Beschlussvorlage - 2024/0425

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er begrüßt das Interesse des “Sozialdienst kath. Frauen e. V. Stolberg” an der Be­ratungsarbeit im Rahmen des Verhütungsmittelfonds, das mit dem der Sitzungsvorlage 2024/0425 als Anlage 1 beigefügten Antrag zum Ausdruck ge­bracht wird.
  2. Er beschließt die “Richtlinie zur Vergabe von Hilfen aus dem Ver­­tungs­mit­tel­fonds an Bedürftige” in der der Sitzungsvorlage 2024/0425 als Anlage 2 bei­ge­füg­ten Fassung ab dem 01.01.2025.
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Sachlage

 

Die Gewährung der Zuwendungen an die Schwangerschaftsberatungsstellen erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinie zur Vergabe von Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds an Bedürftige“ vom 01.04.2023 (siehe Sitzungsvorlage Nr. 2023/0050). Die Mittel aus dem Verhütungsmittelfonds der StädteRegion Aachen werden aktuell an insgesamt vier Träger ausgezahlt:

  • AWO - Beratungsstelle für Sexualität, Schwangerschaft und Familienplanung in Eschweiler,
  • donum vitae - Schwangerschaftsberatungsstelle in Aachen,
  • Diakonie - Evangelische Beratungsstelle für Schwangerschaft und Schwan­ger­schaftskonflikte in Aachen,
  • pro Familia in Aachen.

 

Mit Schreiben vom 19.09.2024 teilte der Sozialdienst kath. Frauen e. V. Stolberg (SKF) mit, dass   aufgrund einer internen Änderung ihrer Richtlinie ab dem 01.01.2025 auch Gelder für Verhütungsmittel an Ratsuchende ausgezahlt werden dürfen.

Daher hat er die Aufnahme als Zuschussempfänger in den Verhütungsmitelfonds beantragt.

 

Zur Sicherstellung einer selbstbestimmten Familienplanung für die betroffenen Menschen schlägt die Verwaltung vor, den SKF als weiteren Zuwendungsempfänger in die Richtlinie aufzunehmen.

 

Eine Erhöhung der Fördermittel ist nicht notwendig, da der SKF nach eigenen Angaben in 2024 die Fälle bisher an die bestehenden Träger vermittelt hat. Bei der Aufnahme des SKF würde es lediglich zu einer Umverteilung der Fallzahlen kommen.

 

Rechtslage

 

Die Bereitstellung des Verhütungsmittelfonds ist für die StädteRegion Aachen eine freiwillige Aufgabe.

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Personelle Auswirkungen

 

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

 

Im Haushaltsentwurf 2025 sind im Produkt 05.01.01. „Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW“, Teilprodukt 950170 „Freiwillige Förderungen“ im Sachkonto 531859 „Fonds für bedürftige Frauen zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften“ Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € eingeplant.

 

Soziale Auswirkungen

 

Durch die Aufnahme eines weiteren Empfängers wird das Beratungsangebot in der StädteRegion Aachen erweitert und somit die selbstbestimmte Familienplanung für die betroffenen Menschen zunehmend sichergestellt.

 

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Im Auftrag:

gez.: Dr. Ziemons

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Anlagen

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