Beschlussvorlage - 2024/0500
Grunddaten
- Betreff:
-
Touristische Weiterentwicklung der Wasserburgen-Route - Erhöhung der Eigenmittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 85 - Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt
- Verfassend:
- Laura Bauer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
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Vorberatung
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27.11.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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05.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:
- Er unterstützt weiterhin die Projektbeteiligung der StädteRegion Aachen am geplanten Erlebnis.NRW-Förderprojekt zur „Touristischen Weiterentwicklung der Wasserburgen-Route“ und nimmt die notwendige Erhöhung der städteregionalen Eigenmittel, die sich aus der Lead-Partnerschaft des Radregion Rheinland e.V. ergeben, von max. 42.388,19 € (14.129,40 € pro Jahr) auf max. 55.241,95 (18.413,98 pro Jahr) zur Kenntnis.
- Er beschließt die um max. 12.853,76 € erhöhten notwendigen städteregionalen Eigenmittel, die sich aus der Lead-Partnerschaft des Radregion Rheinland e.V. ergeben, vorbehaltlich der Bewilligung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber, für die Laufzeit des Projektes (2026-2028).
- Er beauftragt S85, entsprechend aktualisierte Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2026-2028 einzuplanen.
Sachlage
Die Verwaltung berichtete zuletzt im Rahmen des STRUK am 16.05.2024 von dem Vorhaben, über die jährlich erfolgenden Förderaufrufe „Erlebnis.NRW -Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten“ gemeinsam mit den entlang des Netzes der Wasserburgen-Route gelegenen Kreise und deren Tourismusorganisationen einen Förderantrag zur touristischen Weiterentwicklung der Wasserburgen-Route einzureichen (siehe SV-Nr. 2024/0133).
Sowohl die entsprechenden städteregionalen (STRUK und SRA) als auch die jeweiligen Ausschüsse der Partnerkreise (Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen, Kreis Düren) haben dieses Vorhaben unverändert beschlossen.
Erfreulicherweise konnte in der Zwischenzeit mit dem Radregion Rheinland e.V. auch ein bis dato fehlender Lead-Partner für das Projekt gefunden werden. Da die StädteRegion Aachen, ebenso wie die Partnerkreise Euskirchen und Düren, jedoch kein Mitglied im Radregion Rheinland e.V. ist, formulierte der Radregion Rheinland e.V. nach fachlicher Prüfung durch den Steuerberater die Notwendigkeit, die städteregionalen Eigenmittel (wie auch die Eigenmittel der Kreise Euskirchen und Düren), die als Bezuschussung an den Radregion Rheinland e.V. gezahlt werden, mit 19 % Mehrwertsteuer zu versteuern, da es sich hierbei um einen konkreten Leistungsaustausch zwischen der StädteRegion Aachen und dem Radregion Rheinland e.V. handelt. Zusätzlich gibt der Radregion Rheinland e.V. an, dass sich durch den durch die Lead-Partnerschaft bedingten Mehraufwand auch die Steuerberatungskosten des Radregion Rheinland e.V. um maximal 8.000 € pro Jahr erhöhen, also max. 24.000 € über die gesamte Projektlaufzeit. Dieser Betrag soll anteilig durch die fünf Partnerkreise finanziert werden, um den Radregion Rheinland e.V. an dieser Stelle nicht finanziell zu belasten.
Entsprechend der soeben skizzierten Rahmenbedingungen, die sich aus der LEAD-Partnerschaft des Radregion Rheinland e.V. ergeben, würde sich der städteregionale Eigenanteil um max. 12.853,76 € erhöhen.
Weiteres Vorgehen und Ablauf der Antragstellung
Vorbehaltlich eines positiven Beschlusses des STRUK und SRA und vorbehaltlich der positiven Beschlusslage der jeweiligen Ausschüsse der Partnerkreise wird in den kommenden Wochen die konkrete Projektskizze durch die Partnerkreise erarbeitet, sodass diese fristgerecht bis spätestens zum 31.01.2025 eingereicht werden kann. Die Antragstellung im Rahmen der Fördermaßnahme „Erlebnis.NRW“ erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden. Die im Zuge der Skizzenphase eingegangenen Projektideen werden auf der Basis der im Förderaufruf festgelegten Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet. Vollständige Projektskizzen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und die somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden dem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Die zur Förderung empfohlenen Beiträge werden in der zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen. Die prüffähigen Antragsunterlagen sind nach der schriftlichen Aufforderung innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Rechtslage
Die Tourismusförderung ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.
Personelle Auswirkungen
Im Falle einer Projektumsetzung erfolgt beim noch zu definierenden Leadpartner die Einplanung von 1,5 Personalstellen. Seitens der StädteRegion Aachen werden die Projektmaßnahmen über bestehendes Personal begleitet/abgewickelt.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Das Projektvolumen beläuft sich auf 1.059.704,85 € bei einer Förderung i. H. v. 80 % (847.763,88 €) in 3 Jahren (2026, 2027, 2028). Die Partnerkreise entlang der Strecke (Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen, Kreis Düren und die StädteRegion Aachen) würden eine Ko-Finanzierung i. H. v. 20 % (211.940,97 €) leisten. Für die StädteRegion Aachen ergibt sich auf Grundlage des Finanzierungsmodells ein projektbezogener Eigenanteil in Höhe von 42.388,19 €, der sich auf die Jahre 2026, 2027 sowie 2028 aufteilen wird.
Entsprechend der oben skizzierten Rahmenbedingungen, die sich aus der Lead-Partnerschaft des Radregion Rheinland e.V. ergeben, ist der städteregionale Eigenanteil zusätzlich um 19 % Mehrwertsteuer sowie um den anteiligen Betrag i. H. v. 4.800,00 € zur Finanzierung der erhöhten Steuerberatungskosten des Radregion Rheinland e. V. zu erhöhen. Somit beläuft sich die Ko-Finanzierung der StädteRegion Aachen über die gesamte Projektlaufzeit auf 55.241,95 € bzw. 18.413,98 € pro Jahr, wovon 42.388,19 € als projektbezogener Eigenanteil dienen und 12.853,76 € zur Deckung der Zusatzkosten, die sich aus der Lead-Partnerschaft des Radregion Rheinland e.V. ergeben.
Die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 18.413,98 € pro Jahr erfolgt aus dem Sachkonto 531826, da es sich um einen Zuschuss an den Leadpartner handelt. Der Ansatz bei SK 543989 „Sach- und Projektkosten“ wird entsprechend reduziert.
Maßnahme |
Gesamtkosten |
Förderung (80%) |
Eigenanteil |
Eigenanteil SRAC |
Projektsteuerung |
354.704,85 € |
283.763,88 € |
70.940,97 € |
14.188,19 € |
Marketing |
265.000,00 € |
212.000,00 € |
53.000,00 € |
10.600,00 € |
Monitoring |
68.000,00 € |
54.400,00 € |
13.600,00 € |
2.720,00 € |
Tourist. Infrastruktur |
327.000,00 € |
261.600,00 € |
65.400,00 € |
13.080,00 € |
Netzwerkaufbau |
45.000,00 € |
36.000,00 € |
9.000,00 € |
1.800,00 € |
Gesamtprojekt-kosten |
1.059.704,85 € |
847.763,88 € |
211.940,97 € |
42.388,19 € |
19 % MwSt. |
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8.053,76 € |
Steuerberater RRR e. V. |
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24.000,00 € |
4.800,00 € |
Gesamtkosten SRAC |
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55.241,95 € |