Beschlussvorlage - 2024/0482
Grunddaten
- Betreff:
-
Bevölkerungsschutz - Planungsprioritäten bei der Erstellung von Notfallschutzplänen, Szenario Waldbrand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 38 - Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
- Verfassend:
- Maike Keulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
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Vorberatung
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14.11.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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05.12.2024
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Sachlage:
Mit Beschluss vom 10. September 2020 hat der Städteregionsausschuss den Katastrophenschutzplan für die Städteregion Aachen verabschiedet (Sitzungsvorlage 2020/0390). Dieser ist so konzipiert, dass er ein Grundgerüst darstellt, das durch verschiedene szenarienspezifische Notfallschutzpläne ergänzt wird. Diese enthalten dann einzelne Risikobewertungen, die sich jeweils auf einzelne Szenarien beziehen. Um hier eine sachgerechte Priorisierung in Bezug auf die in der StädteRegion drohenden Gefahren vornehmen zu können, wurden die Szenarien, die im “koordinierten Prozess Katastrophenschutz” des Landes NRW aus dem Jahre 2019 beschrieben sind, zugrunde gelegt. Einer dieser Notfallschutzpläne, der sich mit den Folgen eines Unfalls in einer kerntechnischen Anlage beschäftigt, wurde aufgrund der politischen Aufmerksamkeit für das belgische Kernkraftwerk Tihange vorgezogen und liegt bereits vor (siehe Sitzungsvorlage 2018/0184).
In Einklang mit der landesweiten Priorisierung und durch Ergänzung des Szenarios „Erdbeben“ mittels Antrages der Städteregionstagsfraktion DIE LINKE (Sitzungsvorlage 2021/0302), sieht die Planungspriorität wie folgt aus:
1. Ausfall KRITIS, hier: Stromausfall
2. Extremwetter, hier: Starkregenereignis
3. Hochwasser
4. Extremwetter, hier: Sturm
5. Extremwetter, hier: Schneefall
6. Erdbeben
In der Sitzung vom 16.09.2024 hat die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion unter Zustimmung der anderen Fraktionen ausdrücklich darum gebeten, das Thema Waldbrand als siebte Planungspriorität aufzunehmen.
Die Planungsprioritäten werden daher wie folgt festgelegt:
Priorität |
Thema |
Szenario |
1 |
Ausfall KRITIS |
Stromausfall |
2 |
Extremwetter |
Starkregenereignis |
3 |
Hochwasser |
Hochwasser |
4 |
Extremwetter |
Sturm |
5 |
Extremwetter |
Schneefall |
6 |
Erdbeben |
Erdbeben |
7 |
Waldbrand |
Waldbrand |
Rechtslage:
Eine verbindliche Vorgabe bezüglich der Planungsprioritäten besteht nicht.
Die Notfallschutzpläne bilden jedoch einen integralen Bestandteil des Katastrophenschutzplans der Städteregion Aachen. Die Erstellung von Katastrophenschutzplänen ist eine pflichtige Aufgabe nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW).