Beschlussvorlage - 2024/0425
Grunddaten
- Betreff:
-
Fonds für bedürftige Bürgerinnen und Bürger in der StädteRegion zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften (Verhütungsmittelfonds)
Anpassung der Richtlinie – Aufnahme Sozialdienst kath. Frauen e. V. Stolberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 50 - Amt für Soziales und Senioren
- Verfassend:
- Tomas Templin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Vorberatung
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28.11.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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05.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:
- Er begrüßt das Interesse des “Sozialdienst kath. Frauen e. V. Stolberg” an der Beratungsarbeit im Rahmen des Verhütungsmittelfonds, das mit dem der Sitzungsvorlage 2024/0425 als Anlage 1 beigefügten Antrag zum Ausdruck gebracht wird.
- Er beschließt die “Richtlinie zur Vergabe von Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds an Bedürftige” in der der Sitzungsvorlage 2024/0425 als Anlage 2 beigefügten Fassung ab dem 01.01.2025.
Sachlage
Die Gewährung der Zuwendungen an die Schwangerschaftsberatungsstellen erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinie zur Vergabe von Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds an Bedürftige“ vom 01.04.2023 (siehe Sitzungsvorlage Nr. 2023/0050). Die Mittel aus dem Verhütungsmittelfonds der StädteRegion Aachen werden aktuell an insgesamt vier Träger ausgezahlt:
- AWO - Beratungsstelle für Sexualität, Schwangerschaft und Familienplanung in Eschweiler,
- donum vitae - Schwangerschaftsberatungsstelle in Aachen,
- Diakonie - Evangelische Beratungsstelle für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte in Aachen,
- pro Familia in Aachen.
Mit Schreiben vom 19.09.2024 teilte der Sozialdienst kath. Frauen e. V. Stolberg (SKF) mit, dass aufgrund einer internen Änderung ihrer Richtlinie ab dem 01.01.2025 auch Gelder für Verhütungsmittel an Ratsuchende ausgezahlt werden dürfen.
Daher hat er die Aufnahme als Zuschussempfänger in den Verhütungsmitelfonds beantragt.
Zur Sicherstellung einer selbstbestimmten Familienplanung für die betroffenen Menschen schlägt die Verwaltung vor, den SKF als weiteren Zuwendungsempfänger in die Richtlinie aufzunehmen.
Eine Erhöhung der Fördermittel ist nicht notwendig, da der SKF nach eigenen Angaben in 2024 die Fälle bisher an die bestehenden Träger vermittelt hat. Bei der Aufnahme des SKF würde es lediglich zu einer Umverteilung der Fallzahlen kommen.
Rechtslage
Die Bereitstellung des Verhütungsmittelfonds ist für die StädteRegion Aachen eine freiwillige Aufgabe.
Personelle Auswirkungen
keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Im Haushaltsentwurf 2025 sind im Produkt 05.01.01. „Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW“, Teilprodukt 950170 „Freiwillige Förderungen“ im Sachkonto 531859 „Fonds für bedürftige Frauen zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften“ Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € eingeplant.
Soziale Auswirkungen
Durch die Aufnahme eines weiteren Empfängers wird das Beratungsangebot in der StädteRegion Aachen erweitert und somit die selbstbestimmte Familienplanung für die betroffenen Menschen zunehmend sichergestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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85,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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37,8 kB
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