Beschlussvorlage - 2024/0483

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung für die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an die folgenden Vereine zu:

 

1.

Tanzwerkstatt Simmerath e.V.

1.500,00 €

2.

St. Sebastianus Schützenbruderschaft 1882 e.V.

1.379,60 €

3.

KG Eefelkank Eschweiler-Hastenrath 1938 e.V.

1.500,00 €

4.

KG 1935 Vicht e.V.

1.500,00 €

5.

Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V.

1.500,00 €

6.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Simmerath e.V.

1.046,25 €

7.

KG Ritzerfelder Jonge 1957 e.V.

1.500,00 €

8.

KG Elferrat Rott 1974 e.V.

1.500,00 €

9.

Heimatverein Mützenich 1998 e.V.

1.500,00 €

10.

Die Hopfenkehlchen e.V.

1.500,00 €

11.

Musikverein Eintracht Konzen 1874 e.V.

1.500,00 €

12.

Blaskapelle 1920 Oidtweiler e.V.

1.500,00 €

13.

Herzogenrather Kapelle Straß 1880 e.V.

1.500,00 €

14.

Musikverein Lyra Höfen 1895 e.V.

1.500,00 €

15.

Theaterverein Concordia Konzen 1947 e.V.

1.382,84 €

16.

OFM-Band e.V. Alsdorf

1.500,00 €

17.

Mausbacher Karnevalsgesellschaft Löstige Wöllekös e.V.

1.500,00 €

18.

Musikverein „Harmonie“ Kalterherberg 1882 e.V.

1.115,79 €

19.

Trommler- und Pfeiferkorps Eicherscheid 1924 e.V.

1.500,00 €

20.

Musikvereinigung Montjoie 1926 e.V.

1.379,31 €

21.

Harmonieverein Str. Petrus Baesweiler e.V.

1.408,31 €

22.

Musikvereinigung Melano 1952 e.V.

1.500,00 €

23.

Spielmannszug Hehlrath 1920

1.102,53 €

24.

Musikverein Heimat-Echo Steckenborn 1933 e.V.

1.322,76 €

25.

Musikverein „Eintracht“ 1884 Mützenich e.V.

1.500,00 €

 

Insgesamt:

35.637,39 €

 

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Sachlage

Nach Abschnitt IV. Ziffer 3 der „Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege“ können kulturtreibende Vereine auf Antrag Zuschüsse für investive Anschaffungen in Höhe von 30 % der nachgewiesenen zuschussfähigen Gesamtaufwendungen, jedoch maximal 1.500 € pro Verein erhalten.

 

Die Gewährung der Zuschüsse soll für die in Anlage 1 dieser Vorlage aufgeführten investiven Anschaffungen der Vereine erfolgen.

 

Antragsfrist war der 31.10.2024. Da nach der Antragsfrist eine Beteiligung des Fachausschusses zeitlich nicht möglich war, entscheidet der Städteregionsausschuss.

 

Eine Übersicht aller beantragten und bereits ausgezahlter Zuschüsse für den Bewilligungszeitraum 2023/2024 sowie Antragszahlen aus dem Vorjahreszeitraum sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

In den letzten beiden Bewilligungszeiträumen (2023 und 2024) sind sowohl das Antragsaufkommen, als auch die Menge der getätigten Anschaffungen der antragstellenden Vereine angestiegen. Um auf diese Situation angemessen zu reagieren, wird die Verwaltung die bestehenden Richtlinien überarbeiten und der Politik Anfang 2025 einen Vorschlag für das zukünftige Antragsverfahren unterbreiten.

 

Rechtslage

Nach § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der StädteRegion Aachen vom 21.10.2009 in der derzeit geltenden Fassung entscheidet der Städteregionsrat über Zuschussanträge bis 1.000 € und nach Anhörung des Fachausschusses bis zu einem Betrag von 5.000 € der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Die Zuschussgewährung erfolgt nach den geltenden Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege und ist eine freiwillige Leistung der StädteRegion Aachen.

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Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im Produkt 01.02.01 „Bürgerschaftliches Engagement“ sind im Sachkonto 531810 „Zuschüsse für bürgerschaftliches Engagement“ insgesamt 113.700 € veranschlagt. Hiervon entfallen 35.500 € auf Zuschüsse für investive Anschaffungen. Insgesamt werden Zuschüsse für investive Anschaffungen in Höhe von 48.428,10 € gewährt. Die entstehenden Mehrkosten für diesen Zuschusszweck werden aus anderen in diesem Haushaltsjahr nicht verausgabten Zuschussmitteln aus diesem Sachkonto getragen.

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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