügbaren Wander-Apps von Gästeseite immer noch erwartet, da insgesamt 9 von 10 Wandergästen sich in der Landschaft vorrangig an der wegweisenden Beschilderung orientieren und GPS-Ortung über das Handy häufig nur im Falle von Unsicherheiten/ Unklarheiten in der Beschilderung als Hilfsmittel eingesetzt wird. Entsprechend gehört eine gut funktionierende Beschilderung zu den Grundvoraussetzungen für eine Vermarktung als Qualitätsprodukt im Wandertourismus. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die städteregionalen Kommunen und verantwortlichen Vereine bei der Unterhaltung der wegweisenden Beschilderung entlang der touristischen Leitinfrastrukturen zu unterstützen und finanziell zu entlasten, um die Qualität an diesen Tourismusangeboten mit besonderer Relevanz nachhaltig zu sichern. Die Unterhaltung der lokal ausgeschilderten Rundwege soll dagegen weiterhin bei den Kommunen liegen. Im Folgenden werden die Wanderleitinfrastrukturen für Nord- und Südraum definiert.
Leitinfrastrukturen Nordraum
Im Nordraum der StädteRegion fokussieren sich alle Wanderaktivitäten auf die miteinander verbundenen Grünzüge des Wurm- und Broichbachtals. Das gesamte Knotenpunktnetz ist hochfrequentiert und bietet insbesondere auch für Naherholungssuchende aus dem Oberzentrum sowie dem dicht besiedelten Nordraum ein gut erreichbares Angebot. Aber auch für Wochenendausflügler und Tagestouristen bietet der Grünzugverbund höchst attraktive Angebote.
Da das o.g. Vertragsverhältnis zur externen Wartung/Unterhaltung des Wegenetzes im Wurm- und Broichbachtal zum Jahresende 2023 ausgelaufen ist und sich das im Rahmen des Inklusions-Projektes entwickelte Infrastrukturangebot in erster Linie auch an ein breites Spektrum von touristischen und freizeitorientierten Zielgruppen richtet, von denen die inklusiven Zielgruppen nur einen vergleichsweise geringfügigen Anteil einnehmen, ist das Amt für Inklusion und Sozialplanung mit dem Vorschlag an die Stabsstelle 85 herangetreten, die Aufgabe der Unterhaltung der touristischen Basisinfrastruktur künftig inhaltlich und finanziell an die Stabsstelle 85 anzudocken, in deren Aufgabenportfolio u.a. auch die städteregionale Tourismusförderung angesiedelt ist. Mit Blick auf die Aufgabenschwerpunkte der beiden Fachämter und den insgesamt eher touristischen/freizeitorientieren Nutzungsschwerpunkt des Wanderwegenetzes wird der Vorschlag aufgrund der inhaltlichen Nähe und synergetischen Effekte zu weiteren wandertouristischen Arbeitsschwerpunkten im Aufgabenspektrum der Stabsstelle auch von S 85 unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Finanzausstattung als sinnvoll und zielführend erachtet. Im Zuge der Aufgabenübertragung in 2024 ist vor dem Hintergrund des 2023 ausgelaufenen Wartungsauftrags eine erneute Ausschreibung und Vergabe der Leistung für das Jahr 2024 erfolgt, damit eine durchgängige Kontrolle und Wartung der mit Projektmitteln aufgebauten Infrastruktur gewährleistet ist und der Zweckbindung entsprochen wird. S 85 erwartet vor dem Hintergrund der krisen- und inflationsbedingten Preis-/Materialkostensteigerung in den letzten Jahren im Rahmen einer Neuausschreibung und Vergabe der Wartungsleistung für die Jahre 2025ff. eine Anhebung der Einheitspreise durch die Anbieter und geht auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen (jährliche Kosten in Höhe von 10.000-12.000 Euro) daher von jährlich anfallenden Kosten von bis zu 15.000 Euro aus. Die anfallenden Kosten in den Einzeljahren sind natürlich variabel und abhängig vom tatsächlich anfallenden Wartungsaufwand.
Leitinfrastrukturen Südraum
Für die Gebietskulisse der städteregionalen Eifelkommunen schlägt die Verwaltung vor, für den Eifelsteig und die 20 im Rahmen des RWP-Projektes identifizierten Qualitätsrundwanderwege nach deren Fertigstellung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro/km pro Begehung bereit zu stellen, die von den Kommunen abgerufen und an die jeweiligen Ortsgruppen weitergeleitet werden können, um die Qualität an den künftigen Premiumrouten mit überregionaler Strahlkraft nachhaltig zu sichern. Die Verwaltung orientiert sich mit dieser Pauschale an den im Rahmen des Projektes „Eifelschleifen/Eifelspuren“ des Kreises Euskirchen festgesetzten Aufwandsentschädigungen. Im Rahmen des Euskirchener Projektes wurden ebenfalls Qualitätswanderwege identifiziert, die nun von den Ortsgruppen unterhalten werden.
Auch bei den Qualitätsrundwanderwegen und dem Eifelsteig soll eine halbjährig stattfindende Wegekontrolle inklusive Ausbesserung, der im Rahmen der Kontrolle festgestellten Mängel, durch die Ortsgruppen des Eifelvereins stattfinden. Bei einer Gesamtlänge von insgesamt rund 300 km ergeben sich somit bei halbjährlich durchzuführenden Begehungen, Kosten in Höhe von insgesamt rund 9.000 Euro, die von den Eifelkommunen abgerufen und an die jeweiligen Ortsgruppen weitergeleitet werden können. Hinzu kommen jährlich geschätzte Kosten für die Anschaffung neuer Plaketten/Schilder in Höhe von rund 3.000 Euro, die bedarfsgerecht ebenfalls seitens der Kommunen abgerufen werden können. Die im Zuge der Anschaffung neuer Plaketten anfallenden Kosten in den Einzeljahren sind ebenfalls variabel und abhängig vom tatsächlich anfallenden Wartungsaufwand.
Rechtslage
Die Entwicklung des Wanderknotenpunktsystems war eine freiwillige Aufgabe, ebenso wie die derzeit in der Entwicklung befindlichen Qualitätsrundwanderwege. Aufgrund der im Rahmen der Förderbescheide formulierten Zweckbindungsfrist ist die StädteRegion Aachen allerdings verpflichtet, die über das Projekt entwickelte Infrastruktur für die Dauer der Zweckbindung von 10 Jahren nach Projektende in Stand zu halten.
Personelle Auswirkungen
Die Koordination der Wartungsleistung erfolgte bisher über bestehendes Personal des A 58 und würde im Falle der o. skizierten Aufgabenübertragung künftig über bestehendes Personal bei S 85 koordiniert.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Die bisher angefallenen Kosten i.H.v. 10.000-12.000 € pro Jahr sind bis Ende 2023 aus Projektfördermitteln finanziert worden und wurden im laufenden Haushaltsjahr 2024 aus Mitteln des A 58 (Teilprodukt 05.03.04.; Sachkonto 543978 sowie ergänzend einmalig aus dem Sachkonto 543963) gedeckt.
Für den Haushalt 2025 sind somit im Kontext der Aufgabenverlagerung Kosten für Wartung/Unterhaltung i.H.v. 15.000 € in den Haushaltsentwurf im Budget von S 85 einzuplanen. Dies beinhaltet die zweckgebundene Verlagerung der mit Blick auf das Spezifikum der Barrierefreiheit bisher bei A 58 veranschlagten Mittel für Maßnahmen zur Barrierefreiheit (Teilprodukt 05.03.04.; Sachkonto 543978) in Höhe von 5.000 € aufgrund veränderter Zuständigkeit.
Die nach Fertigstellung der Qualitätsrundwanderwege anfallenden Kosten zur Bereitstellung der Aufwandentschädigungen in den Ortsgruppen des Eifelvereins sowie der Anschaffung von Plaketten und Schildern in Höhe von ca. 12.000 Euro sollen nach Abschluss des Projektes “Entwicklung von Qualitätsrundwanderwegen in der StädteRegion Aachen” (voraussichtlich 2027) über das bestehende Sachkonto A/531826 "Förderung des Tourismus" abgedeckt werden. In diesem stehen dann wieder jährlich ausreichende Mittel für die Förderung des Tourismus (Infrastruktur) zur Verfügung.
Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion
Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der Einführung des knotenpunktorientierten Wandersystems im direkten Naherholungsbereich der Kommunen Alsdorf, Herzogenrath und Würselen wird eine wichtige Grundlage geschaffen, diesen ortsnahen Freizeitbereich für alle erlebbar zu machen.