Beschlussvorlage - 2024/0485

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung für die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an die Folgenden Vereine zu:

 

1.

Stolberger Heimat- und Geschichtsverein e.V.

3.000,00 €

2.

Geschichtswerkstatt Würselen e.V.

3.000,00 €

3.

Geschichtsverein des Monschauer Landes e.V.

2.568,80 €

 

Insgesamt:

8.568,80 €

 

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Sachlage

Nach Abschnitt IV. Ziffer 2 der „Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege“ können Heimat- und Geschichtsvereine auf Antrag einen Zuschuss für Projekte mit historisch-politischem Hintergrund (z.B. Herausgabe von Publikationen) erhalten.

 

Antragsfrist war der 31.10.2024. Da nach der Antragsfrist eine Beteiligung des Fachausschusses zeitlich nicht möglich war, entscheidet der Städteregionsausschuss.

 

Die Ermittlung der Zuschusshöhen erfolgte anhand einer Bewertungsmatrix (s. SV-Nr. 2020/0539). Die Richtlinie sieht derzeit keine Zuschussgrenzen vor. Da die ermittelten Zuschussbeträge teilweise die für diesen Zuschusszweck veranschlagten Mittel übersteigen, schlägt die Verwaltung einen diesjährigen Maximalbetrag in Höhe von 3.000 € pro antragstellenden Verein vor. Die Maximalhöhe wurde bereits in den letzten Jahre angewendet und hat sich bewährt.

 

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Zuschussvorschläge ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Bewertungsauflistung der eingegangenen Anträge und der vorgenannten Sachlage.

 

Die einzelnen Anträge sowie deren Bewertungen können bei der Stabsstelle für Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt eingesehen werden.

 

In den letzten beiden Bewilligungszeiträumen (2023 und 2024) sind sowohl das Antragsaufkommen, als auch die Menge der getätigten Anschaffungen der antragstellenden Vereine angestiegen. Um auf diese Situation angemessen zu reagieren, wird die Verwaltung die bestehenden Richtlinien überarbeiten und der Politik Anfang 2025 einen Vorschlag für das zukünftige Antragsverfahren unterbreiten.

 

Rechtslage

Nach § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der StädteRegion Aachen vom 21.10.2009 in der derzeit geltenden Fassung entscheidet der Städteregionsrat über Zuschussanträge bis 1.000 € und nach Anhörung des Fachausschusses bis zu einem Betrag von 5.000 € der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Die Zuschussgewährung erfolgt nach den geltenden Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege und ist eine freiwillige Leistung der StädteRegion Aachen.

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Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im Produkt 01.02.01 „Bürgerschaftliches Engagement“ sind im Sachkonto 531810 „Zuschüsse für bürgerschaftliches Engagement“ insgesamt 113.700 € veranschlagt. Hiervon entfallen 12.000 € auf Zuschüsse für Projekte mit historisch-politischem Hintergrund.

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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Anlagen

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